Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz – Wofür können Unternehmen finanzielle Unterstützung beantragen?
Das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" bietet Unternehmen finanzielle Unterstützung bei verschiedenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an.
Neben Zuschüssen beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann das Programm auch durch Kredite mit Tilgungszuschuss bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen zur Beantragung der Fördermittel
Generell ist eine Vielzahl von Unternehmen förderfähig. Welche Unternehmen genau antragsberechtigt sind, kann auf den Seiten des BAFA entnommen werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss, d. h. vor dem Abschluss eines Lieferung- oder Leistungsvertrags. Erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit den Maßnahmen begonnen werden. Für die Umsetzung haben Unternehmen 24 Monate Zeit. Die Auszahlung der Förderung beginnt, nachdem die Nachweisunterlagen eingereicht und geprüft worden sind.
Die Investition muss außerdem mindestens 3 Jahre in zweckentsprechend in Deutschland im Betrieb sein.
Bestandteile des Förderprogramms
Das Förderprogramm unterteilt sich in 4 Module:
- Querschnittstechnologien
Energieeffizienzgewinne durch den Einsatz hocheffizienter, am Markt verfügbarer Technologien - Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung
Ersatz bzw. Anschaffung von Anlagen zur Wärmebereitstellungaus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen (die Wärme muss zu mind. 50 % für Prozesse im Unternehmen verwendet werden) - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Einrichtung bzw. Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems - Energiemanagementsoftware und Technologieoffene Förderung von Investitionen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz
Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien für gewerbliche Prozesse (kann auch Maßnahmen der Module 1 und 3 inkludieren)
Gegenstand und Höhe der Forderung
Im Rahmen der einzelnen Module gelten folgende Fördergegenstände und Höhen der Förderungen gemäß den verbindlichen technischen Mindestanforderungen.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Gegenstand der Förderung
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwässern
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Höhe der Förderung
Max. 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gegenstand der Förderung
-
Solarkollektoranlagen
-
Biomasse-Anlagen
-
Wärmepumpen
-
Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und
-
Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung
Höhe der Förderung
Max. 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software
Gegenstand der Förderung
Kauf und Installation von:
- Systemen zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem oder in ein alternatives System (für kleine und mittlere Unternehmen )
- Energiemanagement-Software inklusive Schulungskosten
Höhe der Förderung
Max. 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gegenstand der Förderung
-
Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
-
Abwärmenutzung
-
Gebäudeanlagentechnik, wenn sie primär auf Produktionsprozesse wirkt
-
Energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
-
Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Höhe der Förderung
10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (700 Euro für KMU) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt.
Was wird nicht gefördert?
- Eigenleistungen und Produkte aus eigener Herstellung
- Energieeinsparungen, die durch Reduktion der Produktion erzielt werden oder die durch fossile Energieträger erzielt werden
- Neuanlagen zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl, Kohlekraftwerke und Heizwerke
- Gebrauchte Anlagen
- Fahrzeuge für den Einsatz außerhalb des Betriebsgeländes
- Personal- und Betriebskosten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Maßnahmen an der Gebäudesubstanz
- Maßnahmen für die landwirtschaftliche Primärproduktion
- Maßnahmen, die gesetzlich notwendig sind oder nach KWKG und EEG gefördert werden.
Förderfähige Produkte der EHA
Das Energieinformationssystem (EIS) der EHA als zentrales Controllinginstrument fällt unter das Fördermodul 3. Maßnahmen dieses Moduls werden mit 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten unterstützt, KMU erhalten einen zusätzlichen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten. Somit ist das EIS der EHA für Sie förderfähig und die Investition wird zu einem Großteil refinanziert. Die Software erlaubt einen direkten Zugriff auf die tagesaktuellen Energiedaten und bietet detaillierte Analysen, sodass Sie wirksame Reduktionsmaßnahmen hinsichtlich Ihres Energieverbrauchs ergreifen können. Bei EHA haben Sie die Wahl zwischen mehreren Varianten des Energiecontrollings – passend für verschiedene Anforderungen und Nutzungsszenarien. Sprechen Sie uns an!
Auch die Installation von Zählern, soweit diese nicht bereits im Unternehmen vorhanden sind, wird durch das Förderprogramm unterstützt. Für eine Förderung muss das antragstellende Unternehmen über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001/EMAS verfügen bzw. sich im Zertifizierungsprozess befinden. Ist der Antragsteller ein kleines oder mittleres Unternehmen, genügt auch der Nachweis eines alternativen Systems nach SpaEfV.
Zu den Nebenkosten zählen auch die Verkabelung der geförderten Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten. Hier erfahren Sie mehr zum Messstellenbetrieb der EHA.
Weiterführende Links
Weitere Informationen zum Förderprogramm, den einzelnen Modulen, den Investitionsmehrkosten und der Antragstellung finden Sie hier.
Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.