PAS 2060 – Klimaneutralität mit offiziellem Regelwerk

Aktualisiert

Mit PAS 2060 zu einer grüneren Umwelt

Die internationale Spezifikation PAS 2060 gilt als das erste gültige Regelwerk für Klimaneutralität und wurde zum ersten Mal im Jahr 2010 vom British Standards Institution (BSI) veröffentlicht.

Das Interesse an klimaneutralen Unternehmen, Dienstleistungen oder Produkten wächst stetig. Was es über PAS 2060 und Klimaneutralität zu wissen gibt und wie CO2-Kompensation und Grünstrom Ihr Unternehmen auf diesen Weg bringen, erklärt dieser Artikel.

Was bedeutet Klimaneutralität?

Klimaneutral bedeutet in erster Linie, das Klima weder positiv noch negativ zu beeinflussen. Das ist nicht immer realisierbar. Deshalb gibt es unterschiedliche Möglichkeiten klimaneutral zu werden.

Aktivitäten werden als klimaneutral bezeichnet, wenn diese keinerlei klimaschädliche Treibhausgase (THG) produzieren oder eben anfallende Emissionen durch Klimaschutzmaßnahmen kompensieren – die sogenannte CO. Für Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen bedeutet das: und stetig daran zu arbeiten, Emissionen zu mindern.

PAS 2060 sorgt für Genauigkeit und Transparenz

Bei der Entwicklung von PAS 2060 stand die Sicherstellung von mehr Transparenz im Mittelpunkt. Zum einen bei der Umsetzung von Klimaneutralität und zum anderen beim Anspruch auf CO2-Neutralität. Durch die Bereitstellung einer gemeinsamen Definition und einer anerkannten Methode zur Erreichung des Status „Klima- und CO2-Neutral“, sollen Genauigkeit und Transparenz gewährleistet werden. PAS 2060 geht damit ein Stück weiter als die bekannten Standards zur Berechnung von Treibhausgasemissionen.

 

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PAS 2060: Die Anforderungen an Klimaneutralität

In PAS 2060 gibt es ganz konkrete Anforderungen an Klimaneutralität. Um diese zu erfüllen, werden nachvollziehbare Beweise verlangt. In einem ersten Schritt müssen alle Emissionen nach vorgegebenen Kriterien quantifiziert und dokumentiert werden. Diese Kriterien betreffen alle relevanten Punkte innerhalb der System- und Unternehmensgrenzen, welche einer konkreten Methodik zur Bestimmung unterliegen. Gleichzeitig wird in PAS 2060 bestimmt, welche Treibhausgase und Scopes betrachtet werden müssen sowie welche Emissionen ausgeschlossen werden dürfen. Die Bestimmung der Systemgrenzen ist nach PAS 2060 also einer der ersten Schritte bei der Erstellung der Klimabilanz. Zudem ist das Besondere, dass spezielle Anforderungen gestellt werden. Ein Beispiel: Alle relevanten Aktivitäten einer Dienstleistung werden betrachtet oder aber die Vernachlässigungen werden dokumentiert und erklärt.

CO: Reduktion der Emissionen als zentrale Vorgabe

Ein zentrales Kriterium nach PAS 2060, für die Erreichung der Klimaneutralität, ist die Reduktion des Carbon Footprints – oder CO2-Fußabdrucks. Das Unternehmen muss dafür einen Carbon Footprint Management Plan entwickeln und erfolgreich umsetzen. In einem solchen Aktionsplan werden konkrete Maßnahmen mit Zielen für eine CO2-Reduktion geplant und deren Umsetzung dokumentiert. Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass der Fortschritt der Umsetzung sowie die Auswirkung der Maßnahmen geprüft und im Falle einer Zielverfehlung Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.

Klimaneutralität durch Ausgleich von Emissionen

Erst im letzten Schritt dürfen die verbleibenden Emissionen mit Emissionsminderungszertifikaten, auch als Klimaschutzzertifikate bekannt, die nach PAS 2060 auch konkrete Kriterien erfüllen müssen, ausgeglichen, also klimaneutral gestellt, werden. Nur im ersten Jahr der Klimaneutralität wird nach PAS 2060 eine Ausnahme gemacht, da für den ersten Leistungszeitraum die Klimaneutralität durch 100% Kompensation erreicht werden darf.

PAS 2060 Herzstück: Die Qualifying Explanatory Statements

Im Hinblick auf Transparenz und Glaubwürdigkeit verlangt PAS 2060 die Veröffentlichung eines sogenannten Qualifying Explanatory Statements (QES) – der Carbon Footprint Management Plan ist ein Teil davon. Diese Erklärung muss eine Reihe an Informationen enthalten, die sich sowohl auf die Verpflichtung zur Klimaneutralität in Zukunft als auch die Erklärung der Erreichung der Klimaneutralität in der Vergangenheit beziehen. Im Großen und Ganzen schafft ein Unternehmen durch die Veröffentlichung eines QES Transparenz bezüglich seiner Klimaneutralität. PAS 2060 verlangt, dass das QES von einem obersten Vertreter des Unternehmens unterschrieben wird.

QES als Kriterienkatalog für Klimaneutralität

Für die Klimaneutralität nach PAS 2060 ist die Verpflichtung der obersten Chefetage unabdingbar. In den Qualifying Explanatory Statements müssen daher alle wichtigen Informationen dargelegt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Angaben zur Organisation, die die Erklärung macht
  • Angabe der Zeiträume für die Verpflichtung zur Klimaneutralität sowie die Erreichung der Klimaneutralität
  • Gegenstand der Erklärung und Systemgrenzen
  • CO2-Fußabdruck
  • Angaben zur Datenqualität
  • Vorgehensweise bei der Datenerhebung
  • Geplante Maßnahmen und erwartete Einsparungen für die Verpflichtung zur Klimaneutralität
  • Angaben zur Prüfung der Umsetzung des Maßnahmenplans sowie Bestimmung des eventuellen Handlungsbedarfs
  • Durchgeführte Maßnahmen und erreichte Reduktionsziele für die Erfüllung der Klimaneutralität
  • Angaben zu Klimaschutzzertifikaten für die Kompensation der restlichen Emissionen
  • Angaben zur Validierung, unter anderem wer wann validiert hat, nach welchem Standard und für welchen Zeitraum

Möglichkeiten der Konformitätsbewertung nach PAS 2060

Für die Konformitätsbewertung der Klimaneutralität nach PAS 2060 gibt es die folgenden drei Möglichkeiten:

Selbstvalidierung: Diese Option bedeutet, dass die Organisation ihre eigene Klimaneutralität selbst validiert. Natürlich muss auch in diesem Fall bewiesen werden, dass die Klimaneutralität gemäß den Anforderungen von PAS 2060 erreicht wurde.

Externe Validierung: Die Durchführung der Validierung durch eine externe Organisation ist glaubwürdiger als eine Selbstvalidierung. Diese Option wird empfohlen, wenn eine Organisation mit ihrer Klimaneutralität nach außen werben, sich von Vorwürfen bezüglich einer eventuell fehlenden Stichhaltigkeit schützen und das Vertrauen in ihre klimaneutrales Unternehmen stärken möchte.

Klimaneutrales Zertifikat: Die Zertifizierung darf nur durch einen vom United Kingdom Accreditation Service (UKAS) akkreditierten Dritten durchgeführt werden.

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