Gasspeicherumlage: Höhe, Laufzeit & Füllstandsvorgaben
Aktualisiert
Seit Herbst 2022 ist die Gasspeicherumlage ein Bestandteil des Gaspreises.
Der Sinn und Zweck der Gasspeicherumlage begründet sich aus der gesetzlichen Notfallregelung zur Sicherung der Gas- und Stromversorgung.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Über die Gasspeicherumlage werden die Kosten gedeckt, die den Gasspeicherbetreibern entstehen, um die gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland zu erfüllen.
Wir minimieren Ihr Kostenrisiko durch unsere Strukturierte Beschaffung
Möchten Sie die Potenziale des Energiemarktes und unser fundiertes Know-how nutzen?
Wer muss die Gasspeicherumlage zahlen?
Alle, die Erdgas beziehen. Somit wird die Gasspeicherumlage bei Privathaushalten sowie in der Industrie erhoben.
Abschaffung Gasspeicherumlage – ab den Grenzübergangen
Der deutsche Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold hat am 30.05.24 vor Journalisten in Brüssel angekündigt, dass die Gasspeicherumlage ab 2025 an den Grenzübergängen zu Deutschlands Nachbarländern nicht mehr erhoben werden soll. Innerhalb Deutschlands soll die Umlage aber weiter erhoben werden.
Für Länder wie Österreich, Ungarn, Tschechien und die Slowakei bedeutet(e) die an den Grenzübergängen zu Deutschland erhobenen Gasspeicherumlage einen Quasi-Zoll, der der Gaspreis zusätzlich erhöht hat. Dies hat laut Österreichs Energieministerin Leonore Gewessler dazu geführt, dass die Gas-Importe Österreichs aus Deutschland seit Erhebung der Umlage zurückgegangen seien und wieder mehr Gas aus Russland bezogen wurde, was entsprechend nicht zum Loslösen von russischem Gas beiträgt.
Wie lange muss die Gasspeicherumlage gezahlt werden?
Nach aktuellem Stand läuft die gesetzliche Notfallregelung zur Sicherung der Gas- und Stromversorgung bis 01. April 2027. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Gasspeicherumlage auch bis dahin gezahlt werden muss.
Die Gasspeicherumlage, die seit dem 01. Oktober 2022 für Gaskunden anfällt, sollte zunächst nur bis zum 01. April 2025 erhoben werden.
Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?
Seit dem 01. Januar 2024 beträgt die Gasspeicherumlage 0,186 ct/kWh. Die Umlage wird ab 01. Juli 2024 aber auf 0,25 ct/kWh erhöht, wie Trading Hub Europe (THE) in einer Pressemeldung bekanntgegeben hat.
Seit dem Start der Umlage im Juni 2023 hat sich die Höhe der Umlage damit mehr als vervierfacht.
Höhe der Gasspeicherumlage
2022 | bis 30.06.2023 | ab 01.07.2023 | ab 01.01.2024 | ab 01.07.2024 |
---|---|---|---|---|
keine | 0,059 ct/kWh | 0,145 ct/kWh | 0,186 ct/kWh | 0,250 ct/kWh |
Warum gibt es die Gasspeicherumlage?
Im Zuge des von der Bundesregierung eingeführten Energiewirtschaftsgesetzes (§35e des EnWG) wurde die Gasspeicherumlage 2022 aus zwei Gründen neu eingeführt: Zum einen als Reaktion auf die befürchtete Gasknappheit, zum anderen als Maßnahme zur Förderung der möglichst schnellen Befüllung der Gasspeicher.
Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) ist für die Versorgungssicherheit zuständig und damit berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen, welches in Gasspeichern eingespeichert wird.
Das beschlossene Gesetz der Bundesregierung gibt konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vor. Um diese Füllstände zu erreichen, ergreift THE im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen. Primär liegt die Verantwortung der Erreichung der Füllstandsvorgaben jedoch bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. Sollte die THE eingreifen, werden die anfallenden Kosten über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt. Somit werden alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt.
Wie sind die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes?
Das Gasspeichergesetz gibt folgende Füllstandsvorgaben vor:
- am 1. Oktober: zu 80 Prozent
- am 1. November: zu 90 Prozent
- am 1. Februar: zu 40 Prozent
Wie gut sind die Gasspeicher aktuell gefüllt?
Die Gasspeicher sind aktuell mit rund 70 Prozent gut gefüllt (Stand: 27..02.2024).
Der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland kann tagesaktuell nachgeschaut und verglichen werden.
Drei-Stufen-Modell zur Speicherbefüllung
Die Speicherbefüllung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Es soll marktbasiert erfolgen und erst wenn erforderlich, angereizt werden. Ist es absehbar, dass Mindestfüllstände nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente. Im letzten Schritt kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben.
Stufe 1 der Speicherbefüllung
In der ersten Stufe erfolgt die Befüllung durch die Markteilnehmer. Um eine Sockelversorgung zu etablieren, können zusätzlich im Frühjahr Ausschreibungen gesetzt werden.
Stufe 2 der Speicherbefüllung
Wenn frühzeitig infolge des kontinuierlichen Speichermonitorings festgestellt wird, dass die Mindestfüllmengen zum Stichtag durch Gaseinspeisungen nicht erreicht werden, kommt es zu zusätzlichen SSBO Sonderausschreibungen.
Stufe 3 der Speicherbefüllung
Sollte nach den ersten zwei Stufen die Befüllung der Gasspeicher noch immer nicht ausreichend sein, kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben, welches dann eingespeichert wird.
Starr ist dieses Stufenmodell jedoch nicht. Im Zuge der Versorgungssicherheit können die Stufen ausgestaltet und kombiniert werden.
Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.