Energieaudit für Unternehmen: Definition, Pflicht & Ablauf

Energieaudit
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Vom Energieaudit sind etwa 50.000 Unternehmen deutschlandweit betroffen.

Alle vier Jahre – vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits angerechnet – müssen Unternehmen (Nicht-KMU) ein Energieaudit durchführen bzw. wiederholen. EHA erklärt, was ein Energieaudit ist, wie es umgesetzt wird und wie es zu dieser Pflicht kam.

Was ist ein Energieaudit?

Ablaufschema eines Energieaudits nach DIN 16247-1
Ablaufschema eines Energieaudits nach DIN 16247-1

Ziel des Energieaudits nach der Norm DIN EN 16247-1 ist die eigenen Einsparpotenziale als Unternehmen besser zu kennen und gezielter ausschöpfen zu können. Um das zu erreichen, werden alle vier Jahre die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens durch Auditoren erfasst und analysiert. Als Datenquelle nutzen Auditoren dafür aktuelle Betriebsdaten. In einem Abschlussbericht werden die Ergebnisse zu wirtschaftlich effizienten Einsparpotenzialen und empfehlenswerten Maßnahmen zusammengefasst. Es besteht keine Zertifizierungspflicht.

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Energieaudit-Pflicht: Gesetzliche Grundlage

Wie so oft, gab die EU den Anstoß zu einer Regelung auch in Deutschland. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie hatte zum Ziel die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu steigern. Dabei verpflichtet die Richtlinie 2020/27/EU (EED) die Mitgliedsstaaten dazu, nationale Regelungen zu treffen.

Seit dem 22. April 2015 ist ein entsprechendes Gesetz in Deutschland in Kraft getreten. Laut §8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) mussten betroffene Unternehmen erstmalig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen – und zwar bis zum angegebenen Stichtag des 5. Dezembers 2015.

Seitdem gab es folgendes Update: Die EDL-G Novelle 2019 umfasste vier Änderungen, von denen zwei besonders wichtig sind:

  1. Die Einführung einer Bagatellgrenze: Energiesparsame Unternehmen sind von der Berichtspflicht befreit, die einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch in Höhe von 500.000 kWh/Kalenderjahr nicht überschreiten.
  2. Neue Meldepflicht: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) führt neben der bereits vorhandenen Stichprobenkontrollen eine neue Meldepflicht via Online-Energieauditerklärung zum Stichtag ein (spätestens 2 Monate nach Fertigstellung des Energieaudits).

Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig das verpflichtend durchzuführende Energieaudit nicht richtig, vollständig, rechtzeitig oder gar nicht übermitteln, handeln ordnungswidrig. Es drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. 

Energieaudit für Unternehmen: Ist Ihres betroffen?

Die Energieauditpflicht gilt für alle Unternehmen mit Nicht-KMU-Status. Die Abkürzung KMU steht für kleine und mittlere Unternehmen, also solchen mit unter 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro.

Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch werden künftig zum Teil von Energieaudits befreit (Bagatellgrenze). Im Gesetz wurde eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden eingeführt. Unternehmen, die darunterfallen, reicht oftmals eine Art Mini-Audit.

Energieaudit oder Energiemanagementsystem?

Die Pflicht besagt das Vorweisen von Energieaudits, sofern kein Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem (EMAS gemäß DIN EN ISO 50001) besteht. Mit der dritten Runde des gesetzlich vorgeschriebenen Energieaudits 2023, stellte sich für viele Unternehmen die Frage: Wie können wir die nächste Periode des EDL-G effizient nutzen? Führen wir ein Energieaudit (DIN EN 16247-1) oder Energiemanagement durch?

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Energieaudit: Multi-Site-Verfahren für Filialisten

Der Multi-Site-Ansatz ist für Filialisten gedacht. Im Fall von Unternehmen mit einer Vielzahl von gleichartigen Standorten wird ausdrücklich empfohlen, bei der Auditierung Cluster von Standorten mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen zu bilden.

Wer darf Energieaudits durchführen?

In der Definition ist von Auditoren die Rede. Unternehmen unterliegen der Nachweispflicht über die Durchführung des Audits und die Qualifikation des Auditors bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA. Das Audit muss in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden. Diese sind in einer öffentlich geführten Liste beim BAFA eingetragen.

Ablauf Energieaudit 16247 & 50001

Das BAFA und die DIN EN 16247-1 geben den Rahmen für den Ablauf vor. Demnach besteht ein Energieaudit 16247 aus sieben Schritten. Diese sind in der Norm als einfache chronologische Abfolge dargestellt, wobei es lohnenswert und sinnvoll sein kann, einzelne Schritte davon zu wiederholen:

  • Schritt 1: Vorbereitung des Energieaudits – Einleitender Kontakt, Rahmenbedingungen festlegen, Ziele und Erwartungen bestimmen, Kriterien für die Beurteilung von Energieeffizienzmaßnahmen diskutieren
  • Schritt 2: Auftaktbesprechung – Zu erhebende Daten erläutern, Auditverantwortlichen im Unternehmen benennen
  • Schritt 3: Datenerfassung – Daten und beeinflussende Parameter erfassen
  • Schritt 4: Vor-Ort-Untersuchung – Im Außeneinsatz wird das Objekt untersucht und es werden Verbesserungsvorschläge generiert
  • Schritt 5: Datenanalyse – Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite, Bewertung der Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Aufzeigen angewandter Berechnungsmethoden und Annahmen
  • Schritt 6: Bericht – Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und Schlussfolgerungen
  • Schritt 7: Abschlussbesprechung – Ergebnisse werden präsentiert und erklärt, der Bericht wird übergeben.

Hinweis: Dem Ablauf eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001, ist zwischen den Schritten Datenerfassung und Vor-Ort-Untersuchung der Punkt „Messplan“ eingeschoben. Der Messplan-Schritt umfasst die Datensammlung und Energiemessung.

Energieaudit-Kosten & Förderung: Was kostet ein Energieaudit?

Je nach Größe und Komplexität müssen kleine und mittlere Unternehmen für die Erstellung eines Energieaudits mit bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei großen Standorten oder Filialsystemen können die Kosten weitaus mehr betragen – bei einem unserer Kunden betrugen die Kosten knapp 30.000 Euro, bei einem anderen Unternehmen haben wir in 2019 sogar über 40.000 Euro veranschlagt.

Die BAFA vergibt auch Fördermittel mit Hilfe des Programms "Energieberatung im Mittelstand". Diese BAFA-Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Prüfung durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Diese Fördermittel gelten nur für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Höhe der Fördergelder sind von den jährlichen Energiekosten abhängig: Betragen diese mehr als 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro. Liegen sie darunter, beträgt die Zuwendung ebenfalls 80 Prozent, jedoch nur bis höchstens 1.200 Euro.

Als Unternehmer lohnt es sich zudem zu prüfen, ob zusätzliche Förderprogramme auf Landesebene aufgelegt sind, beispielsweise im Zusammenhang mit Investitionen in Photovoltaik-Anlagen oder Elektromobilität.

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