Füllstände der Gasspeicher in Deutschland – Analyse & Einordnung

Füllstände der Gasspeicher in Deutschland
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Die Entwicklung der Gasspeicherfüllstände in Deutschland ist nicht nur relevant für die Gasversorgungslage, sondern auch ein wesentlicher Indikator für die Stabilität des ganzen europäischen Energiemarktes – mit nicht zu unterschätzenden Auswirkungen auf die Strompreise.

In diesem Beitrag

  • analysieren und bewerten wir die aktuelle Situation der Füllstände,
  • beleuchten die gesetzlichen Leitplanken, die trotz der Marktentwicklung weiterhin Bestand haben,
  • zeigen auf, warum ein niedrigerer Speicherstand heute eine andere Bedeutung hat als noch vor zwei Jahren
  • und welche strukturellen Veränderungen am Gasmarkt diese Entwicklung treiben.

Wie sind die Gasspeicher aktuell gefüllt?

Die Gasspeicher sind aktuell mit rund 27 Prozent gefüllt (Stand 08.02.2026), somit liegt der Speicherstand aktuell rund 22 Prozentpunkte unter Vorjahresniveau.

Der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland kann tagesaktuell bei der Bundesnetzagentur oder für Europa bei der Gas Infrastructure Europe (GIE) nachgeschaut und verglichen werden.

Gasmangellage 2026? Unsere Einordnung der aktuellen Füllstände

Die im Vergleich zu 2024 sehr niedrigen Speicherstände werden aktuell politisch als geringes Risiko für die Versorgungssicherheit dargestellt. Diese Einschätzung ist durch mehrere strukturelle Veränderungen im Gasmarkt erklärbar.

Was bedeutet Gasmangel?

Von einer nationalen Gasmangellage wird gesprochen, wenn die verfügbaren Gasimportmengen sowie die vorhandenen Speichermengen nicht mehr ausreichen, um den aktuellen Bedarf vollständig zu decken. In diesem Szenario wird dem deutschen Versorgungssystem weniger Erdgas zugeführt, als für den stabilen Netzbetrieb und den Verbrauch notwendig ist.

Eine Gasmangellage lässt sich nicht an einem bestimmten Füllstand der Gasspeicher festmachen. Solange die laufenden Importe (über LNG-Terminals oder Pipelines) ausreichen, um den täglichen Bedarf zu decken, liegt keine Mangellage vor – selbst wenn die Füllstände der Speicher historisch niedrig sind. Die Speicher fungieren als Puffer, doch das entscheidende Kriterium ist die physikalische Balance im Gasnetz.

Hintergrund sind vor allem vier Entwicklungen:

LNG statt Pipelinegas: neue Produkte, neue Wege

Seit dem Wegfall russischer Pipelineimporte wird Deutschlands Gasversorgung zunehmend über LNG (Liquefied Natural Gas) abgedeckt. Das verflüssigte Erdgas gelangt über mehrere Terminals – insbesondere am Atlantik, im Mittelmeer und an der Nord- und Ostseeküste – in die europäischen Gasleitungen. Es kann unmittelbar zur Verstromung in den Gaskraftwerken oder zur Wärmeversorgung genutzt werden, ohne zwingend zuvor in großen Mengen eingespeichert werden zu müssen. Dadurch sinkt der strukturelle Bedarf an hohen Anfangsspeicherständen.

Flexiblere EU-Vorgaben zu Speicherzielen

Die EU hat die Frühjahrs- und Sommerziele für Mindestfüllstände zuletzt flexibilisiert. Die Versorgungssicherheit gilt aufgrund diversifizierter Bezugsquellen als stabiler und entsprechend besteht weniger Druck, frühzeitig hohe Speicherstände aufzubauen.

Keine zusätzlichen staatlichen Käufe über THE

In den Vorjahren hat der Staat über den Trading Hub Europe (THE) indirekt selbst zum Gaseinkauf beigetragen, um die Mindestfüllmengen sicherzustellen. Diese staatlichen Käufe bleiben 2025 aus, was die Speicherstände sichtbar beeinflusst.

Unattraktive Preisstruktur zwischen Sommer- und Wintergas

Für Händler war das Einspeichern im Sommer wirtschaftlich unattraktiv: Die Differenz der Einkaufspreise für Sommerprodukte war im Verhältnis zu den erwarteten Verkaufspreisen der Winterprodukte zu niedrig, wodurch eine Sommerbefüllung der Speicher nicht lukrativ war.

So funktioniert der Gasmarkt

Für eine gesicherte Energieversorgung in Deutschland ist Erdgas ein notwendiger Bestandteil. Die größten Gasverbraucher in Deutschland sind die Industrie und Privathaushalte.

