Energiekostendämpfungsprogramm: Welche Unternehmen profitieren davon?

Energiekostendämpfungsprogramm
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Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) werden handels- und energieintensive Unternehmen gefördert. Und zwar länger als erwartet: Das Programm wird bis Ende 2022 verlängert.

So haben Unternehmen, deren Gaskosten sich mindestens verdoppelt haben, auch weiterhin die Möglichkeit zeitlich begrenzte Kostenzuschüsse zu beantragen.

Was ist das Energiekostendämpfungsprogramm?

Die Energiepreise steigen auch weiterhin. Grund genug für die Bundesregierung, dass ein „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher aufgespannt wird“. Dieser Abwehrschirm soll das Energiekostendämpfungsprogramm sein und wurde im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg beschlossen. Unternehmen, die unter in besonders energieintensiven Branchen tätig sind und dadurch besonders hohe Energiekosten zu tragen haben, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro beantragen. Insgesamt hat das Programm ein Volumen von 5 Milliarden Euro.

Die Zuschüsse werden in drei Stufen gezahlt und unterscheiden sich anhand von

  • Wirtschaftsbranche des Unternehmens,
  • Zuschussquote,
  • Maximalbeträgen
  • und etwaigen Betriebsverlust.

Was wird bezuschusst?

Ist der Erdgas- und Strompreis eines Unternehmens im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 doppelt so hoch, kann das Unternehmen je nach Betroffenheit innerhalb einer der drei folgenden Stufen Zuschüsse beantragen.

Förderstufe 1: Bis zu 2 Millionen Euro

Weisen Unternehmen mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nach, sind in der EU tätig, betreiben ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 50005 und gehören einer energieintensiven Branche an, kann das Unternehmen Zuschüsse von bis zu 250.000 Euro monatlich und 2 Millionen Euro insgesamt erhalten.

Förderstufe 2: Bis zu 25 Millionen Euro

Unternehmen, die in Förderstufe 2 Zuschüsse beantragen, müssen alle Anforderungen aus Stufe 1 erfüllen und darüber hinaus muss im förderfähigen Zeitraum ein Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorliegen. Insgesamt kann ein Unternehmen mit monatlich maximal 3.125.000 Euro und insgesamt 25 Millionen Euro in dieser Stufe gefördert werden.

Förderstufe 3: Bis zu 50 Millionen Euro

Sollten alle vorher genannten Anforderung erfüllt sein und Ihr Unternehmen aus einem im Anhang des EU-Krisenrahmens definierten besonders betroffenen Sektor stammen, ist eine Förderung von monatlich bis zu 6.250.000 Euro und insgesamt 50 Millionen Euro möglich.

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Wie können Unternehmen die Förderung beantragen?

Die Förderung kann elektronisch über das Online-Portal ELAN-K2 des BAFA bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden. Dafür müssen Sie sich im Portal registrieren und den ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Unterlagen einreichen. Ist der Antrag geprüft, wird die bewilligte Summe als Abschlag und Vorauszahlung ausbezahlt.

Werden einzelne Unternehmen bevorteilt?

Das Programm soll lediglich da helfen, wo Unternehmen sich durch die aktuellen Energiekosten in großer Not befinden. Gleichzeitig ist abgesichert, dass durch das EKDP weder der Erdgasverbrauch noch die Preise angekurbelt werden.

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