Marktstammdatenregister (MaStR) – Hintergründe, Ziele & FAQ

Aktualisiert

Marktstammdatenregister (MaStR)
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Das Ziel des MaStR ist die Errichtung einer einheitlichen und umfassenden Datengrundlage für die deutsche Energiewirtschaft.

Mit dem Ziel, die Liberalisierung und Digitalisierung der Energiewende weiter voran zu treiben.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Im Marktstammdatenregister (MaStR) sollen alle Anlagen und Einheiten – sprich alle Stammdaten von Strom- und Gaserzeugungslagen sowie den Marktakteuren des Strommarktes – der deutschen Energiewirtschaft aufgeführt werden.

Damit werden erstmalig durch das Marktstammdatenregister nun auch Speicher für elektrische Energie, wie zum Beispiel Photovoltaik-Speicher oder Notstromaggregate erfasst.

Einführung des Marktstammdatenregisters

Das Marktstammdatenregister ist offiziell seit dem 31. Januar 2019 in Betrieb. Es ersetzt mehrere, zuvor separat geführte Register, die Auskunft über alle in Deutschland vorhanden Anlagen und Kraftwerke zur Energieerzeugung geben sollten.

Die Bundesnetzagentur in dessen Obhut das Marktstammdatenregister fällt, rechnet mit etwa 2 Millionen Datensätzen, die im Register enthalten sein sollen.

Meldepflicht & Fristen

Welche Anlagen in das Markstammdatenregister einzutragen sind und welche Fristen hierfür gelten, ist auf der Seite zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachzulesen. Hier finden sich die wichtigsten Erläuterungen und Hilfestellungen zum MaStR.

Die Marktstammdaten – Datengrundlage des Registers

Wie der Name schon sagt umfasst das Marktstammdatenregister ausschließlich die Stammdaten zu den Anlagen. Erfasst werden:

  • Namen,
  • Adressen,
  • Standorte,
  • Zuordnungen,
  • Technologien,
  • Leistungswerte etc.

Nicht enthalten sind die sogenannten "Bewegungsdaten", die mit der energiewirtschaftlichen Aktivität eines Marktakteurs oder den Vorgängen innerhalb von Anlagen verbunden sind wie zum Beispiel Produktionsmengen.

Meldepflicht für Marktakteure der Energiewirtschaft

Rechtsgrundlage für das Marktstammdatenregister ist die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV).

Diese sieht zu einem eine Meldepflicht für die Marktakteure der deutschen Energiewirtschaft über jegliche Anlagen zur Energieerzeugung vor. Zu allen Anlagen müssen sich die Betreiber selbst im Marktstammdatenregister registrieren, die relevanten Anlagendaten eingeben und diese aktuell halten.

Hauptaugenmerk der Einträge des MaStR liegt auf den Marktakteuren des Strom- und Gasmarktes. Eine ausführliche Darstellung, für welche Akteure eine Meldepflicht besteht findet sich hier.

Marktstammdatenverordnung regelt Vertraulichkeit

Des Weiteren sieht die Marktstammdatenverordnung vor, dass das Marktstammdatenregister öffentlich zugänglich ist und von jedermann genutzt werden kann. Zum Schutz von personenbezogenen Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen einige Daten im MaStR der Vertraulichkeit.

Folgende Aufteilung gilt zur Regelung der öffentlichen Einsicht der Daten im Marktstammdatenregister:

Öffentlich einsehbare Daten Nicht öffentlich einsehbare Daten
Daten zu Organisationen:
• Unternehmen
• Behörden
• Verbände
Ausnahme: Über den Namen der Organisation kann ein direkter Bezug zu einer lebenden, natürlichen Person hergestellt werden.
Daten zu natürlichen Personen
Standortdaten von Anlagen mit Bruttoleistung >30 kW Anlagen & Kraftwerke, die als kritische Infrastruktur definiert sind (kritische Infrastruktur = Wesentliche Bedeutung zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Funktionen zum Beispiel Gesundheitswesen.)

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