Grundzuständige vs. wettbewerbliche Messstellenbetreiber

Aktualisiert

Messstellenbetrieb (Strom) – Grundzuständige

Basierend auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentralem Baustein, dürfen in Deutschland Anschlussnutzer – etwa Unternehmen oder Haushalte – grundsätzlich ihren Messstellenbetreiber frei wählen.

Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB), der in der Regel vom Netzbetreiber gestellt wird, besteht die Möglichkeit, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) zu beauftragen.

Doch wie funktioniert diese Wahlfreiheit konkret? Welche technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein? Und warum ist das Marktmodell trotz gesetzlich garantierter Wahlmöglichkeit in der Praxis oft noch wenig genutzt?

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die Rollenverteilung im Messstellenbetrieb, erklären die Unterschiede zwischen grundzuständigem und wettbewerblichem Messstellenbetreiber und zeigen auf, welche Chancen und Herausforderungen sich daraus für Unternehmen ergeben.

Gut zu wissen

Jede Verbrauchsstelle (mit Ausnahme von Pauschalanlagen, hierzu gehören zum Beispiel Bereiche aus der Infrastruktur wie Straßenbeleuchtung oder Telekommunikationsanlagen) muss mit einer Messstelle ausgestattet sein, sodass der Energieverbrauch nachvollzogen und gemäß Stromnetzzugangsverordnung einem Lieferanten zugeordnet werden kann.

gMSB – Grundzuständige Messstellenbetreiber

Für einen Großteil der Verbrauchsstellen übernimmt der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) den Betrieb der Messstelle.

Solange und soweit sich ein Verbraucher nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entschieden hat, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber auch gleichzeitig der Messstellenbetreiber.

Er ist zuständig für:

  • Einbau, Betrieb und Wartung von Messsystemen
  • Datenbereitstellung für Netzbetreiber, Lieferanten und Nutzer
  • Abrechnung der Messdienstleistung im Rahmen gesetzlich definierter Preisobergrenzen

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Preisgestaltung beim gMSB

Die Preise für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme durch den gMSB sind gesetzlich reguliert. Die sogenannte Preisobergrenze wird durch das MsbG vorgegeben und richtet sich nach dem Jahresstromverbrauch.

Für moderne Messeinrichtungen liegt sie beispielsweise bei maximal 20 Euro jährlich, für intelligente Messsysteme je nach Verbrauchsgruppe zwischen 23 und 200 Euro. Ziel ist es, die Kosten für Verbraucher transparent und kalkulierbar zu halten.

Die Unterschiede zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen haben wir detailliert im Beitrag zum Messstellenbetriebsgesetz zusammengestellt.

Was ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB)?

Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) ist ein unabhängiger Anbieter, den der Anschlussnutzer frei wählen kann.

Kunden, insbesondere Unternehmen mit mehreren Standorten oder großem Energiebedarf, können mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber vom Standardmodell abweichen und individuelle, idealerweise digitalisierte Messkonzepte umsetzen.

Zu den Vorteilen zählen:

  • Höhere Transparenz und schnellere Datenbereitstellung
  • Kombinierbarkeit mit Energiemanagementsystemen
  • Potenziell bessere Konditionen als beim gMSB

Schon gewusst?

Entscheiden Sie sich für EHA als wettbewerblichen Messstellenbetreiber, dann kümmern wir uns um alles.

Wir melden die Anlage bei den beteiligten Marktteilnehmern an und koordinieren einen Umbautermin. Ab der Installation unseres Zählers sind wir verantwortlich für Betrieb und Wartung der Anlage.

Preisgestaltung beim wMSB

Die Preise eines wMSB sind nicht gesetzlich gedeckelt, sondern frei verhandelbar.

Viele wMSB bieten individuelle Preismodelle an, die z. B. Zusatzleistungen wie Visualisierungen, Portalzugänge oder Schnittstellen zu Energiemanagementsystemen enthalten können.

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EHA Messstellenbetrieb

Für Großkunden oder Filialisten ergeben sich dadurch häufig Einsparpotenziale oder Mehrwerte durch maßgeschneiderte Lösungen.

Unterschiede zwischen gMSB und wMSB im Überblick

Merkmal gMSB wMSB
Zuständigkeit Automatisch, wenn kein Wechsel erfolgt Wahlweise durch Anschlussnutzer
Anbieter Meist der lokale Netzbetreiber Freier Marktanbieter
Leistungen Standardisierter Messstellenbetrieb Zusätzliche Services möglich
Preis An gesetzliche Preisobergrenzen gebunden Marktpreis, aber unterliegt Rahmenbedingungen

Messstellenbetreiber wechseln

Für Unternehmen mit vielen Standorten, die überlegen den Messstellenbetreiber zu wechseln, haben wir hier alle Informationen zusammengefasst: Messtellenbetreiber wechseln – alles was Unternehmen wissen müssen.

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Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.

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