Kohleausstieg & Strukturwandel in Deutschland

Aktualisiert

Kohleausstieg 2038
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Der Kohleausstieg in Deutschland kommt bis spätestens 2038.

Das entsprechende Gesetz und ein gleichzeitig beschlossenes Strukturstärkungsgesetz für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen traten am 14. August in Kraft.

Kohleausstiegsgesetz: Kohleausstieg beschlossen

Gemeinsam mit dem parallel betriebenen Ausstieg aus der Energiegewinnung aus Atomkraft ist damit ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende getan. Die Bundesregierung will so ihre klimapolitischen Ziele erreichen. Das Kohleausstiegsgesetz sieht vor, die Kohleverstromung schrittweise zu mindern und bis spätestens Ende 2038 komplett zu beenden.

Kohleausstieg Deutschland: Zeitplan

Der der Kohlekommission beschlossene Fahrplan sieht einen Ausstieg in drei konkreten Schritten vor:

  1. Bis zum Jahr 2022 wird der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- sowie Braunkohlekraftwerke auf jeweils rund 15 Gigawatt gesenkt.
  2. Bis 2030 sind weitere Reduktionen auf rund acht Gigawatt Leistung bei den Steinkohlekraftwerken und neun Gigawatt-Leistung bei den Braunkohlekraftwerken vorgesehen.
  3. Bis 2038 sollen dann auch das letzte Kohlekraftwerk vom Netz genommen werden.

Kohleausstieg & Strukturwandel:
Hilfen für die Regionen und Betreiber­entschädigungen

Der Bund fördert den Strukturwandel in den Kohleregionen mit insgesamt 40 Milliarden Euro, die für die Realisierung konkreter Projekte bis 2038 bestimmt sind.

Steinkohlekraftwerke sollen über Ausschreibungen im Zeitraum bis 2027 stillgelegt werden, wofür ihre Betreiber finanziell entschädigt werden. Zugleich werden zum Anreiz für möglichst frühzeitige Stilllegungen die jeweiligen Höchstpreise so ausgestaltet, dass sie stufenweise abnehmen. Sollte der festgelegte Ausstiegspfad bis 2024 trotzdem nicht erreicht werden, werden Kraftwerke flankierend per Gesetz stillgelegt. Gleiches gilt für die Stilllegungen ab 2028, die dann aber ohne finanzielle Entschädigung erfolgen.

Kohleausstieg Kosten: Finanzierung des Kohleausstiegs

Der geplante Kohleausstieg bringt ambitionierte Aufgaben für die vom Ausstieg betroffenen Regionen mit sich. In den diesen Regionen muss es darum gehen, den Wohlstand und Arbeitsplätze gleichermaßen zu sichern. Was entsprechend finanziert werden muss.

Hierfür haben die 28 Mitglieder der Kohlekommission in ihrem Abschlusspapier Milliardenhilfen in Höhe von 40 Milliarden Euro für Beschäftigte, Regionen und Stromverbraucher vorgeschlagen. Die benötigten Geldmittel sollen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Kohleausstiegsgesetz: Anpassungsgeld

Als Entschädigung können Beschäftigte in Stein- und Braunkohlekraftwerken, die mindestens 58 Jahre alt sind und durch den Kohleausstieg ihren Arbeitsplatz in einem Kraftwerk oder Tagebau verlieren, ein Anpassungsgeld erhalten. Dieses wird als Überbrückungshilfe längstens fünf Jahre bis zum Eintritt in die Rente gezahlt.

Kohleausstieg aktuell: Folgen werden überwacht

Die Bundesregierung wird in den Jahren 2026, 2029 und 2032 die Folgen des Kohleausstiegs auf die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Strompreise überprüfen. Untersucht werden soll zudem, ob der ganze Prozess beschleunigt werden und der Ausstieg bis zum Jahr 2035 vorgezogen werden kann.

Auch die Auswirkungen auf die Strompreise werden regelmäßig kontrolliert. Je nach Ergebnis dieser Prüfungen sind Ermächtigungen zur Entlastung für die privaten und gewerblichen Stromverbraucher vorgesehen. Zur Strompreisentlastung kann ab 2023 ein jährlicher Netzkostenzuschuss aus Mitteln des Bundeshaushalts gezahlt werden. Für dadurch nicht kompensierte Anstiege des Börsenstrompreises infolge der Kohlereduktion können stromkostenintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb ab 2023 einen Zuschuss erhalten.

Emissionsrechte werden gelöscht

Die Bundesregierung verpflichtet sich, CO2-Zertifikate zu löschen, die wegen zusätzlicher Emissionsminderungen aufgrund von Kraftwerksstilllegungen freiwerden. Das soll eine zusätzliche Lenkungswirkung zur Energiewende in Deutschland entfalten und einen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.

Jan-Oliver Heidrich, EHA Geschäftsführer
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Klimafreundliche Alternative zum Atom- und Kohlestrom durch EHA-Grünstrom

Als Energiedienstleister bietet die EHA schon seit über 20 Jahren eine klimafreundliche Alternative zum Atom- und Kohlestrom an. Der EHA-Grünstrom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen, durch seine Nutzung entstehen weder CO2-Emissionen noch Atommüll. Was also hält der EHA Geschäftsführer Jan-Oliver Heidrich von den Ergebnissen der Kohlekommission? Wir haben ihn gefragt:

Der Plan der Kohlekommission läutet einen Strukturwandel ein. Die Einigung und daraus resultierende neue Klarheit sind positiv zu betrachten. Kritisch sehen wir, dass der Vorschlag wirkt, als hätten alle am Verhandlungstisch für sich das Beste herausgeholt. Wenn alle Gewinner sein wollen, bringt das aber in der Regel sehr hohe Kosten mit sich, bei denen es unklar ist, wer diese zu tragen hat. Aktuell erwarten wir, dass diese Last, denjenigen aufgebürdet wird, die nicht mit am Tisch saßen; die Verbrauchern und Steuerzahler.

Jan-Oliver Heidrich, EHA Geschäftsführer

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