Wir laden Sie mit Wissen auf.
Ablesung / Auslesung
Die Ab- bzw. Auslesung von Abrechnungsdaten wird möglichst in gleichen Zeitabständen entweder visuell vor Ort oder mit datentechnischen Einrichtungen elektronisch vorgenommen.
Arbeit, elektrische
Die elektrische Arbeit beschreibt die Menge an Energie, die in einem Zeitraum erzeugt oder verbraucht wird. Je länger ein elektrisches Gerät konstant läuft, desto mehr Arbeit wird verbraucht. Hierbei unterscheidet man zwischen Wirkarbeit und Blindarbeit (entsprechend den Begriffen Wirk- und Blindleistung). Anmerkung: Ohne nähere Angaben versteht man unter elektrischer Arbeit die Wirkarbeit. Einheit: Kilowattstunde (kWh).
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis ist der Preisbestandteil, der von der verbrauchten Strommenge abhängt. Mit dem Arbeitspreis werden alle Kosten für Stromerzeugung und Transport von Strom abgedeckt sowie Steuern und Abgaben.Einheit: Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh)
Base-Load
Base-Load ist der englische Begriff für Grundlast. Es beschreibt die Stromlieferung mit konstanter Leistung zu jeder Stunde jedes Wochentages (Montag - Sonntag, 0 - 24 Uhr). Base ist ein Handelsprodukt, welches am OTC-Markt und an der Börse gehandelt werden kann.
Bestellleistung
Die Bestellleistung ist die vom Kunden im Stromliefervertrag auf Grund von Prognosen und Messwerten vereinbarte Leistung, die Sie für den vertraglich festgelegten Zeitraum in Anspruch nehmen können. Die bestellte Leistung kann für unterschiedliche Zeiträume festgelegt werden, z.B. täglich, monatlich oder jährlich. Einheit: Kilowatt (kW)
Bilanzkreis
Die Belieferung von Kunden mit elektrischer Energie erfolgt im Rahmen von Bilanzkreisen. Ein Bilanzkreis besteht aus Entnahmen und / oder Einspeisungen. Der Bilanzkreisverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass in jeder ¼-Stunden-Messperiode die Leistungsbilanz des Bilanzkreises ausgeglichen ist. Die Leistungsbilanz ist dabei die Summe der Entnahmen einerseits sowie die Summe der Einspeisungen andererseits. Die bundesweite Versorgung von Kunden wird derzeitig von vier Bilanzkreisen (E.ON, RWE, Vattenfall, EnBW) abgewickelt.
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine obere deutsche Bundesbehörde (Regulierungsbehörde). Ihre Aufgaben bestehen aus der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs auf den fünf so genannten Netzmärkten: Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr.
Einspeisevergütung
Die Einspeisung von regenerativ erzeugtem elektrischen Strom (Solar, Windkraft, etc.) in das allgemeine Stromnetz wird mit einem bestimmten Beitrag pro Kilowattstunde vergütet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) §§ 6 bis 12 regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen.
Elektrizitätszähler
Einrichtungen zur Messung und Registrierung (Zählung) elektrischer Wirk- und / oder Blindenergie. Die Anzeige der Energiemenge erfolgt in Kilowattstunden (kWh) für die Wirkenergie und in Kilovarstunden (kvarh) für die Blindenergie. Zur Zählung größerer Energiemengen werden zusätzlich Messwandler verwendet; im Niederspannungsnetz nur Stromwandler; im Mittel- und Hochspannungsnetz Strom- und Spannungswandler. Für die Energieabrechnung verwendete Elektrizitätszähler müssen den gesetzlichen (eichrechtlichen) Anforderungen entsprechen.
Energie
Als Energie bezeichnet man die in einem System oder Körper gespeicherte Arbeit sowie das Vermögen, Arbeit zu verrichten oder Wärme abzugeben. Dabei ist Primärenergie die zunächst vorgefundene Energie - beispielsweise in Form fossiler Brennstoffe oder Biomasse. Die Sekundärenergie ist die Energie, die aus der Primärenergie durch eine Umwandlung gewonnen wird, und zwar in einer Form, die der Verbraucher mit seinen "Geräten" nutzen kann. Als Endenergie wird die Energie bezeichnet, die dem Verbraucher letztendlich zur Verfügung steht, nachdem Transportverluste abgezogen wurden. Beim Transport von Strom sind dies Leitungs- und Transformations-Verluste, bei Benzin wären dies Verluste durch Restmengen in Tankwagen, Verdunstungsverluste bei der Umfüllung, usw. Die Nutzenergie ist die Energie, die der Endverbraucher zur Erfüllung bestimmter Aufgaben direkt "nutzt", im Fall der Glühlampe ist es die Energie des Lichtes, im Fall des Ventilators ist es die bewegte Luft in Form eines erfrischenden Luftstroms.
