Ladeinfrastruktur für E-Mobility in Deutschland: Der Handel will intelligente und flexible Ladekonzepte für das GEIG

Ladeinfrastruktur Deutschland: flexible Konzepte für den Handel

Ladeinfrastruktur Deutschland: flexible Konzepte für den Handel
Bildquelle: iStock

Schon der Name klingt kompliziert: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Voraussetzungen an die Infrastruktur von Gebäuden schaffen und die Elektromobilität pushen.

Jan-Oliver Heidrich, EHA-Geschäftsführer und Vorsitzender Energieausschuss beim HDE, erläutert im Interview, warum das GEIG für den Handel von großer Bedeutung ist.

Frage: Warum gibt es das GEIG und wie soll das Gesetz die Ladeinfrastruktur aufbauen helfen?

Für den Erfolg der E-Mobility ist die Ladeinfrastruktur maßgeblich. Das GEIG soll den Ausbau dieser Struktur im Gebäudebereich beschleunigen und macht entsprechende Vorgaben für Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen. Die privaten Ladepunkte allein werden nämlich den Bedarf nicht decken können und deshalb brauchen wir zusätzlich welche im öffentlich zugänglichen Raum, das heißt an Straßen aber eben auch auf den Parkplätzen des Handels.

Jan-Oliver Heidrich, EHA Geschäftsführer und Vorsitzender des Energieausschusses beim Handelsverband Deutschland HDE
Jan-Oliver Heidrich, EHA Geschäftsführer und Vorsitzender des Energieausschusses beim Handelsverband Deutschland HDE

Frage: Was sind die relevanten Punkte für den Handel?

Das GEIG sieht vor, dass in neu errichteten Handelsimmobilien mit mehr als sechs Stellplätzen künftig jeder dritte Stellplatz mit Leerrohren für Elektrokabel auszustatten ist und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden muss. In bestehenden Immobilien mit mehr als 20 Stellplätzen muss spätestens ab 2025 ein Ladepunkt gebaut werden, im Falle größerer Renovierungen schon vorher.

Ausnahmen soll es für Gebäude geben, die im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sind und von ihnen genutzt werden – oder für Bestandsgebäude, falls die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Frage: Was kritisieren Sie am neuen Gesetz?

Beim GEIG handelt es sich um die Umsetzung einer äußerst vage formulierten EU-Richtlinie in deutsches Recht. Ähnlich unbestimmt und mit lediglich 17 Paragraphen sehr kurz gehalten, ist leider auch das deutsche Gesetz. Beispielweise wird nicht definiert, was genau ein Ladepunkt ist. Fragwürdig finde ich zudem, dass das GEIG ohne hinzuschauen quasi „mit der Gießkanne“ Infrastruktur verordnet. Ich hätte mir gewünscht, dass anstelle der starren Vorgaben intelligente und flexible Ladekonzepte in Höhe derselben Ladeleistung als Alternative festgeschrieben worden wären.

Zum Glück konnte der HDE den Gesetzgebungsprozess im Sinne der Kunden des Einzelhandels positiv unterstützen. So können nun Eigentümer mit mehreren Liegenschaften ihre Verpflichtungen bündeln. Das heißt, dass dort, wo eine hohe Nachfrage besteht eine Mehrzahl an Schnellladepunkten angeboten werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass ein sinnloser Bau von langsamen Ladeinfrastrukturen an Orten mit einer geringen Nachfrage vermieden wird. Hiermit können lokale und regionale Bedürfnisse besser gedeckt und an die Standzeiten der Autos auf dem jeweiligen Parkplatz angepasst werden. Ziel muss es sein, dass in der Zeitspanne eines Einkaufs auch tatsächlich ein Auto betankt werden kann.

Frage: Erklären Sie bitte, welche Ladeinfrastruktur brauchen wir zukünftig?

Das Reiner Lemoine Institut hat eine Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030“ veröffentlicht. Die Forscher haben dafür nicht wie bisher üblich eine feste Quote von Ladepunkten für die Gesamtzahl der E-Fahrzeuge festgelegt, sondern die verschiedenen Ladesituationen (zuhause, unterwegs, Schnellladen, Langsamladen, etc.) in Beziehung zueinander gesetzt und ihre Abhängigkeit voneinander berücksichtigt. Im Zentrum der Überlegungen stehen also die verladenen Energiemengen und nicht die Zahl der E-Fahrzeuge.

Diese Herangehensweise erlaubt es, neue technische Entwicklungen wie das Laden mit höheren Leistungen (HPC-Laden) zu berücksichtigen und stellt die Bedürfnisse der Nutzer in den Mittelpunkt. Aufgrund zukünftig besserer Verfügbarkeit von privater Ladeinfrastruktur und der steigenden Ladeleistung von E-Fahrzeugen prognostiziert die Studie den Anteil privater Ladevorgänge bis 2030 auf 76 bis 88 Prozent, das heißt, wir werden vergleichsweise wenig Bedarf für die kurzen Zwischenladevorgänge haben. Wenn auch verbessert, bedeutet das GEIG weiterhin nur den Ausbau der Ladeinfrastruktur, nicht jedoch die gezielt qualitative Ausprägung mit Blick auf das Nutzungsverhalten.

Frage: Wie bewerten Sie die Lastenverteilung beim Ausbau der Ladeinfrastruktur? Ist der Handel der überproportional belastet?

Die Ladeinfrastruktur umfasst vier Bereiche: Bau der Leerrohre, Netzanschluss, Errichtung der Ladesäulen und Betrieb der Ladesäulen. Aktuell soll alles dem Handel aufgebürdet werden und das finde ich extrem unfair. Die Branche wird gezwungen, unwirtschaftliche Investitionen in die E-Mobility zu tätigen, obwohl diese mit unserem Geschäftsmodell gar nichts zu tun hat.

Für eine gerechtere Lastenverteilung sollte zum Beispiel auch die Autoindustrie in die Pflicht genommen werden. Tesla geht diesen Weg bereits und investiert stark in die Ladeinfrastruktur. Der Handel hilft gerne mit Stellplätzen und Leerrohren sowie natürlich unseren Kunden.

Artikel herunterladen

PDF
EHA Logo

Über EHA

Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.

Ihre Frage, Hinweise und Anregungen an unsere Experten

*

* Pflichtfelder bitte ausfüllen

Am meisten gelesen