CSR-Berichtspflicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse
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CSR-Berichtspflicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse |
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Mit der Erlassung des „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“, dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im April 2017 wurde ein wichtiger Schritt für die Nachhaltigkeit in Unternehmen getan. |
Basierend auf einer EU Richtlinie besagt das Gesetz, dass „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ darüber berichten müssen, wie sie nach messbaren Kriterien mit dem Thema Nachhaltigkeit in ihrem Unternehmen umgehen. Je nach Geschäftsjahr der Unternehmen war der 30. April 2018 Stichtag, an welchem die sogenannten nichtfinanziellen Berichte veröffentlicht sein müssen. CSR-Berichtspflicht eröffnet Chancen für UnternehmenFür die betroffenen Unternehmen ist die Berichtspflicht dabei nicht nur Mehraufwand, sondern auch eine Chance. Dank der gewonnenen Transparenz beim Energieverbrauch können Schwachstellen aufgedeckt und Optimierungen betrieben werden. Aktuelle Studien zeigen außerdem, dass das Thema Nachhaltigkeit in den Unternehmen weiter gestärkt wird und durch den ersten Berichtszyklus die Aufmerksamkeit für das Thema insbesondere bei der Unternehmensleitung und dem Aufsichtsrat zugenommen hat. Investoren und Stakeholder fordern NachhaltigkeitDie Verbesserungen und dessen Offenlegung fördern zugleich die Reputation auf dem Markt und schaffen eine umfangreiche Diskussionsgrundlage. Professionelle Unterstützung bei der Erfüllung des neuen Gesetzes bietet das EHA-Energiecontrolling. Wir verschaffen Unternehmen mit filialisierten Strukturen den genauen Überblick über die Stromverbräuche sämtlicher Standorte. Die intelligenten EHA-Stromzähler generieren die Daten zur täglichen Analyse durch unsere IT-Systeme und Sie haben den permanenten Zugriff. Weiterhin helfen wir bei der Bezifferung der verursachten Treibhausgasemissionen und bei der Setzung eines Klimaschutzziels.
Zur Erinnerung: Was ist gefordert?Wie bzw. wo müssen die geforderten Informationen berichtet werden? Gibt es Änderungen zur Prüfpflicht? Gibt es eine Veröffentlichungsfrist? Wie sind Konzerntöchter betroffen? Welche Berichtsstandards gibt es? Tools als HilfestellungZur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht sind unter anderem die Erhebung von Umweltkennzahlen und die Berechnung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Davor schrecken aktuell insbesondere mittelständische Banken zurück. Erfreulicherweise gibt es inzwischen Tools, u. a. das kostenfreie VfU-Tool (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V.), die die Berechnung der Treibhausgasemissionen übernehmen. Bei der vorangehenden Erhebung von Daten und Analyse der Ergebnisse (u. a. Benchmarking, Ableitung von Maßnahmen und Zielen) unterstützen wir als EHA gern. |