CSRD: Alle Berichtspflichten und Chancen für Unternehmen zusammengefasst

Was bedeutet Nachhaltigkeit konkret für Unternehmen – und warum wird sie jetzt zur Pflicht? Wer ist betroffen und muss wann berichten?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) befindet sich seit dem 10. Juli 2025 im Referentenentwurf der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zu einer konsistenten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Berichtspflichten für Unternehmen wurden nach und nach ausgebaut
Bereits seit 2014 mussten bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse auf Basis der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) darüber berichten, wie sie nach messbaren Kriterien mit dem Thema Nachhaltigkeit in ihrem Unternehmen umgehen.
Mit der CSRD wird der Kreis der betroffenen Unternehmen nun deutlich ausgeweitet – und die Anforderungen steigen.
Zeitplan der Berichtspflicht
Die CSRD gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 – die Berichtspflicht wird jedoch gestaffelt eingeführt. Durch die im April 2025 beschlossene „Stop-the-Clock“-Richtlinie der EU wurden einzelne Fristen zur Entlastung von Unternehmen verschoben:
- Ab 2024 (Bericht in 2025): Unternehmen, die bereits nach NFRD berichtspflichtig waren (z. große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen).
- Ab 2027 (Bericht in 2028): Alle anderen großen Unternehmen, die zwei der drei CSRD-Kriterien erfüllen (ursprünglich 2025)
- Ab 2028 (Bericht in 2029): Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (ursprünglich 2026), mit Option zur Verschiebung der Berichtspflicht bis 2030.
- Ab 2028: Drittlandsunternehmen mit Aktivitäten in der EU
Mit der Verschiebung der Fristen berücksichtigt die EU die Herausforderungen vieler Unternehmen bei der fristgerechten Umsetzung und schafft zugleich Rechtssicherheit.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Berichtspflichtig sind alle Unternehmen in der EU, die als “groß” gelten. Dies sind Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden CSRD-Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme ≥ 25 Mio. €
- Nettoumsatz ≥ 50 Mio. €
- ≥ 250 Beschäftigte
Zudem grundsätzlich alle an der Börse gelisteten Unternehmen. Und im Speziellen noch kleine und sogenannte nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück-)Versicherungsunternehmen.
Die Berichtspflicht gilt außerdem für Tochtergesellschaften von Nicht-EU-Unternehmen,
- die unter die oben genannten Kriterien fallen,
- wenn das Nicht-EU-Unternehmen in Summe Nettoumsatzerlöse von mehr als 150 Millionen Euro erzielt hat.
Ebenso berichtspflichtig sind Drittlandsunternehmen mit Zweigniederlassung in der EU bzw. in Deutschland,
- wenn das Unternehmen keine Tochtergesellschaft in der EU hat,
- die Zweigniederlassung im vergangenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatzerlös von mehr als 40 Millionen Euro erzielt hat,
- das Unternehmen in Summe Nettoumsatzerlöse von mehr als 150 Millionen Euro erzielt hat.
Ausschlagend ist hier jeweils der Bilanzstichtag.
Welche Unternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen?
Ausgenommen von der Berichtspflicht sind Kleinstunternehmen. Also Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei folgenden Merkmale erfüllen:
- Bilanzsumme <= 450 000 €
- Nettoumsatz <= 900 000 €
- <= 10 Beschäftigte
Außerdem ausgenommen sind Tochtergesellschaften, sofern die Tochtergesellschaft im Bericht der Muttergesellschaft aufgenommen wurde.
Ziele der CSRD
Die CSRD verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen deutlich zu verbessern und europaweit zu vereinheitlichen.
Mit der Einführung verbindlicher Offenlegungspflichten gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

Transparenz und Vergleichbarkeit: Nachhaltigkeitsinformationen werden für Investoren, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit leichter zugänglich, verlässlich und miteinander vergleichbar gemacht.
Nachhaltige Kapitalflüsse: Durch die bessere Datenlage werden Investitionen gezielt in nachhaltige und zukunftsfähige Geschäftsmodelle gelenkt – ein Kernanliegen des European Green Deal.
