Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz – Wofür können Unternehmen finanzielle Unterstützung beantragen?
Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz – Wofür können Unternehmen finanzielle Unterstützung beantragen? |
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Das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" bietet Unternehmen finanzielle Unterstützung bei verschiedenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an. |
Neben Zuschüssen beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann das Programm auch durch Kredite mit Tilgungszuschuss bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen zur Beantragung der FördermittelGenerell ist eine Vielzahl von Unternehmen förderfähig. Welche Unternehmen genau antragsberechtigt sind, kann auf den Seiten des BAFA entnommen werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss, d. h. vor dem Abschluss eines Lieferung- oder Leistungsvertrags. Erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit den Maßnahmen begonnen werden. Für die Umsetzung haben Unternehmen 24 Monate Zeit. Die Auszahlung der Förderung beginnt, nachdem die Nachweisunterlagen eingereicht und geprüft worden sind. Die Investition muss außerdem mindestens 3 Jahre in zweckentsprechend in Deutschland im Betrieb sein. Bestandteile des FörderprogrammsDas Förderprogramm unterteilt sich in 4 Module:
Gegenstand und Höhe der ForderungIm Rahmen der einzelnen Module gelten folgende Fördergegenstände und Höhen der Förderungen gemäß den verbindlichen technischen Mindestanforderungen. Modul 1: QuerschnittstechnologienGegenstand der Förderung
Höhe der Förderung Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren EnergienGegenstand der Förderung
Höhe der Förderung Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-SoftwareGegenstand der Förderung Kauf und Installation von:
Höhe der Förderung Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und ProzessenGegenstand der Förderung
Höhe der Förderung Was wird nicht gefördert?
Förderfähige Produkte der EHADas Energieinformationssystem (EIS) der EHA als zentrales Controllinginstrument fällt unter das Fördermodul 3. Maßnahmen dieses Moduls werden mit 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten unterstützt, KMU erhalten einen zusätzlichen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten. Somit ist das EIS der EHA für Sie förderfähig und die Investition wird zu einem Großteil refinanziert. Die Software erlaubt einen direkten Zugriff auf die tagesaktuellen Energiedaten und bietet detaillierte Analysen, sodass Sie wirksame Reduktionsmaßnahmen hinsichtlich Ihres Energieverbrauchs ergreifen können. Bei EHA haben Sie die Wahl zwischen mehreren Varianten des Energiecontrollings – passend für verschiedene Anforderungen und Nutzungsszenarien. Sprechen Sie uns an! Auch die Installation von Zählern, soweit diese nicht bereits im Unternehmen vorhanden sind, wird durch das Förderprogramm unterstützt. Für eine Förderung muss das antragstellende Unternehmen über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001/EMAS verfügen bzw. sich im Zertifizierungsprozess befinden. Ist der Antragsteller ein kleines oder mittleres Unternehmen, genügt auch der Nachweis eines alternativen Systems nach SpaEfV. Zu den Nebenkosten zählen auch die Verkabelung der geförderten Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten. Hier erfahren Sie mehr zum Messstellenbetrieb der EHA. Weiterführende LinksWeitere Informationen zum Förderprogramm, den einzelnen Modulen, den Investitionsmehrkosten und der Antragstellung finden Sie hier. |