Energiemix
Der Energiemix beschreibt die Zusammensetzung der Energieerzeugung eines Stromproduzenten aus unterschiedlichen Energieträgern. In Deutschland werden 359,1 TWh aus konventionellen Energien (fossile Energien wie z.B. Kohle), 24 TWh aus Wasserkraft, 158,7 TWh aus Atomenergie sowie 46 TWh aus sonstigen Energien, wie z.B. erneuerbare Energien, gewonnen. Quelle: UCTE
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das "Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG) ist am 01.04.2000 in seiner ursprünglichen Fassung in Kraft getreten. Die letzte Neufassung des EEG wurde am 01.08.2004 verabschiedet. Das EEG schreibt die Aufnahme und Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Photovoltaik durch den örtlichen Netzbetreiber vor. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber zu einem Belastungsausgleich der eingespeisten Strommengen und der Vergütungen untereinander. Im Ergebnis liefern die Übertragungsnetzbetreiber allen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher versorgen, eine (bezogen auf den an Letztverbraucher abgegebenen Strom) prozentual gleiche Strommenge aus regenerativen Erzeugungsanlagen zu einem bundesweit einheitlichen Preis.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Umlage 2010
Ab dem 1. Januar 2010 werden Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Endverbraucher liefern, von der Pflicht befreit, den von den Übertragungsnetzbetreibern aufgenommenen EEG-Strom abzunehmen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind künftig verpflichtet, den gesamten EEG-Strom über die Börse an den Markt zu geben. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben für jede gelieferte Kilowattstunde Strom (an Endverbraucher) eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Dadurch soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung gemäß § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV gedeckt werden. § 3 Absatz 2 AusglMechV besagt, dass Übertragungsnetzbetreiber bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr veröffentlichen müssen. Die EEG-Umlage für das Jahr 2010 beträgt 2,047 ct/kWh. Quelle: EEG /KWK-G, Informationsplattform der Deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Fahrplan
Der Fahrplan gibt für jede Viertelstunde innerhalb der Dauer einer entsprechenden Übertragung an, wie viel Leistung zwischen Bilanzkreisen ausgetauscht bzw. am Einspeiseknoten / Entnahmeknoten eingespeist / entnommen wird (z.B. zwischen Lieferant und ÜNB).
Gesamtverbrauch
Gesamtverbrauch ist die innerhalb eines Netzes (z.B. Verteilnetzbetreiber) verbrauchte elektrische Energie inkl. des von Eigenerzeugern erzeugten Stromes.
GSM (Funkmodem)
GSM-Modem für SMS und Datenübertragung. Mit diesem Gerät können via Mobilfunknetz z.B. Zählerdaten übertragen werden.
Jahresbenutzungsdauer
Die Jahresbenutzungsdauer in h/a (Vollbenutzungsstunden) ist der Quotient aus der verbrauchten Jahresenergie und der maximalen elektrischen Leistung eines Kunden. Sie sagt aus, für wie viele Stunden im Jahr der Kunde Elektrizität bezogen hätte, wenn er konstant die Maximalleistung abgenommen hätte. Im Idealfall (bei absolut konstantem Verbrauch ohne Unterbrechung) wäre die Jahresbenutzungsdauer 365 x 24 h = 8.760 Stunden.
Jahreshöchstlast
Die Jahreshöchstlast ist die vom Kunden maximal verbrauchte Leistung innerhalb eines Jahres pro Zähler.
Konzessionsabgabe (KA)
Die Besitzer der Stromnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür bezahlen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr: die Konzessionsabgabe. Die Konzessionsabgabe wird als Bestandteil des Arbeitspreises an die Stromkunden weitergegeben. Ihre Höhe hängt von der Größe der Stadt oder Gemeinde ab, bzw. dem Jahresverbrauch.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz)
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme der Turbinen oder Motoren als Fernwärme genutzt. Durch die bessere Ausnutzung der zur Stromerzeugung eingesetzten Brennstoffe werden im Vergleich zu herkömmlichen Kraftwerken ca. 30 bis 40 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen sowie anderer Schadstoffe wie Schwefeldioxid und Stickoxide eingespart. Die sogenannten Heizkraftwerke sind daher ausgesprochen umweltfreundlich. Zweck des gleichnamigen Gesetzes ist der Schutz und der mögliche Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung für die Stromversorgung im allgemeinen Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz.