Erdgas ist darüber hinaus aber auch ein (noch) nicht wegdenkbarer Energieträger für die Stromerzeugung, wichtig für die Speicherung von Energie und in der Zukunft ein potenzieller Ausgleichsspeicher für regenerativen Strom.

Detaillierte Informationen haben wir im Artikel „Gasmarkt Deutschland: Wie funktioniert der Gasmarkt?“ zusammengefasst.

Wie sind die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes?

Trotz des Wegfalls der Gasspeicherumlage gibt es nach wie vor gesetzliche Vorgaben zu der Befüllung von Gasspeichern und stichtagsbezogene Vorgaben zu den Speicherfüllständen.

Die Verordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (GasSpFüllstV) gibt folgende Füllstandsvorgaben vor:

  • am 1. November: zu 80 Prozent
  • am 1. Februar: zu 30 Prozent (eingehalten mit knapp 32 Prozent)

Die genannten Füllstandsvorgaben gelten für Kavernenspeicher, die den größten Anteil der deutschen Gasspeicherkapazität ausmachen.

Für die vier süddeutschen Porenspeicher (u. a. in Bayern und Baden-Württemberg) gelten abweichende Zielwerte – sie werden aufgrund ihrer geologischen Struktur und Funktion im Netz anders bewertet.

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Gasspeicher mit wichtiger Pufferfunktion

Auch wenn sich die Versorgungsarchitektur durch den Ausbau der LNG-Infrastruktur grundlegend gewandelt hat, fungieren die Speicher nach wie vor als essenzieller Puffer zur Glättung saisonaler Verbrauchsschwankungen und zur Absicherung gegen Lieferunterbrechungen.

Krisenvorsorge: Was passiert im Falle einer Gasmangellage?

Stellt die Bundesnetzagentur eine Gasmangellage offiziell fest, tritt der Notfallplan Gas in Kraft. In diesem Fall übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers gemäß § 1 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und koordiniert die Verteilung der verbleibenden Gasmengen.

Ziel ist es dabei, den sicheren Betrieb der Netze sowie die Versorgung geschützter Kunden prioritär sicherzustellen, während für industrielle und gewerbliche Verbraucher (RLM-Kunden) verbindliche Reduktionsmaßnahmen angeordnet werden können.

Zu den geschützten Kunden zählen insbesondere:

  • Private Haushalte: Alle herkömmlichen Wohnanschlüsse.
  • Soziale Dienste: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize sowie Sicherheitsbehörden (Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr).
  • Fernwärme: Anlagen, die geschützte Kunden mit Wärme versorgen und nicht kurzfristig auf andere Brennstoffe ausweichen können.
  • KMU (Kleingewerbe): Unternehmen mit Standardlastprofil (SLP), deren Gasverbrauch in der Regel unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr liegt.

 

Strategische Gasreserve als Alternative zu starren Quoten?

Angesichts der aktuell niedrigeren Speicherstände und der Kritik an den Füllstandsvorgaben rückt eine neue systemische Komponente in den Fokus: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erwägt die Einführung einer strategischen Gasreserve.

Im Gegensatz zu den stichtagsbezogenen Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes, die von Marktteilnehmern oft als starr empfunden werden, würde eine strategische Reserve als gezieltes Sicherheitsnetz fungieren. Solch eine Gasreserve würde gezielt für außergewöhnliche Marktlagen vorgehalten werden.

Hintergrund: Das Vorbild der strategischen Ölreserve

Die Überlegungen der Bundesnetzagentur lehnen sich an ein Modell an, das sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt hat: die strategische Ölreserve, basierend auf dem Erdölbevorratungsgesetz - ErdölBevG.

Organisiert durch den Erdölbevorratungsverband (EBV), müssen in Deutschland gesetzlich Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen für 90 Tage vorgehalten werden. Diese Reserve dient ausschließlich dazu, physische Versorgungsstörungen zu überbrücken. Finanziert wird dies über einen geringen Beitrag pro Liter (EBV-Beitrag), den Marktteilnehmer, wie zum Beispiel Mineralölunternehmen, abführen und der in der Regel an die Endverbraucher weitergegeben wird.

Ein ähnliches Modell für den Gasmarkt würde den Übergang von einer rein marktgesteuerten Speicherung hin zu einer staatlich kontrollierten Sicherheits-Vorsorge markieren, um die nationale Versorgungssicherheit unabhängig von kurzfristigen Preissignalen zu garantieren.

Über die Autoren

Das EHA Redaktionsteam vereint Fachwissen aus Energiepraxis, Marktbeobachtung und Regulierung sowie Erfahrung in Energiedatenanalyse, Beratung und der verständlichen Aufbereitung komplexer Energiethemen.

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