Diskussion um die CO2-Steuer – EHA gibt begrenzte Lenkungswirkung zu bedenken
Die Umweltminister der Länder haben den Bund aufgefordert, die Einführung eines Preises für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid zu prüfen.

Das solle schon in der aktuellen Legislaturperiode geschehen, so der Beschluss der Minister auf einer Konferenz mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 10. Mai in Hamburg. Ein CO2-Preis kann eine Steuer oder Abgabe sein, aber auch ein Handel mit Emissionszertifikaten. Der EHA-Geschäftsführer Jan-Oliver Heidrich gibt seine Einschätzung ab und warnt vor überhöhten Erwartungen.
Frage: Wer den CO2-Ausstoß verteuert, fördert klimafreundliche Technologien und beeinflusst das Verhalten der Verbraucher. Richtig?
Heidrich: Grundsätzlich wäre das zu erwarten. Die Einführung eines spezifischen CO2-Mindestpreises nach dem Verursacherprinzip macht die Treibhausgasemissionen zum Kostenfaktor. Wenn die Bepreisung sektorenübergreifend erfolgt, also nicht nur für Stromprodukte, sondern auch für solche der Sektoren Wärme und Verkehr, herrschte endlich Systemgerechtigkeit bei der Finanzierung der Energiewende. Der Fokus läge automatisch auf dem Klimaschutz.
Frage: Teilen Sie also die Forderung der Umweltministerkonferenz?
Heidrich: Mit einer wichtigen Einschränkung: Die Einführung einer CO2-Steuer sollte einhergehen mit einer steuerlichen Entlastung an anderer Stelle. Kommt sie „on top“, schadet das der Akzeptanz der Energiewende.
Frage: Welche Auswirkungen hätte die CO2-Steuer auf den Energiepreis?
Heidrich: Da warne ich vor übersteigerten Erwartungen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass künstliche Eingriffe in den Energiemarkt nur eine begrenzte Lenkungswirkung hatten. Ein Beispiel ist die Einführung der Stromsteuer, häufig Ökosteuer genannt, die nicht zu der erhofften Energieeinsparungen geführt hat. Außerdem ist die Energie als Produkt nicht substituierbar. Es gibt keine lineare Preis-Absatz-Funktion und die Nachfrage bleibt von Preisschwankungen mittelfristig unbeeindruckt.
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