Lastgang
Gesamtheit der Energiemengen bzw. Leistungsmittelwerte, die über eine ganzzahlige Anzahl von Messperioden ermittelt wurden. Es ist zu unterscheiden zwischen dem gemessenen Lastgang und dem repräsentativen Lastprofil. Der Lastgang (Lastgangzähler bzw. Zusatzeinrichtung) wird vom Netzbetreiber für den Entnahmepunkt bzw. für den Einspeisepunkt zur Verfügung gestellt. Das repräsentative Lastprofil wird als Ersatz für den Lastgang bei Kleinkunden im Niederspannungsnetz verwendet. Für den Datenaustausch werden nur Viertelstunden- Energiemengenwerte verwendet.
Lastprofile
Ein Lastprofil stellt eine Zeitreihe dar, die für jede Abrechnungsperiode einen Leistungswert festlegt. Lastprofile werden bei Kleinkunden der Bilanzierung zugrunde gelegt und ersetzen die gemessenen Lastgänge.
Leistung, elektrische
Die elektrische Leistung beschreibt die Intensität, mit der zu einem Zeitpunkt Energie erzeugt oder verbraucht wird (Leistung = Arbeit/Zeit). Bei der elektrischen Leistung werden unterschieden: Wirkleistung (P), Blindleistung (Q), Scheinleistung (S). Je höher die Leistung eines elektrischen Geräts ist, desto mehr Energie (d. h. Arbeit) wird in einer Zeiteinheit verbraucht. Einheit: Watt (W) oder Kilowatt (kW).
Leistungspreis
Für die am Zähler maximal gemessene Leistung eines Jahres wird in den meisten Stromlieferungsverträgen ein Leistungspreis verlangt.
Messung und Verrechnung
Mit der Entrichtung des Netznutzungsentgeltes wird die Nutzung der Netz- oder Umspannebene des jeweiligen Betreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes, an die der Netznutzer angeschlossen ist, und aller vorlagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Jede Entnahmestelle muss getrennt nach Netz- und Umspannebenen jeweils ein Entgelt für die Messung und ein Entgelt für die Abrechnung bezahlen. Dieses Entgelt wird für die Dienstleistung des Messstellenbetreibers (in der Regel der VNB) gezahlt und von der Bundesnetzagentur überwacht.
Netzanschluss
Der Netzanschluss bezeichnet die technische Anbindung von Erzeugungseinheiten oder Kundenanlagen an ein Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung.
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag regelt die Details des unmittelbaren Anschlusses des Kunden an das öffentliche Netz und die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem EVU. Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zum Anschlussnutzungsvertrag. Dieser wird zwischen Netzbetreiber und Mieter abgeschlossen. Der Vermieter muss den Netzanschlussvertrag abschließen.
Netzbetreiber
Netzbetreiber werden Unternehmen genannt, die eigene Stromnetze besitzen. Der Betreiber eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes in einem bestimmten Gebiet und für die Verbindungen mit anderen Netzen verantwortlich. Bei den Stromnetzen unterscheidet man diese nach Spannungsebenen: Das Übertragungsnetz ist das Höchstspannungsnetz (HöS). Betreiber in Deutschland sind E.ON, RWE, Vattenfall und die EnBW. Verteilungsnetze werden unterschieden nach Hoch- (HS), Mittel- (MS) und Niederspannungsnetz (NS).
Netznutzung
Netznutzung ist der Transport oder die Verteilung von Strom durch fremde Stromnetze. Der Strom wird in Kraftwerken erzeugt und von dort bis zum Netz des regionalen Versorgers oder Stadtwerks transportiert. Hier erfolgt dann die Durchleitung, d. h. der Strom wird durch das Netz des Versorgers bis zum Stromkunden geleitet. Das Netz gehört also nach wie vor dem Regionalversorger oder Stadtwerk - der Strom des jeweiligen Anbieters wird lediglich durchgeleitet.
OTC
OTC steht für den englischen Begriff "Over The Counter", was mit "über den Tresen" übersetzt werden kann. Der OTC-Handel bezeichnet finanzielle Transaktionen zwischen Finanzmarkt-Teilnehmern, die nicht über die Börse abgewickelt werden, sondern über verschiedene Kommunikationssysteme zwischen Händlern / Brokern direkt stattfindet. Im Gegensatz zum Börsenhandel werden hier auch nichtstandardisierte Produkte gehandelt.
Peak-Load
Peak-Load ist der englische Begriff für Spitzenlast. Es beschreibt die Lieferung von Strom mit konstanter Leistung von 8 bis 20 Uhr eines Wochentages (Montag bis Freitag). Peak ist ein Handelsprodukt, welches am OTC-Markt und an der Börse gehandelt werden kann.
