Gasspeicherumlage: Abschaffung, Historie, Höhe & Laufzeit
Aktualisiert
Die Gasspeicherumlage wurde im Herbst 2022 ein fester Bestandteil des Gaspreises für Unternehmen und Privathaushalte. Der Sinn und Zweck begründete sich aus der gesetzlichen Notfallregelung zur Sicherung der Gasversorgung.
Abschaffung der Gasspeicherumlage
Zum 1. Januar 2026 ist die Gasspeicherumlage vollständig entfallen. Das haben Bundestag (Beschluss vom 6.11.2025) und der Bundesrat (Billigung am 21.11.2025) im „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“ verabschiedet.
Damit werden alle Gasverbraucher entlastet. Die Versorger müssen die Senkung 1:1 weitergeben und transparent auf der Rechnung ausweisen (§ 35g Abs. 7 EnWG).
Neuregelung sieht Finanzierung durch den Klima und Transformationsfonds (KTF) vor
Statt die Umlage bis 31.03.2027 weiter zu erheben – so lange läuft die gesetzliche Notfallregelung zur Sicherung der Gasversorgung noch -, gleicht der Bund einmalig die zum 31.12.2025 offene Differenz auf dem Gasspeicherumlagekonto der Trading Hub Europe (THE) mit rund 3,4 Mrd. € aus – finanziert über den Klima‑ und Transformationsfonds (KTF).
Der KTF ist eigentlich für Klimaschutzmaßnahmen wie Gebäudesanierung oder Wärmewende vorgesehen. Die Nutzung zur Abschaffung der Gasspeicherumlage wirkt nun wie eine Zweckentfremdung zugunsten der Subventionierung fossiler Energien – was nicht nur vom Bundesrechnungshof und zahlreichen Umweltverbänden kritisch gesehen wird, sondern auch von uns bei EHA.
Die Einmalzahlung dient insbesondere dem Ausgleich von:
- Den Kosten der angeordneten Speicherbefüllung 2022 und 2023 nach 35c EnWG (Beschaffung von Gasmengen zur Sicherung gesetzlicher Füllstandsvorgaben).
- Entgelten für marktbasierte Vorsorgeinstrumente, z. B. Strategic Storage‑Based Options (SSBO), die THE zur Absicherung der Versorgungssicherheit genutzt hat.
Künftige Speicher‑Maßnahmen werden bei Bedarf aus Bundesmitteln finanziert, nicht mehr über eine Umlage. Somit bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.
Wie viel spart zum Beispiel ein Supermarkt?
Die Gasspeicherumlage lag zuletzt (2. Halbjahr 2025) bei 0,289 ct/kWh (= 0,00289 €/kWh).
Ersparnisformel: Verbrauch [kWh/Jahr] × 0,00289 €/kWh.
- Supermarkt mit einem Verbrauch von ~ 100.000 kWh/Jahr:
100.000 × 0,00289 € ≈ 289€ Entlastung pro Jahr.
Aktuelle Informationen zu den Füllständen der Gasspeicher
Alle Informationen zu den Füllstandsvorgaben, den aktuellen Füllständen sowie eine Einordung der aktuellen Lage durch unsere Experten finden Sie im Blog-Beitrag „Füllstände der Gasspeicher in Deutschland – Analyse & Einordnung“.
Weitere Hintergrundinformationen zur Gasspeicherumlage
Im Zuge des von der Bundesregierung eingeführten Energiewirtschaftsgesetzes (§35e des EnWG) wurde die Gasspeicherumlage 2022 aus zwei Gründen neu eingeführt: Zum einen als Reaktion auf die befürchtete Gasknappheit, zum anderen als Maßnahme zur Förderung der möglichst schnellen Befüllung der Gasspeicher.
Die Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) ist für die Versorgungssicherheit zuständig und damit berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen, welches in Gasspeichern eingespeichert wird.
Über die Gasspeicherumlage wurden die Kosten gedeckt, die den Gasspeicherbetreibern entstehen, um die gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland zu erfüllen.
Alle, die Erdgas beziehen, also Privathaushalten und Industrieunternehmen.
Die Höhe der Gasspeicherumlage betrug seit dem 01.07.2025 zuletzt 0,289 ct/kWh.
| 2022 | bis 30.06.2023 | ab 01.07.2023 | ab 01.01.2024 | ab 01.07.2024 | ab 01.01.2025 | ab 01.07.2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| keine | 0,059 ct/kWh | 0,145 ct/kWh | 0,186 ct/kWh | 0,250 ct/kWh | 0,299 ct/kWh | 0,289 ct/kWh |
Die Speicherbefüllung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Es soll marktbasiert erfolgen und erst wenn erforderlich, angereizt werden. Ist es absehbar, dass Mindestfüllstände nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente. Im letzten Schritt kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben.
Stufe 1 der Speicherbefüllung
In der ersten Stufe erfolgt die Befüllung durch die Markteilnehmer. Um eine Sockelversorgung zu etablieren, können zusätzlich im Frühjahr Ausschreibungen gesetzt werden.
Stufe 2 der Speicherbefüllung
Wenn frühzeitig infolge des kontinuierlichen Speichermonitorings festgestellt wird, dass die Mindestfüllmengen zum Stichtag durch Gaseinspeisungen nicht erreicht werden, kommt es zu zusätzlichen SSBO-Sonderausschreibungen – Strategic Storage-Based Options (kurz SSBO), um deutschlandweit konkrete Mindestspeicherfüllstände zu erreichen. Es wurde entwickelt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Stufe 3 der Speicherbefüllung
Sollte nach den ersten zwei Stufen die Befüllung der Gasspeicher noch immer nicht ausreichend sein, kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben, welches dann eingespeichert wird.
Starr ist dieses Stufenmodell jedoch nicht. Im Zuge der Versorgungssicherheit können die Stufen ausgestaltet und kombiniert werden.
Die Notfallregelung beschreibt das Vorgehen bei einer akuten Gasmangellage in Deutschland und basiert auf dem Notfallplan Gas der Bundesnetzagentur.
Dieser sieht drei Eskalationsstufen vor – Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. In der letzten Stufe übernimmt der Bund die hoheitliche Kontrolle über die Gasverteilung: Die Bundesnetzagentur entscheidet dann, wer weiterhin mit Gas versorgt wird und wo Lieferungen eingeschränkt oder unterbrochen werden.
Vorrangig geschützt sind private Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime sowie grundlegende Infrastrukturen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Energieversorgung). Industriebetriebe und gewerbliche Großverbraucher zählen dagegen zu den sogenannten nicht geschützten Kunden und können im Ernstfall von Teilabschaltungen oder Lastreduktionen betroffen sein.
Parallel werden die Gasspeicherstände und der Importfluss fortlaufend überwacht, um die Versorgung so lange wie möglich stabil zu halten.
Ziel der Notfallregelung ist es, die grundlegende Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine koordinierte, europaweit abgestimmte Lastverteilung sicherzustellen.
Nach aktuellem Stand läuft die gesetzliche Notfallregelung zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland bis 31. März 2027.
Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.