Ampel-Aus – Reaktionen aus der Energiebranche
Die Berliner Ampelkoalition ist am Ende. Was bedeutet das für die Energiewende? Wie sind die Reaktionen aus der Energiebranche auf das Ampel-Aus und welche Forderungen werden jetzt aus der Politik laut? Unser Beitrag verschafft einen schnellen Überblick.
Nach dem Bruch der Ampelkoalition steht Deutschland vor Neuwahlen. Im Februar 2025 wird über die Zusammensetzung eines neuen Bundestages entschieden. Zur Zukunft der Energiewende bringen sich nun die verantwortlichen Minister der Bundesländer und die verschiedenen Branchenverbände in Stellung. Unser Geschäftsführer Jan-Oliver Heidrich, zugleich Vorsitzender Energieausschuss beim Handelsverband Deutschland (HDE) gibt ebenfalls ein Statement ab.
Bundesländer halten an Energiewende fest
Die Energieministerkonferenz (ENMK) der Länder bekennt sich in einer Erklärung an Bundestag und Bundesrat dazu, den eingeschlagenen Weg der Energiewende fortzusetzen. Für die Bevölkerung und die Unternehmen seien Vertrauen und Planungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Dafür bedürfe es weiterhin eines stabilen Rahmens für die Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbaus und Planbarkeit in den Förderprogrammen.
Ein wichtiger Schritt sei eine langfristige Entlastung bei den Netzentgelten. Der schleswig-holsteinische Energieminister und Vorsitzende der Energieministerkonferenz Tobias Goldschmidt (Grüne) sprach sich für ein neues Marktdesign aus. Damit immer genug Strom im Netz ist und stets der gesamte Strom abgenommen und verwendet werden kann, habe der Bund ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) und einen Kapazitätsmechanismus vorgeschlagen, das flexibles Verhalten in der Industrie und bei größeren Stromverbrauchern in Haushalten belohnt.
Grundsätzlich müsse der grüne Strom möglichst günstig zur Industrie kommen und in grünen Wasserstoff gewandelt werden können.
Reaktionen der Branchenverbände: Verzögerungen vermeiden
Für den BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ist Handlungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Der Ampelbruch dürfe nicht dazu führen, wichtige Maßnahmen auf die lange Bank zu schieben. Insbesondere fristenrelevante Gesetzesinitiativen müssten noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden. Ein Beispiel sei die ENWG-Novelle mit Regelungen zur PV-Spitzenproblematik, die sowohl technisch als auch haushälterisch zwingend umgesetzt werden müssten. Aktuell prüft der BDEW alle energiepolitischen Gesetzesvorhaben, um Klarheit darüber zu schaffen, was eilig ist.
Erwartungsgemäß begrüßt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) die Erklärung der Energieminister, weil „die ENMK die steuerfinanzierte EEG-Förderung den jüngst geplanten Kapazitätszahlungen vorzieht“. Dies biete Marktnähe, sichere Finanzierung durch die Banken und damit Planungs- und Investitionssicherheit. Das Ende der Ampel-Koalition sieht der Verband als einen politischen Offenbarungseid. Im Energiesektor habe die Koalition richtige Weichen gestellt und die Grundlage für Unabhängigkeit, Versorgungssicherheit und Preisstabilität geschaffen.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) fordert, in den aktuellen Fragen der Energiepolitik handlungsfähig zu bleiben und zielt dabei auch auf die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Systeme zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Die BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek mahnt: „Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet für die Betreiber von Windenergieanlagen die Frist zur Inbetriebnahme von BNK-Systemen.“ Vielen drohten ohne eigenes Verschulden Säumnisstrafen, weil Genehmigungen oder notwendige Prüfungen der Behörden fehlten, so der BWE. Der Verband fordert daher kurzfristig eine Auslegungshilfe für Windkraft an Land. Bis zur Arbeitsaufnahme einer neuen Bundesregierung dürfe kein Stillstand in der Gesetzgebung herrschen, um die Umsetzung von EU-Richtlinien nicht zu verzögern.
Erfolgsaussichten der EnWG-Novelle
Die Bundesregierung verabschiedete am 13.11.2024 Änderungen des Energiewirtschaftsrechts, die aber der Zustimmung der Opposition bedürfen. Der Entwurf einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht auch Anpassungen im EEG und dem Messstellenbetriebsgesetz vor.
Zum Beispiel ist eine sukzessive Absenkung der Pflicht zur Direktvermarktung für Photovoltaik-Anlagen bis auf 25 Kilowatt vorgesehen. In dem Entwurf geht es auch darum, die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise für Neuanlagen zu streichen und auch kleinere Anlagen im Bedarfsfall für die Netzbetreiber steuerbar zu machen. Die sogenannte Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP) soll die Einspeisung Erneuerbarer Energien an einem gemeinsamen Netzpunkt ermöglichen, selbst wenn sie die maximal vorgesehene Leistung übertreffen.
Mit der Novelle soll weiterhin die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts verbessert und der Ausbau gesichert werden. Auch soll eine Weiterentwicklung zu einem Smart-Grid-Rollout die vorhandenen Flexibilitäten besser nutzbar machen.
Jan-Oliver Heidrich, EHA Geschäftsführer und Vorsitzender Energieausschuss beim Handelsverband Deutschland (HDE) bezweifelt allerdings, dass im Bundestag eine Einigung über das umfangreiche Gesetzeswerk erreicht wird.
„Dabei sind einige Punkte sehr wichtig. Beispielsweise darf die Neuregelung zum Umgang mit Einspeisespitzen der PV-Produktion nicht weiter aufgeschoben werden, weil unser Stromnetzsystem bereits im nächsten Sommer an seine Grenzen kommen kann.“
Auch dem Smart-Meter-Rollout werde ohne eine Anhebung der Preisobergrenze wahrscheinlich kein Erfolg beschieden sein. Speziell für den Einzelhandel seien darüber hinaus einige Klarstellungen im Stromsteuerrecht wünschenswert, so Heidrich.
Über EHA
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