Carbon Leakage - Was ist das?

Was ist Carbon Leakage?
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Carbon Leakage, ein Begriff der im Zuge des Emissionshandels und der CO₂-Steuer immer wieder auftaucht. Doch was bedeutet Carbon Leakage und warum ist Carbon Leakage für die im Jahr 2021 beginnende, vierte Handelsperiode des europäischen Emissionszertifikatshandels von besonderer Bedeutung? EHA klärt auf!

Carbon Leakage bezeichnet im Allgemeinen die Verlagerung von CO2-Emissionen, die in Nicht-EU Drittstaaten unter das Europäische Emissionshandelssystem (engl. Emission Trading System (ETS)) fallen.

Emissionshandel zur Reduktion von Emissionen

Grundsätzlich verpflichtet das Europäische Emissionshandelssystem Unternehmen bzw. Betreiber von emissionsintensiven Industrieanlagen zur Teilnahme am europäischen Emissionshandel. Diese Unternehmen müssen für ihre Emissionen Zertifikate erwerben. Durch den Erwerb der Zertifikate sollen wirtschaftliche Anreize für die Unternehmen geschaffen werden, den eigenen Ausstoß an klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren und somit zur Erreichung der Klimaziele der EU beizutragen.

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Risiko von Carbon Leakage

Durch die Teilnahme am Emissionshandel verzeichnen die Unternehmen z.T. einen erheblichen Anstieg der Kosten. Dieser Anstieg kann ihre Ausgangslage im internationalen Wettbewerb negativ beeinflussen. Für diese Unternehmen herrscht ein hohes Risiko des Carbon Leakage: der Verlagerung ihrer Produktionsstandorte und somit der Emissionen ins Ausland. Vor diesem Hintergrund erhalten diese Unternehmen eine Sonderbehandlung im Rahmen des ETS.

Carbon Leakage gefährdete Unternehmen

Die Sonderbehandlung der Carbon Leakage gefährdeten Unternehmen sieht eine Erhöhung des Anteils an kostenlosen Emissionszertifikaten vor. Diejenigen Unternehmen finden sich auf einer offiziellen Liste wieder. Die Europäische Kommission erstellt die Liste im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament nach einer Folgenabschätzung und einer ausführlichen Konsultation der Interessenträger.

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Fehlannahmen über Carbon Leakage Risiko

Die europäische Kommission räumt ein, dass „das Carbon-Leakage-Risiko als erheblich geringer eingeschätzt wurde als zum Zeitpunkt der Annahme des Klima- und Energiepakets 2020 im Jahr 2009“ (EU) und begründet diese Fehlannahme wie folgt: Anlässlich der Wirtschaftskrise und des damit verbundenen Produktions- und Emissionsrückgangs haben die meisten unter das EU-EHS fallenden Industrieanlagen einen erheblichen Überschuss an kostenlosen Zertifikaten angehäuft. Der CO₂-Preis ist aufgrund der niedrigeren Nachfrage nach Zertifikaten zurückgegangen. Die erhoffte Lenkungswirkung durch den Europäischen Emissionshandel blieb somit aus.

Reform zu Carbon Leakage und Emissionshandel

Die Europäische Kommission hat eine Reform des europäischen Emissionshandels erarbeitet. In 2021 hat die 4. Handelsperiode des ETA begonnen, die 2030 damit enden soll, dass die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten komplett entfällt. Im Zuge des EU Green Deals und einer beschlossenen CO₂-Steuer, wird die Carbon Leakage Liste erheblich gekürzt. Künftig werden nur noch wenige Unternehmen eine kostenfreie Zuteilung von Emissionszertifikaten erhalten – hauptsächlich Unternehmen, bei denen die Gefahr zu groß ist, dass sie ihre Produktion an Standorte außerhalb der EU verlagern. Die Gefahr des Carbon Leakage wird dadurch jedoch nicht unbedingt gebannt.

Beihilfe bei Carbon Leakage Risiko im nationalen Emissionshandel

Für einen stärkeren Klimaschutz und fairere Wettbewerbsbedingungen in Deutschland, hat das Bundeskabinett zum 31.03.2021 eine neue Verordnung für den nationalen Handel mit Brennstoffemissionen aus den Bereichen Wärme und Verkehr vorgelegt. Wenn sich für Unternehmen, die dem nationalen Brennstoffemissionshandel unterliegen, Nachteile durch die CO₂-Bepreisung ergeben, bekommen diese künftig finanzielle Mittel als Ausgleich zugesagt, um Carbon Leakage zu vermeiden. Berechtigt sind allerdings nur produzierende Unternehmen, die zu den in der Verordnung festgelegten Sektoren gehören.

Die erhaltenen finanziellen Mittel müssen im Gegenzug zum größten Teil in den Klimaschutz investiert werden. Außerdem müssen sich die beihilfeberechtigten Unternehmen zum Betrieb eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems verpflichten. Ersatzweise reicht für Unternehmen mit geringem Verbrauch fossiler Brennstoffe die Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke.

Sofern die Verordnung durch den deutschen Bundestag und die Europäische Kommission genehmigt wird, kann sie die Richtung zu umweltfreundlicheren Produkten und Technologien im Bereich der mit hohen CO2-Emissionen behafteten Industrien weisen.

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