Blackout und Brownout – wenn auf einmal der Strom ausfällt
Aktualisiert

In einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Wirtschaft kann eine stabile Stromversorgung über Erfolg oder Stillstand entscheiden.
Im folgenden Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die Begriffe Blackout und Brownout und wie sich diese Phänomene unterscheiden.
Blackout
Ein Blackout ist ein großflächiger, unkontrollierter und plötzlicher Stromausfall, der meist mehrere Regionen oder sogar Länder betreffen kann. Er tritt auf, wenn das Stromnetz instabil wird und große Teile der Stromversorgung zusammenbrechen.
Mögliche Ursachen für einen Blackout
- Überlastung des Stromnetzes
- Technische Defekte oder Naturkatastrophen (z. B. Stürme, Hochwasser)
- Cyberangriffe oder Sabotageakte
- Kraftwerksausfälle oder Netzstörungen
Die potenziellen Folgen
- Lang andauernde Stromausfälle (Stunden bis Tage)
- Beeinträchtigung von kritischer Infrastruktur (Wasserversorgung, Kommunikation, Verkehr, Gesundheitswesen)
- Wirtschaftliche Schäden durch Produktionsausfälle
Brownout
Ein Brownout ist eine absichtliche (kontrollierte) oder unabsichtliche (unkontrollierte) Reduzierung der Spannung im Stromnetz, die zu einer eingeschränkten Stromversorgung führt.
Im Gegensatz zum Blackout gibt es beim unkontrollierten Brownout noch Strom, aber die Spannung ist verringert, was zu Störungen bei elektrischen Geräten führen kann. Vom Flackern bzw. Abdunkeln von Glühbirnen stammt im Übrigen auch der Name Brownout.
Beim kontrollierten Brownout, der gezielten Netzsteuerung durch die Netzbetreiber, kann es lokal zu Stromausfällen bzw. -abschaltungen kommen, beispielsweise in einzelnen Regionen, Stadtvierteln oder bei großen Stromverbrauchern. Diese Maßnahme ist die letzte Möglichkeit zur Stabilisierung des Systems und soll flächendeckende Blackouts verhindern.
Gründe für einen Brownout
- Hohe Stromnachfrage, die die Kapazitäten des Netzes übersteigt
- Gezielte Netzsteuerung zur Vermeidung eines Blackouts
- Technische Probleme in der Stromversorgung
Potenzielle Folgen von Brownouts
- Flackernde oder schwache Beleuchtung
- Leistungseinbußen bei elektrischen Geräten (z. B. langsamere Maschinen, instabile Computer)
- Kurzfristige Unterbrechungen in der Stromversorgung
Blackout vs. Brownout in der Übersicht
Merkmale | Blackout | Brownout |
---|---|---|
Stromversorgung | Komplett unterbrochen | Reduziert, aber noch vorhanden |
Dauer | Stunden bis Tage | Minuten bis Stunden |
Ursache | Netzüberlastung, Defekte, Angriffe | Hohe Last, Netzstabilisierung |
Folgen | Totalausfall, potenziell große Schäden | Leistungsschwankungen, Störungen |
Brownouts durch Überlastung der Stromnetze durch Ökostrom nicht unwahrscheinlich
Der stetige Ausbau der Erneuerbaren Energien ist zu begrüßen, bedroht aber gleichzeitig die Versorgungssicherheit durch eine Überlastung des Stromnetzes. Denn die große Menge privater Erzeugungsanlagen produziert starr und lässt sich nicht abregeln. Denkbar wäre daher ein Szenario, dass an sehr sonnigen Feiertagen wie beispielsweise Ostern der Verbrauch sinkt und die Einspeisung immens ansteigt. Dann könnte es passieren, dass die Netzbetreiber Leitungen zeitweilig „kappen“ – was entsprechend ein kontrollierter Brownout wäre.
Wie wahrscheinlich ist ein Blackout in Deutschland?
Im Juni 2019 ist es Deutschland gleich an drei Tagen nur äußerst knapp gelungen, einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern..
Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben mehrere Stromhandelsunternehmen mit Spekulationen auf dem Strommarkt für massive Engpässe gesorgt.
Die Lage war so ernst, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Ausland kurzfristig sehr große Strommengen beschaffen mussten, um das Netz stabil zu halten. Der Preis für Ausgleichsenergie erreichte in der Spitze einen Wert von 468,63 €/MWh. Im Vergleich dazu: Der durchschnittlich gehandelte Strompreis für den Juni 2020 lag bei rund 23,80 €/MWh (Quelle: Statista).
Gegen die als Verursacher des Beinahe-Blackouts identifizierten Unternehmen wurden kürzlich durch die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren zur Prüfung der Pflichten als Bilanzkreisverantwortliche eingeleitet. Unabhängig von diesen Aufsichtsverfahren hat die Bundesnetzagentur gegen drei Strommarktteilnehmer auch ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet, wie am 07.09.2020 von der Behörde bekannt gegeben wurde.
Blackout stand durch Marktmanipulation mit Leergeschäften kurz bevor
Stromhandelsunternehmen haben in ihren Bilanzkreisen dafür zu sorgen, dass die Stromeinspeisung, zum Beispiel durch Käufe an der Strombörse, und der Stromverbrauch der Kunden immer ausgeglichen sind. Ist das nicht der Fall, droht dem Stromnetz der Kollaps. Um einen Blackout zu verhindern, müssen die Bilanzkreisverantwortlichen manchmal sehr kurzfristig, also innerhalb weniger Stunden, Strommengen nachkaufen, wenn absehbar ist, dass ihre Kunden mehr Strom benötigen als prognostiziert.
Die jetzt abgemahnten Stromhändler haben am 06., 12. und 25. Juni nicht genügend Strom eingekauft, weil sie spekulierten, dass der Preis für die sogenannte Ausgleichsenergie für sie vorteilhafter als der Börsenpreis sein würde. So verließen sich die Unternehmen darauf, dass die Strommengen von den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen würden.
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Gegenmaßnahmen für einen Blackout – Maßnahmenpaket für ausgeglichene Leistungsbilanzen
Das Verhalten der Stromhandelsunternehmen bleibt für sie zunächst allerdings folgenlos. Über die Abmahnung hinaus hat die Bundesnetzagentur kaum Sanktionsmöglichkeiten. Erst im Wiederholungsfall droht den Händlern die Kündigung der Bilanzkreisverträge. Was also tun, um solche Fälle zukünftig zu verhindern?
Die Bundesnetzagentur hat ein Maßnahmenpaket aus drei Bausteinen beschlossen. Erstens gilt jetzt die Verpflichtung der Bilanzkreisverantwortlichen, die Bilanzkreise im potenziell systemkritischen Zeitraum der letzten 15 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt nur noch ausgeglichen zu bewirtschaften. Der zweite Baustein ist eine neue Berechnungsmethode für den Ausgleichsenergiepreis, die Marktmanipulationen verhindern soll. Der dritte Baustein betrifft das kurzfristige Monitoring der Bilanzkreise durch die Übertragungsnetzbetreiber, welche zukünftig die Verbrauchswerte der einzelnen Kunden schneller erhalten.
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung wurde von der Bundesnetzagentur in einem Positionspapier vom 28.05.2020 weiter konkretisiert. Zum Beispiel muss jeder Bilanzkreisverantwortliche die seinem Bilanzkreis zugeordneten Energiemengen bestmöglich prognostizieren und einen möglichst vollständigen Ausgleich der Einspeisungen und Entnahmen gewährleisten. Außerdem nennt die Behörde vollumfänglich funktionsfähige Computer- und/ oder Handelssysteme als Voraussetzung für eine sorgfältige Bilanzkreisbewirtschaftung. Die Bilanzkreisverantwortlichen mit eigenen Erzeugungsanlagen müssten ausreichend über die aktuelle Einspeisesituation ihrer Kraftwerke und Erneuerbare-Energien-Anlagen Bescheid wissen.

Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.