Energieaudits - der Stichtag für die Energieauditerklärungen naht!

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) schreibt Nicht-KMU Unternehmen eine Pflicht zur Durchführung und Berichterstattung über Energieaudits vor. Nun naht der Stichtag für die Einreichung der Energieauditerklärungen beim BAFA.
Die Energieauditerklärung erfolgt an das BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Erklärung verlangt unter anderem detaillierte Angaben zum Unternehmen, zum Auditor, zum Gesamtenergieverbrauch, zu Energiekosten und zu Effizienzmaßnahmen.
Energieauditerklärungen zum 31.03.2020
Alle Nicht-KMU Unternehmen im Sinne des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die ihr Energieaudit zwischen dem 26.11. und dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, müssen die Energieauditerklärung bis zum 31.03.2020 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln. Wer das Energieaudit ab dem 01.01.2020 durchgeführt hat, muss die Energieauditerklärung binnen zwei Monaten einreichen. Darüber hinaus können auch Unternehmen betroffen sein, die ihre Energieaudits vor dem 26.11.2019 gemacht haben, so sie denn stichprobenartig ausgewählt werden.
Energieauditbericht liefert Informationen für Energieauditerklärung
Die Energieauditerklärung an das BAFA erfolgt online, wobei jedes verpflichtete Unternehmen die Daten separat erfassen muss. Rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften gelten hierbei als eigene Unternehmen. Alle benötigten Angaben lassen sich in der Regel dem Energieauditbericht bzw. den Rechnungen des Energieauditors entnehmen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Meldung schon vor dem Stichtag am31.03. erfolgen. So bleibt Zeit, eventuell fehlende Informationen in der Energieauditerklärung zu beschaffen oder Unklarheiten zu beseitigen.
Tipps für das Ausfüllen des Formulars zur Einreichung der Energieauditerklärung
Bei der Ausfüllung des Online-Formulars zur Einreichung der Energieauditerklärung gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
- Ein Zwischenspeichern bereits eingegebener Informationen zu den Energieaudits ist nicht möglich. Das Schließen der Website hat automatisch den Datenverlust zur Folge.
- Der Klick auf den Button „Weiter“:
- Bewirkt nicht das Absenden des Formulars, sondern lediglich ein Update der Website zur Überprüfung der eingegebenen Daten.
- Bei fehlenden Werten werden die betroffenen Zeilen rot markiert.
- Zudem kann in einigen Browsern erst nach dem Klick auf „Weiter“ die Eingabe der Verbrauchsmenge oder des Energieverbrauchs [kWh] erfolgen. - Wurde das Formular zur Energieauditerklärung an das BAFA versendet, sind keine nachträglichen Änderungen mehr möglich. Für Korrekturen bleibt dann nur die komplette Neuerfassung der Daten.
- Der Wert „0“ ist für die Felder des Gesamtenergieverbrauchs unzulässig.
Die Online-Erklärung kann auch durch einen bevollmächtigten Energieauditor im Namen des betroffenen Unternehmens abgegeben werden.
Formular für die Online-Energieauditerklärung
Hilfreich ist in diesem Zusammenhang die Website des BAFA, die viele allgemeine Fragen rund um die Energieaudits beantwortet und das Formular für die Online-Energieauditerklärung bereithält. Bei Fragen stehen die Experten der BAFA gern telefonisch als auch über das Kontaktformular zur Verfügung.
Außerdem unterstützt auch unsere Expertin Sie gern bei Fragen:
Frau Dr. Karen Meimberg, 040/80 6006 362, k.meimberg@eha.net

Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.