Gasspeicherumlage: Höhe, Laufzeit & Füllstandsvorgaben
Aktualisiert
Seit Herbst 2022 und bis zu ihrer Abschaffung zu Ende des Jahres 2025 ist die Gasspeicherumlage ein Bestandteil des Gaspreises.
Der Sinn und Zweck der Gasspeicherumlage begründet sich aus der gesetzlichen Notfallregelung zur Sicherung der Gasversorgung.
Abschaffung Gasspeicherumlage
Im Rahmen des neuen „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“, welches am 28. November 2025 in Kraft getreten ist, wird die Bundesregierung die Gasspeicherumlage in der jetzigen Form abschaffen. Unternehmen und Privathaushalte sollen dadurch ab dem 01.01.2026 entlastet werden.
Die Gesetzesänderung schafft damit auch die Rechtsgrundlage, dass die Gaslieferanten die Kostensenkung durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage an ihre Kunden weiterzugeben haben. Der Betrag, um den sich die Gasrechnung durch Wegfall der Gasspeicherumlage gemindert hat, ist in der Gasrechnung transparent auszuweisen (gemäß §35g Abs. 7 EnWG).
Die Finanzierung soll durch eine Zahlung von 3,4 Milliarden Euro bis Ende 2025 über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen. Dieser ist eigentlich für Klimaschutzmaßnahmen wie Gebäudesanierung oder Wärmewende vorgesehen. Die Nutzung zur Abschaffung der Gasspeicherumlage wirkt nun wie eine Zweckentfremdung zugunsten der Subventionierung fossiler Energien. Dies sehen viele kritisch, vom Bundesrechnungshof bis zu zahlreichen Umweltverbänden, und auch wir bei EHA.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage entlastet zwar Gasverbraucher in geringem Maße, bedeutet aber auch, dass die Finanzierung der Gasspeicherkosten künftig aus allgemeinen Haushaltsmitteln erfolgen muss.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Über die Gasspeicherumlage werden die Kosten gedeckt, die den Gasspeicherbetreibern entstehen, um die gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland zu erfüllen.
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Wer musste bisher die Gasspeicherumlage zahlen?
Alle, die Erdgas beziehen, also Privathaushalten und Industrieunternehmen.
Wie lange muss die Gasspeicherumlage gezahlt werden?
Nach aktuellem Stand läuft die gesetzliche Notfallregelung zur Sicherung der Gasversorgung bis 31. März 2027. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Gasspeicherumlage auch bis dahin gezahlt werden muss.
Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?
Aktuell beträgt die Höhe der Gasspeicherumlage 0,299 ct/kWh – dies gilt seit dem 01. Januar 2025. Mit dem 01.07.2025 wird die Gasspeicherumlage auf 0,289 ct/kWh gesenkt, wie Trading Hub Europe THE am 19.05. in einer Pressemeldung bekanntgegeben hat. Die Senkung wird insbesondere damit begründet, dass sich die umlagefähige Gasmenge stärker verringert hat als zuvor angenommen.
Höhe der Gasspeicherumlage
| 2022 | bis 30.06.2023 | ab 01.07.2023 | ab 01.01.2024 | ab 01.07.2024 | ab 01.01.2025 | ab 01.07.2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| keine | 0,059 ct/kWh | 0,145 ct/kWh | 0,186 ct/kWh | 0,250 ct/kWh | 0,299 ct/kWh | 0,289 ct/kWh |
Warum gibt es die Gasspeicherumlage?
Im Zuge des von der Bundesregierung eingeführten Energiewirtschaftsgesetzes (§35e des EnWG) wurde die Gasspeicherumlage 2022 aus zwei Gründen neu eingeführt: Zum einen als Reaktion auf die befürchtete Gasknappheit, zum anderen als Maßnahme zur Förderung der möglichst schnellen Befüllung der Gasspeicher.
Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) ist für die Versorgungssicherheit zuständig und damit berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen, welches in Gasspeichern eingespeichert wird.
Das beschlossene Gesetz der Bundesregierung gibt konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vor. Um diese Füllstände zu erreichen, ergreift THE im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen. Primär liegt die Verantwortung der Erreichung der Füllstandsvorgaben jedoch bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. Sollte die THE eingreifen, werden die anfallenden Kosten über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt. Somit werden alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt.
Wie sind die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes?
Das Gasspeichergesetz gibt folgende Füllstandsvorgaben vor:
- am 1. Oktober: zu 80 Prozent
- am 1. November: zu 90 Prozent
- am 1. Februar: zu 40 Prozent
Wie sind die Gasspeicher aktuell gefüllt?
Die Gasspeicher sind aktuell mit rund 66 Prozent gefüllt (Stand 02.12.2025), somit liegt der Speicherstand aktuell rund 24 Prozent unter Vorjahresniveau.
Der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland kann tagesaktuell nachgeschaut und verglichen werden.
Drei-Stufen-Modell zur Speicherbefüllung
Die Speicherbefüllung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Es soll marktbasiert erfolgen und erst wenn erforderlich, angereizt werden. Ist es absehbar, dass Mindestfüllstände nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente. Im letzten Schritt kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben.
Stufe 1 der Speicherbefüllung
In der ersten Stufe erfolgt die Befüllung durch die Markteilnehmer. Um eine Sockelversorgung zu etablieren, können zusätzlich im Frühjahr Ausschreibungen gesetzt werden.
Stufe 2 der Speicherbefüllung
Wenn frühzeitig infolge des kontinuierlichen Speichermonitorings festgestellt wird, dass die Mindestfüllmengen zum Stichtag durch Gaseinspeisungen nicht erreicht werden, kommt es zu zusätzlichen SSBO Sonderausschreibungen.
Stufe 3 der Speicherbefüllung
Sollte nach den ersten zwei Stufen die Befüllung der Gasspeicher noch immer nicht ausreichend sein, kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben, welches dann eingespeichert wird.
Starr ist dieses Stufenmodell jedoch nicht. Im Zuge der Versorgungssicherheit können die Stufen ausgestaltet und kombiniert werden.
Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.