Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Wandel der Zeit

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Wandel der Zeit
Bildquelle: Justin Paget / www.gettyimages.com

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich von einem Pionierwerkzeug zu einem Eckpfeiler der deutschen Energiewende entwickelt.

Das Wichtigste in Kürze:

Seit seiner Einführung im Jahr 2000 hat es zahlreiche Anpassungen erfahren, um den wandelnden Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden. Dieses Gesetz fördert nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern legt auch die wirtschaftlichen Bedingungen für die Einspeisung und Vergütung von erneuerbarem Strom fest.

Mit seinen Fördermechanismen sorgt das EEG auch heute noch dafür, dass Investitionen in Photovoltaik, Windkraft & Co. lohnenswert bleiben – und der Ausbau der Erneuerbaren weiter vorankommt.

Novellen und Veränderungen des EEG spiegeln die politischen sowie wirtschaftlichen Entwicklungen wider, die seit der Jahrtausendwende Einzug gehalten haben. Eine signifikante Änderung war die Abschaffung der EEG-Umlage als Finanzierungsinstrument – seither werden die Kosten der Förderung aus dem Bundeshaushalt getragen.

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Evolution des EEG, die Abschaffung der EEG-Umlage und die Auswirkungen dieser Entscheidung. Wir erklären, wie das EEG weiterhin als Rückgrat der Energiewende in Deutschland dienen kann und welche Perspektiven es für das Jahr 2023 und darüber hinaus gibt.

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde eingeführt, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung kontinuierlich zu steigern und so den Klimaschutz zu fördern, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und eine Dezentralisierung der Energieversorgung zu unterstützen.

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Ziele des EEG

Der Klimaschutz ist eines der Hauptziele des EEG. In § 1 EEG 2023 heißt es ausdrücklich, dass das Gesetz dazu dient, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erhöhen, um Treibhausgasemissionen zu mindern.

Dafür unterstützt das EEG – im Zusammenspiel mit weiteren energiepolitischen Maßnahmen – die Entwicklung zukunftsweisender Technologien zur Stromerzeugung und auch zur Energiespeicherung der Zukunft, etwa im Bereich Wasserstoff.

Es stellt sicher, dass die installierte Leistung kontinuierlich wächst und eine Energiewende möglich wird. Die Motivation dahinter liegt im Schutz des Klimas und der Schaffung einer langfristig sicheren Energieversorgung für kommende Generationen.

Dies alles geschieht im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit, Klimaschutz und bezahlbarer Energie – dem energiepolitischen Zieldreieck.

Das Funktionsprinzip hinter der EEG-Umlage

Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien – etwa aus Wind, Sonne, Wasser, Geothermie oder Biomasse – dürfen den produzierten Strom garantiert in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie genießen laut EEG einen sogenannten Einspeisevorrang, das heißt: Ihr Strom muss vorrangig abgenommen und eingespeist werden.

Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, diesen Strom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Je nach Anlagentyp wird dieser entweder pauschal gesetzlich bestimmt oder im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt: Dabei geben Anlagenbetreiber Gebote ab, zu welchem Preis sie bereit sind, Strom zu liefern. Die günstigsten Angebote erhalten den Zuschlag und sichern sich so eine garantierte Vergütung für einen definierten Zeitraum.

Nach der Abnahme durch die Netzbetreiber wird der eingespeiste Strom an der Strombörse verkauft. Da die dort erzielten Marktpreise meist unterhalb der an die Anlagenbetreiber gezahlten Vergütung liegen, entsteht eine finanzielle Lücke. Diese Differenz wird seit dem 1. Januar 2023 direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert.

EEG-Novellen: Wie sich das Gesetz seit 2000 verändert hat

Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 hat das Gesetz zahlreiche tiefgreifende Änderungen erfahren, die wir im Folgenden skizzieren:

2004: Reform der Vergütungssystematik und Erweiterung der Förderkategorien.

2012: Beginn der Direktvermarktungspflicht und Degression der Vergütungssätze.

2017: Etablierung des Ausschreibungsverfahrens zur Bestimmung der anzulegenden Werte.

2021: Erhöhung der Ausbauziele mit der EEG-Novelle 2021, um den Übergang zu erneuerbarem Strom zu forcieren.

2023: Das EEG 2023 führt innovative Konzepte ein und setzt verstärkt auf Windenergie an Land und solarer Strahlungsenergie.

Politische Zielvorgaben, europäische Richtlinien und ökonomische Rahmenbedingungen – etwa steigende CO₂-Preise oder Versorgungssicherheit – haben die Entwicklung des EEG wesentlich mitbestimmt.

Die EEG-Umlage als zentrales Finanzierungsinstrument

Die EEG-Umlage war über viele Jahre hinweg das zentrale Finanzierungsinstrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie wurde von Stromverbraucherinnen und -verbrauchern über die Stromrechnung bezahlt und diente dazu, die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und den gesetzlich zugesicherten Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien auszugleichen.

Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom – etwa Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogasanlagen – hatten und haben Anspruch auf eine garantierte Vergütung je eingespeister Kilowattstunde. Diese Vergütung liegt häufig über dem aktuellen Marktpreis. Die EEG-Umlage sorgte dafür, dass diese Differenz über ein Umlagesystem von allen Stromkundinnen und -kunden gemeinsam getragen wurde. Dadurch wurde der Ausbau erneuerbarer Energien wirtschaftlich attraktiv, ohne dass sich die Finanzierung allein auf staatliche Haushaltsmittel stützen musste.

Mit dem Wegfall der EEG-Umlage im Juli 2022 wird diese Differenz nun vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert – die Vergütungsansprüche der Anlagenbetreiber bestehen jedoch weiterhin.

Wann und warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?

Am 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage per Gesetz auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt; seit dem 1. Januar 2023 entfällt die gesetzliche Grundlage für ihre Erhebung vollständig. Seitdem wird die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Diese Änderung war maßgeblich getrieben durch die Notwendigkeit, steigende Energiepreise abzufedern und damit eine Entlastung von Privathaushalten zu erreichen. Die Maßnahme wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) umgesetzt, um Verbraucher kurzfristig zu entlasten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken.

Welche Auswirkungen hat der Wegfall der EEG-Umlage?

Die Abschaffung der EEG-Umlage verspricht zunächst eine Entlastung für Stromkund:innen und Stromanbieter. Die Strompreise könnten durch die Entkopplung der Finanzierung der Energiewende vom Stromverbrauch sinken. Für Unternehmen bedeutet dies potenziell reduzierte Kosten, wobei die tatsächlichen Einsparungen stark vom individuellen Verbrauchsprofil abhängen.

Langfristig hängt die Stabilität der Finanzierung davon ab, ob der Bundeshaushalt die Förderung dauerhaft sicherstellen kann – etwa durch Rücklagen oder CO₂-bezogene Einnahmen.

Das EEG im Jahr 2023 und darüber hinaus

Im Rahmen des EEG 2023 wird angestrebt, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix bis 2030 auf 80 % zu erhöhen. Diese ehrgeizigen Ziele werden durch beschleunigte Genehmigungsverfahren unterstützt, insbesondere für Photovoltaik und Windenergie an Land.

Das EEG 2023 ist Teil der umfangreichen energiepolitischen Gesetzespakete der Bundesregierung zur Umsetzung der Klimaziele und spielt eine essenzielle Rolle bei der Umsetzung der EU-Vorgaben. Indem das EEG 2023 den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung forciert, schafft es zugleich die Grundlage für zukünftige Anwendungen wie Power-to-Gas oder wasserstoffbasierte Speicherlösungen – auch wenn deren Förderung außerhalb des EEG geregelt ist.

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