Das Messstellenbetriebsgesetz – erst prüfen, dann handeln. Alle Informationen zum MsbG zusammengefasst

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Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Erst prüfen, dann handeln
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Das Messstellenbetriebsgesetz, oder kurz MsbG, ist bereits 2016 in Kraft getreten, würde 2023 aber mit dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ noch einmal grundlegend novelliert.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Interoperabilität von Messsystemen zu verbessern, intelligente Stromnetze zu schaffen und den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu fördern. Wir haben die Hintergrundinformationen, die zentralen Punkte und alles sonstige Wissenswerte zum Messstellenbetriebsgesetz für Sie zusammengefasst.

Was ist das Messstellenbetriebsgesetz – Zusammenfassung

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Anforderungen an den Betrieb von Messstellen für die Strom- und Gasversorgung in Deutschland. Das MsbG bündelt die Regelungen zur Messung und beschreibt Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb, um den Ausbau der technischen Infrastruktur für die Energiewende zu gewährleisten.

In seiner Novellierung durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) dient in es dazu, Druck auf die Netzbetreiber auszuüben, die überfällige Modernisierung der Messsysteme für eine flächendeckende bedarfsoptimierte Stromerzeugung und -verteilung umzusetzen.

Ziel ist der Aufbau eines intelligenten Stromnetzes, eines sogenannten Smart Grids, in dem eine kommunikative Vernetzung und Steuerung aller Akteure des Strommarkts möglich ist.

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Warum ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) nötig?

Das Messstellenbetriebsgesetz ist notwendig, um die Digitalisierung des Energiemarktes voranzutreiben und unterstützt die Integration erneuerbarer Energien und die intelligente Steuerung von Energie. Es schafft Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen, indem es die Rolle der Messstellenbetreiber definiert und ihre Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten regelt.

Das MsbG ist somit ein wichtiger Baustein der Energiewende und trägt maßgeblich zu einer zuverlässigen digitalisierten Energieversorgung.

Welchen Nutzen hat das Messstellenbetriebsgesetz für den Verbraucher?

Verbraucher profitieren von den klaren Regeln und der Transparenz, die das MsbG festlegt. Durch das MsbG wird gewährleistet, dass Verbraucher das Recht haben, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, was zu besseren Konditionen führen kann. Wer Angebote von Messstellenbetreibern erhält, sollte deshalb zunächst sorgfältig prüfen, ob Preis, Leistung, Referenzen und Zeitpunkt passen.

Gleichzeitig dient es dem Schutz der Verbraucher vor unzulässigen Preiserhöhungen und garantiert eine angemessene Messung und Abrechnung des Energieverbrauchs. Zudem setzt das Gesetz klare Anforderungen an die Qualität der Messung, was die Genauigkeit der Abrechnung verbessert und Verbraucher vor fehlerhaften Abrechnungen schützt.

Gerade Unternehmen, die von einer stabilen Stromversorgung unmittelbar abhängig sind, profitieren von dem geplanten Smart Grid mit seiner effizienteren und bedarfsgerechten Stromnutzung.

Das MSBG und moderne Messsysteme

Ein zentrales Element des MSBG sind moderne bzw. intelligente Messsysteme. Mit ihnen kann der Stromverbrauch deutlich besser nachvollzogen werden als mit analogen. So sollen erneuerbare Energien noch besser in den Strommix eingebunden und das Stromnetz entlastet werden.

In Deutschland haben Verbraucher die Möglichkeit, zwischen einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem intelligenten Messsystem (iMS) bzw. Smart Metern zu wählen. Beide Systeme dienen der Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsdaten, unterscheiden sich jedoch in ihren Funktionen und Einsatzmöglichkeiten.

  • Die moderne Messeinrichtung ist eine verpflichtende Technologie, die in Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von < 6.000 kWh eingesetzt wird. Sie erfasst den aktuellen Energieverbrauch und speichert die Daten, um sie dem Verbraucher und dem Energieversorger zur Verfügung zu stellen.
  • Im Gegensatz dazu ist das intelligente Messsystem bzw. ein Smart Meter eine fortschrittlichere Technologie, die nicht nur den Verbrauch messen und speichern kann, sondern auch die Daten an kommunizieren kann.

Muss ich einen Smart Meter einbauen? Hier finden Sie alle Entwicklungen zum Smart Meter und dem Pflichteinbau zusammengefasst.

Warum Unternehmen proaktiv handeln sollten

Unternehmen können sich weiterhin proaktiv für den Austausch der bestehenden Zähler durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden. Dieses ist besonders sinnvoll, wenn ein Leistungszähler eingesetzt werden kann, sprich ein RLM-Zähler.

Mit einer aktiven Entscheidung zum Austausch der Zähler durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber profitieren Unternehmen von vielfältigen Vorteilen.

Wie sind die Kosten für den Umbau der Zähler geregelt?

