Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Schneller Richtung Smart-Meter-Rollout

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
Bildquelle: Adobe Stock (ARVD73)

Um die digitale Energiewende zu beschleunigen, hat der Bundestag hat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende am 20. April 2023 beschlossen.

Ziel ist es durch den Gesetzesentwurf den Smart-Meter-Rollout (den Einbau intelligenter Strommesssysteme) und die Digitalisierung der Netze unter Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit schneller voranzubringen.

Was bringt das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende?

Bisher ging alles viel zu langsam. Die Maßnahmen für die Energiewende müssen für den Klimaschutz und unter Berücksichtigung der Zukunftsprognosen, dass sich der Stromverbrauch bis 2045 verdoppeln wird, angepasst und verbessert werden. Mit der Anpassung des Mess­stellen­betriebs­gesetzes, soll das zukünftige Energiesystem in Deutschland flexibler und damit auch komplexer werden. Robert Habeck spricht davon, dass eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch beim Ausbau erneuerbarer Energien, dem stärkeren Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden nicht ohne Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende möglich wird. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts hat vor allem zwei Vorteile:

  1. Bei hohen Energieverbräuchen, bspw. in Unternehmen, durch Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen, profitieren die Endverbraucher durch eine effiziente Steuerung ihres Stromverbrauchs.
  2. Netzbetreiber können genauere Daten zum Lastmanagement im Stromnetz sammeln und damit die Netzauslastung besser überwachen und steuern.
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In Zukunft werden die sogenannten Smart Meter, intelligente Messsysteme mit BSI-zertifizierten Smart-Meter-Gateways, überall dort herkömmliche Stromzähler und Messsysteme ersetzen, wo sie einen Mehrwert für die Energiewende bringen.

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Die Lösung für die Beschleunigung der digitalen Energiewende

Für das Gesetz hat man sich auf sieben Lösungsansätze geeinigt, die den Smart-Meter-Rollout beschleunigen und entbürokratisieren sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure stärken sollen.

Lösungsansatz 1: Ein gesetzlicher Fahrplan wird verankert

In den neu gefassten Messstellenbetriebsgesetztes, wird der Fahrplan zum gesetzlichen Rollout durch Ziele und Zeitrahmen definiert: das Zieljahr ist 2030. Bis dahin sollen Verbraucher mit Smart Metern ausgestattet sein. Der Einbau intelligenter Messsysteme ist ab 2025 verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung.

Außerdem wird die Drei-Hersteller-Regel entfallen, wodurch zukünftig das Tempo des Rollouts durch den innovativsten Hersteller bestimmt wird und nicht mehr auf den technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern gewartet werden muss.

Lösungsansatz 2: Ein agiler Rollout wird ermöglicht

Das Element „agiler Rollout“ ist neu. Es sorgt dafür, dass bereits zertifizierte Geräte in den meisten Einbaufällen sofort eingebaut werden können, sollten sie einen Jahresstromverbrauch bis 100.000 Kilowattstunden und 25 Kilowatt installierter Leistung bei der Erzeugung nicht überschreiten.

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Lösungsansatz 3: Die Kostenverteilung wird gerechter

Mit 20 Euro pro Jahr werden die Kosten für die Endverbraucher deutlich gesenkt. Die Deckelung der Kosten wird durch die Beteiligung der Netzbetreiber an der Kostentragung ermöglicht. Denn diese haben einen besonderen Vorteil durch den beschleunigten Rollout: Durch den flächendeckenden Einbau von Smart Meter haben sie eine gute Datenbasis für den Netzausbau sowie die Steuerung und Stabilisierung.. Dafür wird die Kommunikation unter Verbesserung des Datenschutzes erweitert. Alle Smart Meter, die diesen Anforderungen unterliegen, werden in Zukunft viertelstundengenau bilanziert.

Lösungsansatz 4: Dynamische Stromtarife werden beschleunigt eingeführt

Durch dynamische Stromtarife wird es für die Endverbraucher möglich, Strom in kostengünstigeren Zeiten zu beziehen. Die Einführung der intelligenten Messsysteme bildet die Basis dafür. Deshalb gibt es im Gesetzesentwurf dazu folgende Maßnahmen:

  • Die De-Minimis-Schwelle wird ab 2025 abgeschafft. Das bedeutet, dass ab 2025 nicht nur Lieferanten, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, dynamische Stromtarife anbieten müssen, sondern, dass sämtliche Lieferanten ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet sind.

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese werden im agilen Rollout mit dem Einbau der Hardware, der besseren Datengrundlage und verbesserte Netzzustandsüberwachung festgehalten. Außerdem entwickelt die Änderung die mit dem Osterpaket beschlossene Neufassung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes weiter.

Lösungsansatz 5: Ein steuerbarer Netzanschluss wird verankert

Eine weitere Neuerung stärkt die Möglichkeit, Smart-Meter-Gateways als „sichere Kommunikationsplattform des Smart Meters im Grundsatz am Netzanschlusspunkt einzubauen“. (Quelle: BMWK) Die energiewirtschaftlich relevanten Anwendungen können dort am effizientesten erfüllt werden können. Geeignete Schnittstellen ermöglichen es, mehrere Verbraucher über das Gateway zu bündeln, sodass diese selbständig am Markt agieren können. Diese Neuerung sorgt auch für mehr Nachhaltigkeit da so weniger Geräte verbaut werden müssen.

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Lösungsansatz 6: Standardisierung wird konzentriert und vereinfacht

Der Anspruch an die Smart-Meter-Gateways ist, dass sie als sichere Kommunikationsplattform für die Energiewende agieren und gleichzeitig die Standardisierung vereinfachen. Da die Vorgaben der sicheren Lieferkette den Rollout derzeit erschweren, wird diese vereinfacht, um den Rollout einfacher und wirtschaftlicher zu gestalten, gerade auch für bundesweite Geschäftsmodelle.

Lösungsansatz 7: Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden ermöglicht

Bisher besitzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nicht die Steuermöglichkeiten, um ein einheitliches, effizientes und an der Energiewende ausgerichtetes Projektmanagement beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicherzustellen. Das soll sich ändern, indem die erforderlichen spezialgesetzlichen Regelungen als Ergänzungen im MSBG nachgeholt werden.

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