Gasspeicherumlage: Höhe, Laufzeit & Füllstandsvorgaben

Zwar war die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erst zum 01. Januar 2024 vorgesehen, trotzdem hat Trading Hub Europe (THE) im Mai bekanntgegeben, dass sich die Gasspeicherumlage ab Anfang Juli beinahe verdoppelt und möglicherweise um 2 Jahre verlängert wird.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Wer muss die Gasspeicherumlage zahlen?
Alle, die Erdgas beziehen. Somit wird die Gasspeicherumlage bei Privathaushalten sowie in der Industrie erhoben.
Wie lange muss die Gasspeicherumlage gezahlt werden?
Seit dem 01. Oktober 2022 fällt die Gasspeicherumlage für Gaskunden an. Vorerst hieß es, dass diese bis zum 01. April 2025 erhoben wird. Mit der Festsetzung eines neuen Preises zum 01. Juli 2023, wurde auch die Laufzeit erhöht. Nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angekündigt, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen.
Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?
Ab dem 01. Juli 2023 wird die Gasspeicherumlage auf 0,145 ct/kWh angehoben. Die THE gibt dazu folgende Gründe in einer Pressemitteilung bekannt:
„Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 1,45 EUR/MWh festgesetzt. Der Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.“ (Quelle: Trading Hub Europe)
Zuvor betrug die Gasspeicherumlage 0,059 ct/kWh. Das macht eine Differenz zum Vorjahr von 0,086 ct/kWh. Die Umlage steigt somit um mehr als das Doppelte. Die nächste Festsetzung des Preises soll am 01. Januar 2024 erfolgen.
Gasspeicherumlage
2022 | bis 30.06.2023 | ab 01.07.2023 | Differenz zum Vorjahr |
---|---|---|---|
keine | 0,059 ct/kWh | 0,145 ct/kWh | 0,086 ct/kWh |
Warum gibt es die Gasspeicherumlage?
Im Zuge des von der Bundesregierung eingeführten Energiewirtschaftsgesetzes (§35e des EnWG) wurde die Gasspeicherumlage 2022 aus zwei Gründen neu eingeführt: Zum einen als Reaktion auf die befürchtete Gasknappheit, zum anderen als Maßnahme zur Förderung der möglichst schnellen Befüllung der Gasspeicher.
Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) ist für die Versorgungssicherheit zuständig und damit berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen, welches in Gasspeichern eingespeichert wird. Das beschlossene Gesetz der Bundesregierung gibt konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vor. Um diese Füllstände zu erreichen, ergreift THE im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen. Primär liegt die Verantwortung der Erreichung der Füllstandsvorgaben jedoch bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. Sollte die THE eingreifen, werden die anfallenden Kosten über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt. Somit werden alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt.
Wie sind die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes?
Das Gasspeichergesetz gibt folgende Füllstandsvorgaben vor:
- am 1. Oktober: zu 80 Prozent
- am 1. November: zu 90 Prozent
- am 1. Februar: zu 40 Prozent
Wie gut sind die Gasspeicher aktuell gefüllt?
Die Gasspeicher sind aktuell mit rund 81 Prozent gefüllt. Damit liegt der Füllstand der Gasspeicher derzeit rund 17 Prozentpunkte über dem Mittelwert der Jahre 2017 bis 2021 (Stand: 05.07.2023). Der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland kann tagesaktuell nachgeschaut und verglichen werden.
Drei-Stufen-Modell zur Speicherbefüllung
Die Speicherbefüllung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Es soll marktbasiert erfolgen und erst wenn erforderlich, angereizt werden. Ist es absehbar, dass Mindestfüllstände nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente. Im letzten Schritt kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben.
Stufe 1 der Speicherbefüllung
In der ersten Stufe erfolgt die Befüllung durch die Markteilnehmer. Um eine Sockelversorgung zu etablieren, können zusätzlich im Frühjahr Ausschreibungen gesetzt werden.
Stufe 2 der Speicherbefüllung
Wenn frühzeitig infolge des kontinuierlichen Speichermonitorings festgestellt wird, dass die Mindestfüllmengen zum Stichtag durch Gaseinspeisungen nicht erreicht werden, kommt es zu zusätzlichen SSBO Sonderausschreibungen.
Stufe 3 der Speicherbefüllung
Sollte nach den ersten zwei Stufen die Befüllung der Gasspeicher noch immer nicht ausreichend sein, kann der Marktgebietsverantwortliche physisches Gas erwerben, welches dann eingespeichert wird.
Starr ist dieses Stufenmodell jedoch nicht. Im Zuge der Versorgungssicherheit können die Stufen ausgestaltet und kombiniert werden.

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