Effizientere Steuerung und Kontrolle: Unternehmen und ihre Stakeholder erhalten belastbare Entscheidungsgrundlagen, um Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu identifizieren und strategisch zu steuern.
Stärkung der Unternehmensverantwortung: Die Pflicht zur Berichterstattung motiviert Unternehmen, sich noch aktiver mit ökologischen, sozialen und Governance-Themen auseinanderzusetzen und ihre Nachhaltigkeitsleistungen kontinuierlich zu verbessern.
Welche Informationen müssen Unternehmen offenlegen?
Diese ESR-Standards schreiben eine umfassende Offenlegung zu den Themen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), kurz ESG, vor.
Die Unternehmen müssen unter anderem darlegen:
- wie Nachhaltigkeitsthemen in die Unternehmensstrategie eingebunden sind,
- welche Auswirkungen, Risiken und Chancen bestehen,
- wie sich das Geschäftsmodell auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt und umgekehrt (doppelter Wesentlichkeitsansatz),
- konkrete Maßnahmen und Ziele in Bezug auf Klima, Ressourcen, Menschenrechte, Gleichstellung und weitere ESG-Aspekte.
Energieverbrauch: Zentrale Herausforderung im CSRD-Reporting
Zahlreiche Studien belegen: Die Erhebung und Offenlegung des Energieverbrauchs ist für viele Unternehmen einer der schwierigsten und zugleich wichtigsten Aspekte bei der Umsetzung der CSRD-Richtlinie.
- Laut einer aktuellen Deloitte CSRD Readiness Survey sehen mehr als 70 % der befragten Unternehmen die „Datenerhebung und Datenqualität“, insbesondere im Bereich Energie, als größte Hürde für das gesetzeskonforme Nachhaltigkeitsreporting.
- Auch die PwC/BDI-Studie „Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel“ (2024) kommt zu dem Ergebnis, dass 65 % der Großunternehmen Schwierigkeiten haben, genaue und prüffähige Energiedaten standortübergreifend bereitzustellen. Besonders herausfordernd sind fehlende automatisierte Messsysteme und der hohe manuelle Aufwand.
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Prüfung und Einreichung der CSRD-Berichte
Nachhaltigkeitsberichte, die im Rahmen der CSRD erstellt werden, müssen nicht nur fristgerecht veröffentlicht, sondern auch extern geprüft werden. Die Prüfung erfolgt zunächst mit einer sogenannten „limited assurance“ – ob die wesentlichen Angaben plausibel und frei von offensichtlichen Fehlern sind – und wird in den kommenden Jahren weiter verschärft („reasonable assurance“).
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die Berichte sind im European Single Electronic Format (ESEF) zu erstellen und elektronisch einzureichen. Dadurch wird die Auffindbarkeit und Auswertung der Daten in ganz Europa erleichtert. Die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt gemeinsam mit dem (Konzern-)Lagebericht.
CSRD-Berichtspflicht eröffnet Chancen für Unternehmen
Die CSRD-Berichtspflicht ist mehr als eine reine Pflichtaufgabe: Sie bietet Unternehmen echte Chancen. Durch die systematische Erfassung und Analyse von Nachhaltigkeitsdaten – zum Beispiel zum Energieverbrauch aller Standorte – werden Optimierungspotenziale sichtbar. So können Unternehmen gezielt ihre Prozesse verbessern, Kosten senken und sich nachhaltiger aufstellen.
Gleichzeitig stärkt eine transparente und nachvollziehbare Berichterstattung das Vertrauen von Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.
Unternehmen, die ESG-Themen aktiv steuern und offen kommunizieren, sichern sich klare Wettbewerbsvorteile und erfüllen die steigenden Erwartungen des Marktes.
Wie können Unternehmen die CSRD effizient umsetzen?
Unternehmen, die unter die neuen Anforderungen der CSRD fallen, stehen vor der Aufgabe, ihre Energieverbräuche standortgenau und prüffähig zu erfassen. Besonders filialisierte Strukturen benötigen dafür ein zuverlässiges und skalierbares System zur Datenerhebung und -auswertung.
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Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.