Im Gesetz sind Preisobergrenzen für Stromzähler verschiedener Anwendungsklassen festgelegt. Diese Grenzen beziehen sich jeweils auf einen Stromzähler mit Basisfunktionen und sie gelten für Verbrauchsklassen bis 100.000 kWh. Oberhalb dieser Verbrauchsgröße überlässt das Gesetz die Preisbildung dem Markt und spricht lediglich von „angemessenen Entgelten“, die der grundzuständige Messstellenbetreiber verlangen kann.

Viele Unternehmen benötigen Leistungen, wie Zweitarifmessung zur Differenzierung der Konzessionsabgaben, Leistungsmessung zur Optimierung von Netznutzungsentgelten oder die Auskopplung von Impulsen zur Steuerung der Gebäudeleittechnik. Smart Meter mit Basisfunktionen können das nicht leisten.

Problematisch ist auch die Visualisierung und Analyse von Daten nach dem MsbG. Denn hier ist zwar grundsätzlich bestimmt, dass eine Visualisierung möglich sein soll, die Entgelte für Kunden sind aber nicht geregelt. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber müssen erst die Systeme und Prozesse aufbauen.

Haben Sie Fragen zum Messstellenbetrieb oder zum Messstellenbetriebsgesetz?
Sprechen Sie uns an!

Jörg Geurink, Abteilungsleiter Metering & Solutions bei EHA

Interview mit Jörg Geurink, Abteilungsleiter Metering & Solutions bei EHA zum aktuellen Stand des MsbG

Herr Geurink, warum brauchen wir einen Neustart der Digitalisierung der Energiewende?

Die Stromnetze werden schon bald viel mehr leisten müssen. Erneuerbare Energien haben eine fluktuierende Erzeugung, Wärmepumpen und Elektromobilität sorgen für einen enormen Nachfrageschub und zugleich speisen immer mehr Photovoltaikanlagen immer größere Energiemengen ein. Weil ein Ausbau der Kabel keine realistische Option ist, setzt die Politik ihre Hoffnung auf das „Allheilmittel“ der Digitalisierung. Der Smart Meter Rollout soll beschleunigt werden und für eine effizientere Nutzung von Strom sowie eine Entlastung der Netze sorgen. Die neuen Gateways werden die Stromzähler von Millionen Verbrauchern mit den Netzbetreibern und Versorgern verknüpfen.

Zur Vermeidung von Stromausfällen sind die dann intelligenten Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG netzorientiert steuerbar. Im Klartext: Wer Einschränkungen durch Herunterregeln oder Abschaltungen akzeptiert, wird an anderer Stelle, z. B. bei den Netzentgelten entlastet.

Wie bewerteten Sie diese Pläne?

Das Gesetz ist politisch nachvollziehbar. Allerdings resultiert es aus einer Verlegenheit und etabliert die Verbrauchsdrosselungen als Exit, daher bedeutet es trotz des Schlagworts „Digitalisierung“ keinen Fortschritt im eigentlichen Sinne. EHA bietet den Kunden Systeme für die registrierende Leistungsmessung an, die technisch ausgefeilter sind und deutlich mehr Möglichkeiten für das Energiecontrolling eröffnen.

Was ist vor diesem Hintergrund Ihr Rat an die Unternehmen?

Insbesondere Unternehmen, die mehr als 30.000 kWh jährlich bei konstant hoher Leistung verbrauchen, profitieren von einer registrierenden Leistungsmessung. Weil diese aber mit den Smart Meter Gateways gemäß den eichrechtlichen Bestimmungen nicht mehr möglich sein wird, sollte jetzt unbedingt der Umstieg auf eine registrierende Leistungsmessung geprüft werden, welche dann acht Jahre lang Bestandsschutz genießt.

Aktuell beinhaltet das Gesetz keine Lösung für Anlagen, für die aufgrund ihrer Verbrauchsmenge auch Leistungsmessungen in Frage kommen. Sobald Smart Meter Gateways installiert wurden, ist ein Umstieg auf die registrierende Leistungsmessung vermutlich nicht mehr möglich.

Wer hingegen Anlagen betreibt, die nicht permanent laufen, hat keine Nachteile durch die Smart Meter Gateways.

Eile ist geboten: Müssen Fristen beachtet werden?

Wer noch auf eine registrierende Leistungsmessung umsteigen will, sollte keine Zeit verlieren. Der Rollout soll zwar erst bis 2032 flächendeckend abgeschlossen sein, kann aber möglicherweise sofort erfolgen. Bei Endverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh/pro Jahr und Anlagenbetreibern mit mindestens 25 kW Leistung ist nämlich auch ein „agiler Rollout“ möglich, das heißt der grundzuständige Messstellenbetreiber kann damit loslegen, sobald er über zertifizierte Messsysteme verfügt. Und diese sind inzwischen auf dem Markt verfügbar.

Was bedeuten die neuen Regelungen für EHA als wettbewerblichen Messstellenbetreiber?

Zunächst erfahren wir eine Restriktion unserer möglichen Messprodukte. Unsere Stromzähler bieten, wie gesagt, ein höheres Potenzial, das das dann leider nicht mehr ausgeschöpft werden kann. Natürlich werden wir Technik und Prozesse frühzeitig anpassen, um unsere Kunden weiterhin optimal zu unterstützen.

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