Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 als Basis für Energieeffizienzmaßnahmen

Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 als Basis für Energieeffizienzmaßnahmen

Das Gesetz zu Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen, kurz EDL-G, soll sicherstellen, dass die Europäische Union ihr ehrgeizig gestecktes Ziel zur Energieeffizienzsteigerung um 20% bis 2020 erreicht.

Es ist die Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie der EU in deutsches Recht. Somit sind auch in Deutschland Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet Energieaudits gemäß der DIN EN 16247-1 durchzuführen bzw. die im Gesetz beschriebenen Ersatzmaßnahmen umzusetzen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes hatten Unternehmen bis zum 05. Dezember 2015 Zeit, den Nachweis über ein erstes Energieaudit oder eine Ersatzmaßnahme zu erbringen. Seither muss in einem wiederkehrenden Zeitraum von höchstens vier Jahren ein Wiederholungsaudit stattfinden. Bis Ende 2023 steht nun also für Unternehmen, die bisher auf Energieaudits setzten, die dritte Runde an.

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Energieaudits als ideale Basis zur Verbesserung der Energieeffizienz

Bislang finden die Ergebnisse und Empfehlungen der Energieaudits in Unternehmen allerdings häufig kaum Beachtung und die Berichte verschwinden in der Schublade. Gemäß der zuständigen Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sei aber der „wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits nicht zu unterschätzen“.

Aber Energieaudits sind nicht die einzige Möglichkeit die gesetzlichen Anforderungen aus dem EDL-G zu erfüllen. Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 sind ebenso von der Durchführung von Energieaudits befreit, wie zertifizierte EMAS-Betriebe.

Grundsätzlich wird mit einem Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 bereits eine ideale Grundlage zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) gelegt. Das Energieaudit liefert immerhin eine Bestandsaufnahme der Energiesituation und gibt Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten, die auch im Bereich von Prozessen und Strukturen liegen können. Aus Unternehmenssicht lohnt es sich daher, im Zuge der wiederkehrenden Energieaudits hier einen Schwerpunkt zu setzen, damit bereits Grundlagen für ein späteres EnMS geschaffen werden. Viele werden auch über eine direkte Einführung eines EnMS nachdenken, um strukturiert einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Sachen Energie zu starten.

Im Sommer 2018 erscheint eine Revision der DIN EN ISO 50001. Zentrale Änderungen zielen auf eine Vereinfachung des Zusammenführens mehrerer Managementsysteme ab. Wer also schon z. B. ein Umweltmanagement nach ISO 14001 betreibt, wird sich bei der Einführung eines EnMS leichter tun.

Kontinuierliche Verbesserung anstatt nur Erfüllung des Gesetzes

Die Einführung eines Energiemanagementsystems geht zwar mit einer höheren finanziellen und zeitlichen Belastung einher, ermöglicht jedoch durch die Verankerung des Themas Energie im Unternehmen nachhaltigere Energiespareffekte.

Durch die Einführung eines Energiemanagementsystems werden nicht nur die Einsparpotenziale aufgezeigt. Ein EnMS führt, durch die Festlegung von Zielen, Steuerungsgrößen und Maßnahmenprogrammen mit einer entsprechenden Organisation und Abläufen im Unternehmen, letztendlich dazu, dass kontinuierlich an der Verbesserung der Energieeffizienz gearbeitet wird. Hiervon profitieren Unternehmen natürlich auf lange Sicht.

Karen Meimberg, Teamleiterin Energieconsulting

Nebenbei können energieintensive Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen durch ein EnMS von Steuererleichterungen oder von Erstattungen der EEG-Umlage profitieren. Unternehmen, die sich Klimaschutzziele gesetzt haben, können ein EnMS sehr gut dazu nutzen langfristig ihre CO2-Emissionen zu reduzieren.

EHA Whitepaper zum Energiedienstleistungsgesetz

Die Entscheidung für ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem sollte von jedem Unternehmen individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangssituation und Zielsetzung getroffen werden.

Genaue Informationen über die Anforderungen und Unterschiede zwischen einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 finden Sie in unserem EHA Whitepaper zum EDL-G.

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