Grundzuständige vs. wettbewerbliche Messstellenbetreiber
Aktualisiert

Basierend auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentralem Baustein, dürfen in Deutschland Anschlussnutzer – etwa Unternehmen oder Haushalte – grundsätzlich ihren Messstellenbetreiber frei wählen.
Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB), der in der Regel vom Netzbetreiber gestellt wird, besteht die Möglichkeit, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) zu beauftragen.
Doch wie funktioniert diese Wahlfreiheit konkret? Welche technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein? Und warum ist das Marktmodell trotz gesetzlich garantierter Wahlmöglichkeit in der Praxis oft noch wenig genutzt?
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die Rollenverteilung im Messstellenbetrieb, erklären die Unterschiede zwischen grundzuständigem und wettbewerblichem Messstellenbetreiber und zeigen auf, welche Chancen und Herausforderungen sich daraus für Unternehmen ergeben.
gMSB – Grundzuständige Messstellenbetreiber
Für einen Großteil der Verbrauchsstellen übernimmt der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) den Betrieb der Messstelle.
Solange und soweit sich ein Verbraucher nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entschieden hat, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber auch gleichzeitig der Messstellenbetreiber.
Er ist zuständig für:
- Einbau, Betrieb und Wartung von Messsystemen
- Datenbereitstellung für Netzbetreiber, Lieferanten und Nutzer
- Abrechnung der Messdienstleistung im Rahmen gesetzlich definierter Preisobergrenzen
Preisgestaltung beim gMSB
Die Preise für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme durch den gMSB sind gesetzlich reguliert. Die sogenannte Preisobergrenze wird durch das MsbG vorgegeben und richtet sich nach dem Jahresstromverbrauch.
Für moderne Messeinrichtungen liegt sie beispielsweise bei maximal 20 Euro jährlich, für intelligente Messsysteme je nach Verbrauchsgruppe zwischen 23 und 200 Euro. Ziel ist es, die Kosten für Verbraucher transparent und kalkulierbar zu halten.
Die Unterschiede zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen haben wir detailliert im Beitrag zum Messstellenbetriebsgesetz zusammengestellt.
Was ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB)?
Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) ist ein unabhängiger Anbieter, den der Anschlussnutzer frei wählen kann.
Kunden, insbesondere Unternehmen mit mehreren Standorten oder großem Energiebedarf, können mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber vom Standardmodell abweichen und individuelle, idealerweise digitalisierte Messkonzepte umsetzen.
Zu den Vorteilen zählen:
- Höhere Transparenz und schnellere Datenbereitstellung
- Kombinierbarkeit mit Energiemanagementsystemen
- Potenziell bessere Konditionen als beim gMSB
Preisgestaltung beim wMSB
Die Preise eines wMSB sind nicht gesetzlich gedeckelt, sondern frei verhandelbar.
Viele wMSB bieten individuelle Preismodelle an, die z. B. Zusatzleistungen wie Visualisierungen, Portalzugänge oder Schnittstellen zu Energiemanagementsystemen enthalten können.
Messstellenbetrieb Strom für Unternehmen – Transparenz ohne Zusatzkosten
Durch leistungsstarke und zuverlässige Messsysteme Stromkosten reduzieren.
Für Großkunden oder Filialisten ergeben sich dadurch häufig Einsparpotenziale oder Mehrwerte durch maßgeschneiderte Lösungen.
Unterschiede zwischen gMSB und wMSB im Überblick
Merkmal | gMSB | wMSB |
---|---|---|
Zuständigkeit | Automatisch, wenn kein Wechsel erfolgt | Wahlweise durch Anschlussnutzer |
Anbieter | Meist der lokale Netzbetreiber | Freier Marktanbieter |
Leistungen | Standardisierter Messstellenbetrieb | Zusätzliche Services möglich |
Preis | An gesetzliche Preisobergrenzen gebunden | Marktpreis, aber unterliegt Rahmenbedingungen |
Messstellenbetreiber wechseln
Für Unternehmen mit vielen Standorten, die überlegen den Messstellenbetreiber zu wechseln, haben wir hier alle Informationen zusammengefasst: Messtellenbetreiber wechseln – alles was Unternehmen wissen müssen.

Über EHA
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