Blackout – Stromausfall in Deutschland durch Marktmanipulation?
Aktualisiert
Ein kompletter Stromausfall in Deutschland ist ein Alptraumszenario. Im Juni 2019 ist Deutschland gleich an drei Tagen nur äußerst knapp einem totalen Zusammenbruch der Stromversorgung entkommen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben mehrere Stromhandelsunternehmen mit Spekulationen auf dem Strommarkt für massive Engpässe gesorgt.
Die Lage war so ernst, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Ausland kurzfristig sehr große Strommengen beschaffen mussten, um das Netz stabil zu halten. Der Preis für Ausgleichsenergie erreichte in der Spitze einen Wert von 468,63 €/MWh. Im Vergleich dazu: Der durchschnittlich gehandelte Strompreis für den Juni 2020 lag bei rund 23,80 €/MWh (Quelle: Statista).
Gegen die als Verursacher des Beinahe-Blackouts identifizierten Unternehmen wurden kürzlich durch die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren zur Prüfung der Pflichten als Bilanzkreisverantwortliche eingeleitet. Unabhängig von diesen Aufsichtsverfahren hat die Bundesnetzagentur gegen drei Strommarktteilnehmer auch ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet, wie am 07.09.2020 von der Behörde bekannt gegeben wurde.
Blackout stand durch Marktmanipulation mit Leergeschäften kurz bevor
Stromhandelsunternehmen haben in ihren Bilanzkreisen dafür zu sorgen, dass die Stromeinspeisung, zum Beispiel durch Käufe an der Strombörse, und der Stromverbrauch der Kunden immer ausgeglichen sind. Ist das nicht der Fall, droht dem Stromnetz der Kollaps. Um einen Blackout zu verhindern, müssen die Bilanzkreisverantwortlichen manchmal sehr kurzfristig, also innerhalb weniger Stunden, Strommengen nachkaufen, wenn absehbar ist, dass ihre Kunden mehr Strom benötigen als prognostiziert.
Die jetzt abgemahnten Stromhändler haben am 06., 12. und 25. Juni nicht genügend Strom eingekauft, weil sie spekulierten, dass der Preis für die sogenannte Ausgleichsenergie für sie vorteilhafter als der Börsenpreis sein würde. So verließen sich die Unternehmen darauf, dass die Strommengen von den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen würden.
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Gegenmaßnahmen für einen Blackout – Maßnahmenpaket für ausgeglichene Leistungsbilanzen
Das Verhalten der Stromhandelsunternehmen bleibt für sie zunächst allerdings folgenlos. Über die Abmahnung hinaus hat die Bundesnetzagentur kaum Sanktionsmöglichkeiten. Erst im Wiederholungsfall droht den Händlern die Kündigung der Bilanzkreisverträge. Was also tun, um solche Fälle zukünftig zu verhindern?
Die Bundesnetzagentur hat ein Maßnahmenpaket aus drei Bausteinen beschlossen. Erstens gilt jetzt die Verpflichtung der Bilanzkreisverantwortlichen, die Bilanzkreise im potentiell systemkritischen Zeitraum der letzten 15 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt nur noch ausgeglichen zu bewirtschaften. Der zweite Baustein ist eine neue Berechnungsmethode für den Ausgleichsenergiepreis, die Marktmanipulationen verhindern soll. Der dritte Baustein betrifft das kurzfristige Monitoring der Bilanzkreise durch die Übertragungsnetzbetreiber, welche zukünftig die Verbrauchswerte der einzelnen Kunden schneller erhalten.
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung wurde von der Bundesnetzagentur in einem Positionspapier vom 28.05.2020 weiter konkretisiert. Zum Beispiel muss jeder Bilanzkreisverantwortliche die seinem Bilanzkreis zugeordneten Energiemengen bestmöglich prognostizieren und einen möglichst vollständigen Ausgleich der Einspeisungen und Entnahmen gewährleisten. Außerdem nennt die Behörde vollumfänglich funktionsfähige Computer- und/ oder Handelssysteme als Voraussetzung für eine sorgfältige Bilanzkreisbewirtschaftung. Die Bilanzkreisverantwortlichen mit eigenen Erzeugungsanlagen müssten ausreichend über die aktuelle Einspeisesituation ihrer Kraftwerke und Erneuerbare-Energien-Anlagen Bescheid wissen.
Mit EHA auf der sicheren Seite
Ein Team von Prognosespezialisten der EHA erstellt täglich neue Verbrauchsprognosen. Dabei werden laufend aktuelle Temperaturprognosen und weitere Einflussfaktoren berücksichtigt. Entsprechende Mengenänderungen werden direkt an den beiden Strombörsen European Energy Exchange (EPEX) und der Energy Exchange Austria (EXAA) gehandelt.
Auf der einen Seite kommt EHA so ihrer Verpflichtung als Bilanzkreisverantwortlicher, Händler und Lieferant nach, auf der anderen Seite profitieren die Kunden der EHA von geringen Kosten für ihre Stromlieferung.
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