Grundzuständige Messstellenbetreiber & wettbewerbliche Messstellenbetreiber
Am 02.09.2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentralem Kern in Kraft getreten.
Unter anderem hält das Gesetz am Liberalisierungsgedanken fest, was bedeutet, dass Verbrauchsstellen bzw. Anschlussnutzer ihren Messdienstleister weiterhin frei wählen können.
gMSB – Grundzuständige Messstellenbetreiber
Unabhängig von der freien Auswahl des Messdienstleisters gilt: Jede Verbrauchsstelle (mit Ausnahme von Pauschalanlagen, hierzu gehören zum Beispiel Telefonzellen) muss mit einer Messstelle ausgestattet sein, sodass der Energieverbrauch nachvollzogen und gemäß Stromnetzzugangsverordnung einem Lieferanten zugeordnet werden kann.
Kein Aktionismus!
EHA warnt vor Aktionismus beim Smart-Meter-Einbau. Stand April 2020 gibt es für Unternehmen keinen akuten Handlungsbedarf. Der Umbaupflicht unterliegen allein die grundzuständigen Messstellenbetreiber. EHA berichtet fortlaufend über aktuelle Entwicklungen zum Smart Meter Rollout auf dem EHA Blog und im EHA Newsletter.
Für einen Großteil der Verbrauchsstellen übernimmt diese Aufgabe der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB).
Solange und soweit sich ein Verbraucher nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entschieden hat, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber auch gleichzeitig der Messstellenbetreiber.
wMSB – Wettbewerbliche Messstellenbetreiber & -dienstleister
Darüber hinaus gibt es die sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB): Wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist im Sinne des Gesetzes „ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 (MsbG) wahrnimmt.“.
Messstellenbetrieb Strom für Unternehmen – Transparenz ohne Zusatzkosten
Durch leistungsstarke und zuverlässige Messsysteme Stromkosten reduzieren.
Zusätzlich zur Möglichkeit als wettbewerblicher Messstellenbetreiber in den Energiemarkt einzusteigen, wurde der Markt in Deutschland mit der Liberalisierung des Messwesens für weitere Teilnehmer geöffnet.
Seitdem können (neue) Marktteilnehmer auch alle Funktionen die rund um den Messstellenbetrieb erfolgen und die sie selbst nicht übernehmen wollen an einen Dienstleister (wettbewerbliche Messstellendienstleister) übertragen. Dies hat zur Folge, dass Dienstleister in ganz unterschiedlichen Wertschöpfungstiefen Lösungen für die verschiedenen Akteure des Strommarkts anbieten können.
Messstellenbetreiber wechseln
Für Unternehmen, die überlegen den Messstellenbetreiber zu wechseln, haben wir hier alle Informationen zusammengefasst: Messtellenbetreiber wechseln – alles was Unternehmen wissen müssen.
Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.