Gasspeicherumlage: Höhe, Laufzeit & Füllstandsvorgaben

Aktualisiert

Gasspeicherumlage: Höhe, Laufzeit
Bildquelle: Shutterstock

Seit Herbst 2022 ist die Gasspeicherumlage ein Bestandteil des Gaspreises.

Der Sinn und Zweck der Gasspeicherumlage begründet sich aus der gesetzlichen Notfallregelung zur Sicherung der Gas- und Stromversorgung.

Was ist die Gasspeicherumlage?

Über die Gasspeicherumlage werden die Kosten gedeckt, die den Gasspeicherbetreibern entstehen, um die gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland zu erfüllen.

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Strukturierte Beschaffung

Wer muss die Gasspeicherumlage zahlen?

Alle, die Erdgas beziehen. Somit wird die Gasspeicherumlage bei Privathaushalten sowie in der Industrie erhoben.

Abschaffung Gasspeicherumlage – ab den Grenzübergangen

Bis Ende 2024 mussten auch Deutschlands Nachbarländer die Gasspeicherumlage als Quasi-Zoll zahlen, was in den entsprechenden Ländern den Gaspreis zusätzlich erhöht hat.
 
Durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes entfällt die Umlage für die Nachbarländer nun aber seit Anfang 2025, was unter anderem ein Grund für die Erhöhung der Gasspeicherumlage für innerdeutsche Kunden mit 01.01.2025 war.

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Wie lange muss die Gasspeicherumlage gezahlt werden?

Nach aktuellem Stand läuft die gesetzliche Notfallregelung zur Sicherung der Gas- und Stromversorgung bis 01. April 2027. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Gasspeicherumlage auch bis dahin gezahlt werden muss.

Die Gasspeicherumlage, die seit dem 01. Oktober 2022 für Gaskunden anfällt, sollte zunächst nur bis zum 01. April 2025 erhoben werden.

Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?

Aktuell beträgt die Höhe der Gasspeicherumlage 0,299 ct/kWh – dies gilt seit dem 01. Januar 2025.

Begründet wurde diese erneute Anhebung der Umlage von Trading Hub Europe (THE) am 20.11. in einer Pressemeldung durch höhere Kosten bei der Gasbeschaffung und mit niedrigeren umlagefähigen Mengen, durch den Wegfall der Umlagenerhebung für Nachbarländer ab dem Jahreswechsel.

Höhe der Gasspeicherumlage

2022 bis 30.06.2023 ab 01.07.2023 ab 01.01.2024 ab 01.07.2024 ab 01.01.2025
keine 0,059 ct/kWh 0,145 ct/kWh 0,186 ct/kWh 0,250 ct/kWh 0,299 ct/kWh

Warum gibt es die Gasspeicherumlage?

Im Zuge des von der Bundesregierung eingeführten Energiewirtschaftsgesetzes (§35e des EnWG) wurde die Gasspeicherumlage 2022 aus zwei Gründen neu eingeführt: Zum einen als Reaktion auf die befürchtete Gasknappheit, zum anderen als Maßnahme zur Förderung der möglichst schnellen Befüllung der Gasspeicher.

Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) ist für die Versorgungssicherheit zuständig und damit berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen, welches in Gasspeichern eingespeichert wird.

Das beschlossene Gesetz der Bundesregierung gibt konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vor. Um diese Füllstände zu erreichen, ergreift THE im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen. Primär liegt die Verantwortung der Erreichung der Füllstandsvorgaben jedoch bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. Sollte die THE eingreifen, werden die anfallenden Kosten über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt. Somit werden alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt.

So funktioniert der Gasmarkt

So funktioniert der Gasmarkt

Für eine gesicherte Energieversorgung in Deutschland ist Erdgas ein notwendiger Bestandteil. Die größten Gasverbraucher in Deutschland sind die Industrie und Privathaushalte. Erdgas ist darüber hinaus aber auch ein (noch) nicht wegdenkbarer Energieträger für die Stromerzeugung, wichtig für die Speicherung von Energie und in der Zukunft ein potenzieller Ausgleichsspeicher für regenerativen Strom.

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Wie sind die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes?

Das Gasspeichergesetz gibt folgende Füllstandsvorgaben vor:

  • am 1. Oktober: zu 80 Prozent
  • am 1. November: zu 90 Prozent
  • am 1. Februar: zu 40 Prozent

Wie gut sind die Gasspeicher aktuell gefüllt?

Die Gasspeicher sind aktuell mit rund 51 Prozent gefüllt (Stand 05.02.2025), somit liegt der Speicherstand aktuell rund 22 Prozent unter Vorjahresniveau, was am vergleichsweise kalten Winter liegt.

Der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland kann tagesaktuell nachgeschaut und verglichen werden.

Drei-Stufen-Modell zur Speicherbefüllung

Die Speicherbefüllung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Es soll marktbasiert erfolgen und erst wenn erforderlich, angereizt werden. Ist es absehbar, dass Mindestfüllstände nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente. Im letzten Schritt kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben.

Stufe 1 der Speicherbefüllung

In der ersten Stufe erfolgt die Befüllung durch die Markteilnehmer. Um eine Sockelversorgung zu etablieren, können zusätzlich im Frühjahr Ausschreibungen gesetzt werden.

Stufe 2 der Speicherbefüllung

Wenn frühzeitig infolge des kontinuierlichen Speichermonitorings festgestellt wird, dass die Mindestfüllmengen zum Stichtag durch Gaseinspeisungen nicht erreicht werden, kommt es zu zusätzlichen SSBO Sonderausschreibungen.

Was sind SSBO Sonderausschreibungen?

Strategic Storage-Based Options (kurz SSBO) ist ein Instrument, um deutschlandweit konkrete Mindestspeicherfüllstände zu erreichen. Es wurde entwickelt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Stufe 3 der Speicherbefüllung

Sollte nach den ersten zwei Stufen die Befüllung der Gasspeicher noch immer nicht ausreichend sein, kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben, welches dann eingespeichert wird.

Starr ist dieses Stufenmodell jedoch nicht. Im Zuge der Versorgungssicherheit können die Stufen ausgestaltet und kombiniert werden.

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