Energiekosten-Entlastung: Das bringt uns das zweite Entlastungspaket

Energiekosten-Entlastung: Rechnung mit Glühbirne und Taschenrechner
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Um die stark steigenden Energiepreise und die damit zusammenhängenden finanziellen Auswirkungen für Mensch und Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung am 24. März 2022 das zweite Energiepreis-Entlastungspaket auf den Weg gebracht.

Auch Unternehmen sollen mit einem weiteren, umfassenden Maßnahmenpaket unterstützt werden. Besonders jene, die von Sanktionen oder dem aktuellen Kriegsgeschehen betroffen sind. Was das zweite Entlastungspaket für eine Energiekosten-Entlastung für Unternehmen mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Energiekosten-Entlastung: Umsetzung des Maßnahmenpakets

Das Kabinett hat am 27. April 2022 die Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiepreisen beschlossen. Den EU-Mitgliedsstaaten verbleiben bei einer solchen Umsetzung erhebliche Spielräume unter der seit 2003 geltenden EU-Energiesteuerrichtlinie.

Schon gewusst? Die EU-Energiesteuerrichtlinie wird in Deutschland durch das Stromsteuer- und Energiesteuergesetz umgesetzt.

Was beinhaltet das Maßnahmenpaket für Unternehmen?

Zweites Entlastungspaket beschlossen

Ein großer Teil des zweiten Maßnahmenpaketes ist die befristete Senkung der Steuersätze für die Kraftstoffe Benzin und Diesel. Nicht nur Bürger und Bürgerinnen, sondern auch Unternehmen verschiedenster Branchen, sind durch die hohen Kraftstoffpreise stark belastet. Mit der Absenkung auf das europäische Mindestmaß, ergibt sich folgendes:

  • Steuersenkung Benzin: um 29,55 ct/Liter
  • Steuersenkung Diesel: um 14,04 ct/Liter

Aber auch beim Erdgas erfolgt eine Steuersenkung von 4,54 EUR/MWh oder umgerechnet 6,16 ct/kg und beim Flüssiggas von 238,94 EUR/1000kg oder umgerechnet etwa 12,66 ct/Liter. 

Wie bereits bei der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer 2020 durch das Zweite-Corona-Steuerhilfegesetz, bedarf auch diese Absenkung der Energiesteuer einer gesetzlichen Grundlage. Ab dem Inkrafttreten gilt das Änderungsgesetz für drei Monate.

Außerdem wird die EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 abgeschafft, um möglichst schnell und effizient gegen die steigenden Preise vorzugehen.

Mehr wissen? Weitere Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes können Sie im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ nachlesen.

Was ist die Energiesteuer?

Eine Verbrauchersteuer, die zu hundert Prozent an den Endverbraucher weitergegeben wird. Wird ein Steuersatz temporär gesenkt, haben Energieversorger die Möglichkeit diese Steuersenkung auch zu hundert Prozent an die Verbraucher abzugeben.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Da sich die Absenkungen der Steuern auf die Kraftstoffe Benzin und Diesel beziehen, sollten Unternehmen frühzeitig prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Hauptsächlich werden daher Nutzer von Kraftfahrzeugen von der Steuersenkung profitieren. Unternehmen, die bei der Versorgung von Kraftstoffen mitwirken, sollten überprüfen, ob es Änderungen bei der Steuerdeklaration der Energiesteuer bei den Hauptzollämtern gibt, die durch den vorübergehend gesenkten Steuersatz beeinflusst werden.

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Warum sind die Energiepreise so hoch?

Dass die Energiepreise so hoch sind, wie nie zuvor, hat verschiedene Gründe. Zum einen ist die Nachfrage nach Energie gestiegen. Die Wirtschaft hat sich im Zuge der Corona-Pandemie schneller erholt als erwartet, sodass Unternehmen ihren Bedarf schnell wieder hochgefahren haben.

Zum anderen gibt es durch die aktuellen Klimaschutzmaßnahmen höhere Energiepreise, was man nicht nur an Tankstellen merkt. Wenn Unternehmen Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel am Markt einbringen, muss seit 2021 ein CO2-Preis bezahlt werden, der seinen Teil zum Energiepreisanstieg beiträgt. Die Energieerzeugung durch Kohle wird dadurch zwar unattraktiver, gibt es allerdings keine Alternative, kann auch der Strompreis steigen.

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