Gaspreisbremse: Wie hilft die Maßnahme bei der Energiekrise?

Aktualisiert

Gaspreisbremse
Bildquelle: iStock

Nachdem die Gasumlage gekippt wurde, hat die Bundesregierung nun entschieden: Die Gaspreisbremse kommt.

Diese Maßnahme soll Unternehmen und Privatverbraucher bei den stetig steigenden Energiepreisen entlasten. Und für diese Entlastung plant die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro ein. Alles zur Gaspreisbremse erfahren Sie hier.

Gaspreisbremse oder Gaspreisdeckel?

Wie immer es auch genannt wird, gemeint ist dasselbe. Nämlich der staatliche Eingriff, um die stetig steigenden Energiepreise möglichst gering zu halten.

So soll die Gaspreisbremse funktionieren

Mit der Gaspreisbremse, oder eben auch dem Gaspreisdeckel, wird von der Bundesregierung eine Obergrenze festgelegt, wie viel die Energieversorger maximal von ihren Endverbrauchern verlangen dürfen. Der Staat springt ein, sollte der Gas-Einkaufspreis diesen Fixpreis übersteigen.

Um das umsetzen zu können, wird der sogenannten „Abwehrschirm“ bis zu 200 Milliarden Euro umfassen und soll über den bereits bestehenden Wirtschafts- und Stabilisierungsfond (WSF) finanziert werden.

Mehr zur aktuellen Gaslage, erfahren Sie in unserem Whitepaper.

Wie wird die Gaspreisebremse für Entlastung sorgen?

Da das Gas aus Russland weiterhin fehlt, werden die Gaspreise immer teurer. Zumindest bis jetzt. Für die Endverbraucher wird es Entlastungen in folgender Form geben.

  • Abschlagszahlung für Dezember: Eine Soforthilfe in Form einer Gas-Sonderzahlung als finanzielle Brücke bis zur Einführung der Gaspreisbremse. Der Staat übernimmt für die Abschlags-Zahlung für den Dezember für Kleinunternehmen und Privathaushalte. Laut Berechnungen der Kommission würde diese Einmalzahlung etwa 5 Milliarden Euro kosten. Außerdem kommt sie allen Gasverbrauchern zugute, unabhängig vom Verbrauch, Vertrag oder Verdienst. Bei Fernwärmekunden wird der Septemberabschlag plus 20 Prozent Zuschlag übernommen.
  • Die Gaspreisbremse: Es wird einen gedeckelten Gasbruttopreis für die Industrie ab Januar 2023 und für private Haushalte ab März 2023 mit einer rückwirkenden Entlastung zum 1. Januar geben. Und dieser soll bei 12 Cent pro Kilowattstunde bei privaten Endverbrauchern, kleinen und mittleren Unternehmen und bei 7 Cent pro Kilowattstunde für die Industrie liegen – allerdings nur für etwa 80 Prozent des Gasverbrauchs. Oberhalb dieser Grenze gilt dann der aktuelle Marktpreis. Und das aus gutem Grund: Es soll weiterhin zum Sparen animiert werden.  
  • Die Mehrwertsteuer: Diese ist für Erdgas, Flüssiggas und Fernwärme im Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesunken.

Energiesparen sollte auch mit Gaspreisdeckel weiterhin im Fokus stehen, denn trotz der Bremse werden die Zahlungen höher werden als noch vor der Energiekrise. Außerdem kann so Strom-Blackouts entgegengewirkt werden.

Die Gaspreisbremse sehen wir eher als kurzfristige Maßnahme. Es wird aber dauerhaft neben Effizienzverbesserungen im Verbrauch, keine andere Lösung geben als die Erweiterung des Angebotes an Gas durch LNG oder eigene Gasförderung. Langfristig ist die Subventionierung des Gasverbrauches in der Höhe nicht durchzuhalten. Die Politik ist also aufgefordert, das Angebot zu erhöhen.

Jan-Oliver Heidrich, EHA-Geschäftsführer

Gibt es eine Gaspreisbremse für Fernwärme?

Für Fernwärmekunden wird es einen Wärmepreisbremse geben. Bis zu einem Verbrauch von 80 Prozent, ist ein Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde garantiert.

Sie wollen mehr über Gas und die aktuelle Lage wissen? Wir haben alles zum Thema „Gas in Deutschland“ für Sie zusammengefasst.

Geld sparen mit der Gaspreisbremse: Was ist möglich?

Wird der Gaspreis auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt und ein vorheriger mittlerer Gaspreis von 28,3 Cent als Ausgangswert genommen, können Endverbraucher wie folgt sparen:

Verbrauch Entspricht etwa Ersparnis
5.000 kWh einer 50-Quadratmeter-Wohnung 652 Euro
12.000 kWh einer 100-Quadratmeter-Wohnung 1.564 Euro
35.000 kWh einem Einfamilienhaus 4.564 Euro

Was wird aus der geplanten Gasumlage?

