Messstellenbetreiber, Messstellen & gesetzliche Grundlagen

Messstellenbetreiber, Messstellen & gesetzliche Grundlagen

Dass der Stromverbrauch einer Verbrauchsstelle, ob nun Privathaushalt oder Unternehmen, seit jeher über Stromzähler ermittelt wird ist natürlich kein Geheimnis.

Somit muss jede Verbrauchsstelle zwingend mit einem Zähler, der sogenannten Messstelle, ausgestattet sein.

Entsprechendes gilt auch in Bezug auf den sonstigen Energieverbrauch, wie beispielsweise den Verbrauch von Gas.

Die Betreuung der Messstelle und die Bereitstellung der Hardware, z. B. des Stromzählers, durch den Messstellenbetreiber werden als Messstellenbetrieb bezeichnet.

Messstellenbetrieb und gesetzliche Grundlagen

Zum Messstellenbetrieb zählen sowohl der Einbau, die Bereitstellung und die Wartung der Messstelle als auch die Messung, welche die Ablesung und den Transfer der Ablesedaten beinhaltet. All dies wird vom Messstellenbetreiber geleistet.

Unternehmen mit Verbrauchern oder Anlagen, bei denen Messstellen (wie etwa Gas- und Stromzähler) installiert sind, ist es seit 2008 erlaubt, diese von unabhängigen dritten Messstellenbetreibern – wie beispielsweise EHA einer ist – einbauen und betreiben zu lassen.

Bis 2008 durften Messstellen nur von den Verteilnetzbetreibern eingerichtet werden, die somit gleichzeitig Messstellenbetreiber waren. Die Neuerung mit freier Auswahl des Messstellenbetreibers wurde im Rahmen der Liberalisierung des Strommarkts eingeführt.

Messstellenbetreiber als Vertragspartner wählen

Wählt ein Unternehmen mit Messstelle, einen unabhängigen dritten Messstellenbetreiber für die Verbrauchsmessung aus, so ist der neue Betreiber verpflichtet, einen Vertrag mit dem Verteilnetzbetreiber abzuschließen. Innerhalb dieses Vertrags müssen unter anderen die Beschreibung der Prozesse beim Zählerwechsel, Anforderungen an den Messstellenbetreiber sowie technische Anforderungen an den Zähler geregelt sein.

Für den Aufbau und den Betrieb der Messstelle (Strom- oder Gaszähler) erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Je nach Vereinbarung bzw. Vertragssituation wird dieses Entgelt entweder zwischen dem Betreiber und dem Kunden (der Verbrauchs- bzw. Messstelle) direkt oder über die Abrechnung des Energielieferanten mit der Verbrauchsstelle abgerechnet.

Warum einen unabhängigen Messstellenbetreiber auswählen?

Die Vorteile für Unternehmen, einen unabhängigen Messstellenbetreiber auszuwählen sind vielfältig.

Wer sich zum Beispiel für EHA als Messstellenbetreiber entscheidet, profitiert von folgenden Aspekten:

  • Keine Mehrkosten gegenüber dem Netzbetreiber.
  • Die von EHA verbauten Zähler bieten mehr Funktionen und Möglichkeiten als die häufig verbauten Basiszähler. So ergeben sich zum Beispiel erhöhte Einsparpotentiale für Unternehmen.
  • Datensicherheit durch die Einspeisung der Daten in ein geschlossenes System.
  • Fester Ansprechpartner für Fragen, anstatt Service über ein Callcenter.

Alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zum EHA Messstellenbetrieb.