24h-Lieferantenwechsels (LFW24) – was sich ändert

24h-Lieferantenwechsels (LFW24) – was sich ändert
Bildquelle: Westend61Premium (Mischa Keijser) / www.westend61.de

Ab dem 6. Juni 2025 können Stromlieferanten innerhalb von nur einem Werktag gewechselt werden.

Die Bundesnetzagentur setzt damit ein klares Signal: Mehr Wettbewerb, mehr Digitalisierung – und mehr Handlungsspielraum für Unternehmen bei der Strombeschaffung. Was hinter dem „LFW24“ steckt und wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten können, lesen Sie hier.

Was wird mit dem Lieferantenwechsel in 24h bezweckt?

Mit der Einführung des 24h-Lieferantenwechsels (LFW24) setzt Deutschland zunächst einmal eine EU-Richtlinie um (Strombinnenmarktrichtlinie 2019/944).

 

Ein Wechsel des Versorgers oder des im Bereich der Aggregierung tätigen Marktteilnehmers erfolgt binnen kürzestmöglicher Zeit. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kunden, die Versorger oder im Bereich der Aggregierung tätige Marktteilnehmer wechseln möchten, einen Anspruch auf den Wechsel unter Einhaltung der Vertragsbedingungen innerhalb von höchstens drei Wochen nach dem Tag der Antragstellung haben.

Spätestens ab 2026 darf der technische Vorgang des Versorgerwechsels nicht mehr länger als 24 Stunden dauern und muss an jedem Werktag möglich sein.

Artikel 12 Abs. 1 der Strombinnenmarktrichtlinie 2019/944

Die Einführung des 24h-Lieferantenwechsels ist gleichzeitig aber auch Teil eines grundsätzlichen Ziels: die Marktposition der Stromkundinnen und -kunden deutlich zu stärken.

Ziel ist es, Unternehmen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, schneller und flexibler auf Preissignale und Marktveränderungen zu reagieren. Ein Anbieterwechsel soll künftig so einfach und reibungslos wie z. B. der Wechsel eines Mobilfunktarifs funktionieren – inklusive automatisierter Kommunikation zwischen Netzbetreiber, Lieferant und Marktpartner.

Konkret verfolgt der Gesetzgeber damit folgende Zwecke:

  • Stärkung des Wettbewerbs: Schnellere Wechselmöglichkeiten erhöhen den Preisdruck und sorgen für fairere Konditionen.
  • Ermöglichung dynamischer Preismodelle: Unternehmen sollen einfacher von zeitvariablen Tarifen und neuen Produkten profitieren können.
  • Förderung der Digitalisierung im Energiemarkt: Standardisierte, automatisierte Prozesse senken den Aufwand für alle Beteiligten und steigern die Transparenz.

Mit der Einführung des LFW24 werden die Prozessabläufe zwischen EHA als Lieferant und den Marktpartnern durch automatisierte Schnittstellen deutlich effizienter gestaltet. Gleichzeitig verbessert sich die Qualität der Stammdaten signifikant. Die verstärkte Nutzung der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) fördert zudem die Digitalisierung und Standardisierung im Energiemarkt nachhaltig.

Die Abschaffung rückwirkender An- und Abmeldungen vereinfacht die Abrechnung und minimiert potenzielle Fehlerquellen.

Holger Krämer, Expert Products & Innovations

Der 24h-Lieferantenwechsel – Theorie und Praxis

Obwohl der Wechselprozess technisch ab Juni 2025 innerhalb eines Werktags realisiert werden kann, bleiben die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gültig.

Ein echter Wechsel ist also nur dann möglich, wenn auch:

  • die vertragliche Laufzeit endet,
  • die Kündigungsfrist gewahrt wurde,
  • und der neue Anbieter bereitsteht.

Nur wer seine Verträge vorausschauend und flexibel gestaltet, kann dieses neue Werkzeug strategisch einsetzen. Ohne angepasste Vertragsmodelle bleibt der LFW24 ein theoretisches Potenzial.

Gut zu wissen: Die GPKE und geänderte Marktprozesse

Damit ein Stromlieferantenwechsel künftig überhaupt innerhalb von 24 Stunden möglich ist, mussten die dahinterliegenden Marktprozesse grundlegend modernisiert werden.

Genau hier kommt die GPKE ins Spiel – was für „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ steht. Dieses von der Bundesnetzagentur definierte Regelwerk legt verbindlich fest, wie Stromlieferanten, Netzbetreiber und weitere Marktrollen miteinander kommunizieren – zum Beispiel bei Anmeldungen, Abmeldungen oder dem Austausch von Zählerdaten.

Im Zuge der Einführung des 24h-Lieferantenwechsels wurde die GPKE vollständig überarbeitet: Die Prozesse wurden modularisiert, Fristen stark verkürzt, und neue digitale Schnittstellen zur automatisierten Abfrage der Marktlokations-ID eingeführt.

Die GPKE bildet damit die technische und organisatorische Grundlage dafür, dass der Anbieterwechsel künftig nicht nur schneller, sondern auch stabil, transparent und digital abläuft.

Zukünftige Auswirkungen auf Vertragsgestaltung

Was sich voraussichtlich am Energiemarkt verändern wird:

  • Kürzere Laufzeiten und flexiblere Kündigungsfristen werden attraktiver, um Wechseloptionen offen zu halten.
  • Dynamische Preismodelle (z. B. Spotmarktpreise, lastprofilbasierte Tarife) gewinnen an Bedeutung.
  • Automatisierte Lieferverträge mit Wechseloptionen könnten sich durchsetzen.
  • Verstärkte Integration von Vertragsdaten in digitale Systeme ist notwendig, um schnell reagieren zu können.

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Unsere Sichtweise auf den LFW24

Wir verstehen uns als Energieversorger, der die Interessen seiner Kunden im dynamischen Energiemarkt gezielt stärkt. Mit unserem Grünstrom-Modell „EK+“ profitieren alle EHA-Kunden bereits heute von flexiblen Preismodellen – etwa durch die Teilnahme am Spotmarkt, die Möglichkeit zur längerfristigen Preisabsicherung in einem volatilen Marktumfeld sowie durch den Einsatz von Instrumenten wie PPAs. Diese ermöglichen nicht nur eine tatsächliche Stromlieferung aus erneuerbaren Quellen, sondern können gleichzeitig als Teil einer nachhaltigen Preisstrategie dienen.

Durch den 24h-Lieferantenwechsel gewinnen diese Flexibilitätsoptionen zusätzlich an Relevanz – denn schnelle Reaktionsfähigkeit auf Marktveränderungen wird künftig zum echten Wettbewerbsvorteil.

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