Energieeffizienzgesetz: Energie sparen für die Energiewende
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen dazu mehr Energie einzusparen und legt Energieverbrauchseinsparziele für Bund, Länder und Kommunen fest. So soll Energiesparen zukünftig nach einem festen Plan verlaufen und die Energiewende voranbringen.
Das Gesetz ist am 18.11.2023 in Kraft getreten.
Energieeffizienzgesetz: Die wichtigsten Regelungen
Für eine erfolgreiche Energiewende muss der Energieverbrauch deutlich zurückgehen, was gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit des deutschen Energiesystems leisten würde.
Das Gesetz schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für mehr Energieeffizienz und leistet dabei einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele.
Zudem werden wesentliche Anforderungen aus der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt.
Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030 überwacht die Bundesstelle für Energieeffizienz bei der BAFA die Vorgaben, unterstützt die Länder und Kommunen bei der Erfüllung der Berichtspflichten sowie das BMWK bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung im Bereich Energieeffizienz und baut eine Abwärmeplattform auf.
Energieeffizienzziele
In der vom Bundestag beschlossenen Fassung des Gesetzes, werden Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030 für Deutschland festgelegt. Da Deutschland eine frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit sicherstellen möchte, werden außerdem Ziele für 2040 und 2045 aufgezeigt, die 2027 überprüft und - falls notwendig - angepasst werden sollen.
Was bedeutet das für den Endenergieverbrauch?
- Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch zunächst gegenüber dem Jahr 2008 um 26,5% sinken, von 2.544 TWh als Ausgangsbasis auf 1.867 TWh.
- Bis 2040 dann mindestens um 39% im Vergleich zu 2008.
- Bis 2045 soll eine Senkung gegenüber dem Jahr 2008 um mindestens 45 Prozent erreicht werden, auf einen Endenergieverbrauch von 1.400 TWh.
Energieeinsparpflichten von Bund und Länder
Bund und Länder sind ab 2024 verpflichtet Energiesparmaßnahmen zu ergreifen, die den EU-Vorgaben entsprechen. Damit sollen bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen vom Bund in Höhe von 45 TWh beziehungsweise von den Ländern in Höhe von drei TWh erfolgen.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung
In Sachen Energieeffizienz müssen Bund und Länder künftig als Vorbild fungieren. Dazu zählen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und Effizienzmaßnahmen umzusetzen.
Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von einer Gigawattstunde oder mehr sind zu jährlichen Einsparungen beim Endenergieverbrauch in Höhe von 2 Prozent pro Jahr bis zum Jahr 2045 verpflichtet. Abweichungen nach oben oder unten werden auf die nächsten Jahre angerechnet.
Außerdem müssen die Maßnahmen im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) zusammengefasst und der EU-Kommission übermittelt werden.
Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen
Neben Bund und Ländern gilt auch ab 2024 die Pflicht für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen.
Unternehmen mit einem Jahresendenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden stehen in der Pflicht konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen nach einschlägigen Gesetzen und Normen – nach EDL-G bzw. dem EnEfG sowie DIN EN 17463 (VALERI) für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – zu erstellen und zu veröffentlichen.
Mit der am 22.05.24 vom Bundeskabinett beschlossenen Novellierung des Energieeffizienzgesetzes wird die Schwelle des Jahresendenergieverbrauchs auf 2,77 GWh angehoben. In Kraft treten soll das Gesetz noch vor Jahresende.
Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren
Neue Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt sind durch das Energieeffizienzgesetz ab 2024 dazu verpflichtet, Energieeffizienzstandards einzuhalten, sparsam zu kühlen und Abwärme zu nutzen. Bestehende Rechenzentren erhalten ebenfalls Effizienzanforderungen.
Allgemein müssen Rechenzentren ab 2024 zu 50 Prozent und ab 2027 zu 100 Prozent bilanziell mit erneuerbarem Strom betrieben werden.
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Unternehmen werden mit dem Energieeffizienzgesetz 2024 dazu verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen soweit möglich zu vermeiden.
Sollte ein Teil der Abwärme technisch unvermeidbar sein, ist eine Abwärmenutzung verpflichtend. Dabei sind auch Abnehmer auf dem Betriebsgelände und Dritte zu berücksichtigen. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 2,5 GWh jährlich sind von der Pflicht ausgenommen. Auch hier soll im Rahmen der Novellierung des Gesetzes die Schwelle zukünftig auf 2,77 GWh angehoben werden.
Die zwei Seiten des Gesetzes – eine Einschätzung
Unser Kollege Jan Reimer aus dem Energieconsulting steht dem Gesetz grundsätzlich positiv gegenüber, sieht aber auch Herausforderungen für Unternehmen:
„Zum einen erhöht das Gesetz den Bürokratieaufwand durch erhöhte Melde- und Berichtspflichten. Auch die durchaus sehr ambitionierten Paragrafen, die die Rechenzentren betreffen, kommen sehr kurzfristig und bedürfen entsprechend einer schnellen Umsetzung.
Zum anderen stehe ich dem Gesetz optimistisch gegenüber, da die Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems für Unternehmen über 7,5 GWh enthalten ist. In einem En- bzw. UMS ist die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung bzw. der Umweltauswirkungen im Unternehmen ein Grundkriterium für die Zertifizierung des Systems. Das stärkt die Unternehmen nachhaltig durch eine bessere Energieeffizienz und geringere Umweltbelastung wodurch zukünftig Kosten gesenkt werden. Ein 'Ausruhen' auf Energieaudits ohne Umsetzung von Maßnahmen ist somit nicht mehr möglich.
Interessant wird sein, wie sich das EnEfG nach Inkrafttreten, auch speziell bei den Rechenzentren, auswirken wird.
Für viele Beteiligte der Wirtschaft ist es jedoch ab sofort notwendig, sich ausführlich mit den derzeitigen und kommenden Gesetzen zu befassen und ihre Prozesse an diese anzupassen. Denn nun wird in kürzester Zeit nachgeholt, was in der Politik viele Jahre lang verschlafen wurde."
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