Trotz Ankündigung, dass die Gasumlage zum 01. Oktober in Kraft tritt, wurde diese kurzfristig am 29. September zurückgerufen und wird nun zeitnah per Verordnung zurückgenommen.

Wie ist die Industrie von der Gaspreisbremse betroffen?

Ohne Gaspreisdeckel könnten viele Unternehmen dem massiven Kosten- bzw. Wettbewerbsdruck nicht standhalten. Deshalb wird die Gaspreisbremse auch etwas früher als bei Privathaushalten eingeführt. Aber auch hier gilt: Zwar für Entlastung, aber auch weiterhin für Sparanreize sorgen. Deshalb ist bei Unternehmen der Gaspreisdeckel auf 70 Prozent des Verbrauches aus dem Jahr 2021 festgesetzt. Mit Abgaben, Umlagen und Steuern soll der Endkundenpreis bei 7 ct/kWh liegen.

Wie deckeln andere Länder die Gaspreise?

Insgesamt neun EU-Länder haben bereits Energiepreisbremsen für Strom oder Gas eingeführt. Dazu zählen Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Portugal, Spanien und Ungarn.

In Frankreich gibt es beispielsweise die Gaspreisbremse bereits seit einem Jahr. Durch den Eingriff des Staates erhöhen sich dort derzeit die Gasrechnungen um 20 bis 25 Euro. Ohne den Gaspreisdeckel wäre die Summe zehnmal so viel.

Großbritannien wiederum deckelt die Energiepreise bei den Versorgern. Wer diese fixe Grenze überschreitet, muss mit Strafen rechnen.

Auch Griechenland hat quasi eine fixe Preis-Obergrenze eingeführt, allerdings auf anderem Wege: Denn hier werden die Überschuss-Gewinne der Energie-Konzerne von der Regierung mit 90 Prozent besteuert. Die Einnahmen durch diese Übergewinne werden anschließend an die Endverbraucher zurückgezahlt.

Strompreisbremse: weitere Energiepreisbremsen in Deutschland

Die Strompreise sind durch das Merit-Order-Prinzip eng an die Gaspreise gekoppelt und steigen somit auch stetig. Die Strompreisbremse ist Teil des Entlastungspakets der Ampel-Koalition und soll durch die Übergewinne der Energie-Konzerne finanziert werden. Die Abschöpfung der Zufallsgewinne auf dem Strommarkt soll rückwirkend ab dem 1. September 2022 erfolgen. Abgeschöpft werden Erlöse oberhalb von 180 Euro/MWh.

Auch die Ziele für den Strompreisdeckel für SLP- und RLM-Kunden sind angelehnt an die Gaspreisbremse. Die Strompreise für private Haushalte, Kleinunternehmen sowie die Industrie sollen substanziell gesenkt werden, indem 70 Prozent des historischen Verbrauchs zu einem vergünstigten Tarif bereitgestellt wird. Dieser bemisst sich an der vom Verteilnetzbetreiber erstellten Jahresverbrauchsprognose. Die Umsetzung erfolgt zeitgleich mit der Gaspreisbremse.

Einen gedeckelten Stromnettopreis wird es für die Industrie ab Januar 2023 geben. Und dieser soll bei 13 Cent pro Kilowattstunde liegen – allerdings nur für 70 Prozent des Stromverbrauchs. Oberhalb dieser Grenze gilt auch hier der aktuelle Marktpreis, um weiterhin zum Sparen animiert zu werden.

Private Haushalte sowie kleine bis mittlere Unternehmen haben einen gedeckelten Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde bis 80 Prozent ihres Verbrauchs gemessen am Vorjahr.

Beim Strom ist unser Problem in erster Linie auf ein mangelndes Angebot zurückzuführen. Mit dem Streckbetrieb der 3 AKW hat die Politik dem ein Stück weit Rechnung getragen. Dennoch werden die paar Monate das System nicht stabilisieren können.

Sehr skeptisch sehen wir das jetzt in Rede stehende Verfahren einer Strompreisbremse. Das Abschöpfen von Übergewinnen ist gerade im Zusammenspiel von Spot- und Terminmärkten mit erheblichen Risiken verbunden. Auch die Wechselwirkung mit der gesamteuropäischen Preissetzung (Market Coupling) sind nicht ausreichend adressiert.

Jan-Oliver Heidrich, EHA-Geschäftsführer

Artikel herunterladen

PDF
EHA Logo

Über EHA

Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.

Ihre Frage, Hinweise und Anregungen an unsere Experten

*

* Pflichtfelder bitte ausfüllen

Am meisten gelesen