CSR-Berichtspflicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse

Aktualisiert

CSR-Berichtspflicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse

Mit der Erlassung des „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“, dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im April 2017 wurde ein wichtiger Schritt für die Nachhaltigkeit in Unternehmen getan.

Basierend auf einer EU Richtlinie besagt das Gesetz, dass „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ darüber berichten müssen, wie sie nach messbaren Kriterien mit dem Thema Nachhaltigkeit in ihrem Unternehmen umgehen. Je nach Geschäftsjahr der Unternehmen war der 30. April 2018 Stichtag, an welchem die sogenannten nichtfinanziellen Berichte veröffentlicht sein müssen.

CSR-Berichtspflicht eröffnet Chancen für Unternehmen

Für die betroffenen Unternehmen ist die Berichtspflicht dabei nicht nur Mehraufwand, sondern auch eine Chance. Dank der gewonnenen Transparenz beim Energieverbrauch können Schwachstellen aufgedeckt und Optimierungen betrieben werden. Aktuelle Studien zeigen außerdem, dass das Thema Nachhaltigkeit in den Unternehmen weiter gestärkt wird und durch den ersten Berichtszyklus die Aufmerksamkeit für das Thema insbesondere bei der Unternehmensleitung und dem Aufsichtsrat zugenommen hat.

Investoren und Stakeholder fordern Nachhaltigkeit

Die Verbesserungen und dessen Offenlegung fördern zugleich die Reputation auf dem Markt und schaffen eine umfangreiche Diskussionsgrundlage. Professionelle Unterstützung bei der Erfüllung des neuen Gesetzes bietet das EHA-Energiecontrolling. Wir verschaffen Unternehmen mit filialisierten Strukturen den genauen Überblick über die Stromverbräuche sämtlicher Standorte. Die intelligenten EHA-Stromzähler generieren die Daten zur täglichen Analyse durch unsere IT-Systeme und Sie haben den permanenten Zugriff. Weiterhin helfen wir bei der Bezifferung der verursachten Treibhausgasemissionen und bei der Setzung eines Klimaschutzziels.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur nichtfinanziellen Berichterstattung sind etwa 550 Unternehmen in Deutschland in der Pflicht, Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption bereit zu stellen. Für uns ist dieses Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Nachhaltige Geschäftsmodelle und nachhaltiges Wirtschaften werden durch die Forderung nach mehr Transparenz gestärkt. Wünschenswert ist die Ausweitung der Berichtspflicht auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Britta Luger, Teamleiterin für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei EHA

Zur Erinnerung: Was ist gefordert?

Wie bzw. wo müssen die geforderten Informationen berichtet werden?
Integriert im Geschäftsbericht, parallel zum Geschäftsbericht oder zeitlich nachgeordnet binnen vier Monaten nach Bilanzstichtag. Im Fall der separaten Berichterstattung ist sie zehn Jahre auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung zu stellen.

Gibt es Änderungen zur Prüfpflicht?
Es gibt keine Pflicht für Unternehmen, die CSR-Berichte extern prüfen zu lassen. Unternehmen, die dies aber freiwillig tun, sind verpflichtet, das Prüfergebnis zusätzlich zu veröffentlichen.

Gibt es eine Veröffentlichungsfrist?
Parallel veröffentlichte Berichte müssen vier Monate nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht werden. Dies entspricht der Frist für den Konzernlagebericht.

Wie sind Konzerntöchter betroffen?
Erleichterungen gibt es für Unternehmenstöchter. Tochterunternehmen müssen allgemein keinen gesonderten CSR-Bericht erstellen. Dies gilt aber nur, wenn die Konzernmutter einen CSR-Bericht vorlegt, die den EU-Vorschriften entspricht.

Welche Berichtsstandards gibt es?
Das Gesetz schreibt nur vor, dass nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke als Standard Anwendung finden sollen. In der ersten Umsetzungsperiode 2018 zeigte sich jedoch bereits, dass die meisten Unternehmen ihre Berichte auf Grundlage der Global Reporting Initiative (GRI) oder den Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) stützen. Allerdings halten sich bisher nur wenige Unternehmen an die direkt vorgegebene Struktur/Systematik des eigentlichen Gesetzes. Aus Nutzersicht läge jedoch genau hier ein Mehrwert, da die Leserlich- und insbesondere Vergleichbarkeit erhöht würde.

Tools als Hilfestellung

Zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht sind unter anderem die Erhebung von Umweltkennzahlen und die Berechnung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Davor schrecken aktuell insbesondere mittelständische Banken zurück.

Erfreulicherweise gibt es inzwischen Tools, u. a. das kostenfreie VfU-Tool (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V.), die die Berechnung der Treibhausgasemissionen übernehmen.

Bei der vorangehenden Erhebung von Daten und Analyse der Ergebnisse (u. a. Benchmarking, Ableitung von Maßnahmen und Zielen) unterstützen wir als EHA gern.