Regelenergie
Da Strom nicht speicherbar ist, muss ständig das Angebot der Nachfrage angepasst werden. Diese Aufgabe nimmt der Regelzonenbetreiber wahr. Er hält Kraftwerke bereit, die beim Ausfall anderer Erzeugungen (Störfälle oder Windflauten) oder plötzlich steigendem Bedarf zugeschaltet werden.
Spotmarkt
Der Spotmarkt umfasst die physische Lieferung von Strom am darauf folgenden Tag. Er bietet als Auktionsmarkt die Möglichkeit, Kauf- und Verkaufsangebote für Einzelstunden und Blockgebote zu platzieren. Der Spotmarkt wird auch Day-Ahead-Markt, Spotbörse oder Kassamarkt genannt.
Stromsteuer
Als Lenkungsabgabe soll diese Steuer, volkswirtschaftlich und ökologisch gesehen, den Verbrauch der knappen Ressource Energie verteuern und gleichzeitig den teuren Faktor (menschlicher) Arbeit finanziell entlasten (Rentenbeiträge). Die Steuer beträgt für den Verbrauch von Strom seit Januar 2003 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
Terminmarkt
Bei dem Terminmarkt handelt es sich um den Markt für zukunftsgerichtete finanzielle Stromprodukte. Die Bezeichnung Terminmarkt begründet sich darin, dass standardisierte (Strom-)Produkte - so genannte Futures - bis zu mehrere Jahre im Voraus gehandelt werden.
Übertragungsnetz
Das Übertragungsnetze dient der Übertragung elektrischer Energie zu nachgeordneten Verteilungsnetzen. Im Allgemeinen beschränken sich Übertragungsnetze auf die Spannungsebenen 220kV und 380 kV.
Verteilungsnetz
Das Verteilungsnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung elektrischer Energie zur Speisung von Stationen und Kundenanlagen. In Verteilungsnetzen ist der Leistungsfluss im wesentlichen durch die Kundenbelastung bestimmt. In Deutschland werden Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze (110 kV) als Verteilungsnetze genutzt.
Volatilität
Die Volatilität kennzeichnet die auftretenden Preisschwankungen eines Handelsproduktes während einer bestimmten Zeitspanne. Sie wird anhand statistischer Maße ausgedrückt und beschreibt die Häufigkeit und Intensität aber nicht die Richtung der Preisschwankung. Je höher die Volatilität, desto größere Schwankungen weist das Produkt auf.
Wirkleistung
Wirkleistung ist die elektrische Leistung, die für die Umsetzung in eine andere Leistung, z. B. in mechanische, thermische, chemische, optische oder akustische Leistung verfügbar ist.
Zählpunkt
Der Zählpunkt ist ein Netzpunkt, an dem ein Energiefluss messtechnisch erfasst und gezählt / registriert wird (Einspeise- und / oder Entnahmepunkt).
Zählpunktbezeichnung
Für den übergreifenden Informationsaustausch muss der Netzbetreiber für jeden realen Zählpunkt eine eindeutige, nicht temporäre, alphanumerische Bezeichnung vergeben. Die eindeutige Bezeichnung soll sicherstellen, dass im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen über die an dem Zählpunkt ermittelte Energie auch bei einem Wechsel des Lieferanten Missverständnisse und fehlerhafte Zuordnungen der registrierten Zählwerte vermieden werden. Die Bezeichnung muss den jeweiligen Marktpartnern bekannt sein und in allen abrechnungsrelevanten Unterlagen geführt werden (so z.B. in Netznutzungs- / Netzanschluss-, Rahmenverträgen usw.).
ZFÜ
ZFÜ ist die Abkürzung für Zählwertfernübertragung. Messeinrichtungen der neueren Generation bieten die Möglichkeit, Daten in vielfältigster Weise zu speichern, z.B. Wirkarbeit, Blindarbeit aufgesplittet in verschiedene Tarifzonen, sowie die gemessene Leistung im Viertelstundentakt bzw. in individuell vorgegebenen Zeiträumen. Die Datensammlung kann über einen sehr großen Zeitraum, z.B. ein Jahr erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die heutigen Zähler ohne ein manuelles Ablesen in der Lage sind, in Abhängigkeit von Datum und Uhrzeit die entsprechenden Lastprofile der Kundenabnahmestelle aufzuzeichnen. Um einen schnelleren Zugriff auf die Daten zu realisieren ergibt sich die Notwendigkeit, die Zähler per Fernübertragung über Telekommunikationsleitungen bzw. Funksysteme (GSM) und andere Einrichtungen auszulesen.