Messstellenbetrieb & Messtellenbetreiber – alle Infos für Unternehmen
Verbrauchsstellen, bei denen zum Beispiel Gas- oder Stromzähler installiert sind, ist es seit 2008 erlaubt, diese Messstellen von unabhängigen dritten Messstellenbetreibern einbauen und betreiben zu lassen.
Die Möglichkeit der Beauftragung eines Dritten bzw. unabhängigen Messstellenbetreibers ist gesetzlich im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankert. Zusätzlich regelt das Gesetz alle Fragen zum Messstellenbetrieb.
Warum einen unabhängigen Messstellenbetreiber auswählen?
Die Vorteile für Unternehmen, einen unabhängigen Messstellenbetreiber auszuwählen sind vielfältig.
Wer sich zum Beispiel für EHA als Messstellenbetreiber entscheidet, profitiert von folgenden Aspekten:
- Die von EHA verbauten Zähler bieten mehr Funktionen und Möglichkeiten als die häufig verbauten Basiszähler. So ergeben sich zum Beispiel erhöhte Einsparpotentiale für Unternehmen, durch einfachere Einbindung der Zähler in die Gebäudetechnik des Anschlussnutzers.
- Datensicherheit durch die Einspeisung der Daten in ein geschlossenes System.
- Fester Ansprechpartner für Fragen, anstatt Service über ein Callcenter.
- Keine Mehrkosten gegenüber dem Netzbetreiber.
Zusätzliche Vorteile für Unternehmen mit mehreren Standorten
Für Unternehmen mit mehreren Standorten sind vor allem auch die zentralisierte Abrechnung und erhöhte Transparenz als Vorteile zu nennen:
Ein unabhängiger Messstellenbetreiber ermöglicht eine zentralisierte Abrechnung, was besonders für Unternehmen mit vielen Standorten von Vorteil ist. Durch die Zusammenfassung aller Abrechnungen bei einem Anbieter erhalten Unternehmen einen besseren Überblick über ihre Energiekosten und Verbräuche und reduzieren gleichzeitig den Verwaltungsaufwand.
Alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zum EHA Messstellenbetrieb.
Messstellenbetrieb Strom für Unternehmen – Transparenz ohne Zusatzkosten
Durch leistungsstarke und zuverlässige Messsysteme Stromkosten reduzieren.
Wechsel des Messstellenbetreibers als Unternehmen
Entschließen Sie sich als Unternehmen dazu, den Messstellenbetreiber zu wechseln, muss lediglich eine Erklärung an den aktuellen Messstellenbetreiber geschickt werden, was in der Regel der neue Messstellenbetreiber für Sie übernimmt.
Die Kündigungsfrist liegt bei grundzuständigen Messstellenbetreibern für gewöhnlich bei einem Monat.
Der Wechsel an sich wird dann zwischen dem alten und dem neuen Messstellenbetreiber direkt abgewickelt, vergleichbar mit einem Lieferantenwechsel beim Strom.
Messstellenbetreiber als Vertragspartner wählen
Wählt ein Unternehmen mit Messstelle, einen unabhängigen dritten Messstellenbetreiber (MSB) für die Verbrauchsmessung aus, so sind bis zu vier Verträge (sogenannte Messstellenverträge) zu schließen – siehe §9 Messstellenbetriebsgesetz.
Neben dem eigentlichen Vertrag zwischen Kunden und dem Messstellenbetreiber (MSB) ist der Vertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und MSB (Messstellenbetreiberrahmenvertrag) der für den wettbewerblichen Messstellenbetrieb entscheidende Vertrag. Aus diesem Grund hat die zuständige Behörde hier einen Standardvertrag festgelegt, der sich als entscheidendes Element für den funktionierenden Wettbewerb im Messwesen bewährt hat.
Kosten für den Messstellenbetrieb
Für den Aufbau und den Betrieb der Messstelle (Strom- oder Gaszähler) erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Je nach Vereinbarung bzw. Vertragssituation wird dieses Entgelt entweder zwischen dem Betreiber und dem Kunden (der Verbrauchs- bzw. Messstelle) direkt oder über die Abrechnung des Energielieferanten mit der Verbrauchsstelle abgerechnet.
In der Regel liegen die Preise der wettbewerblichen Messstellenbetreiber auf einem ähnlichen Niveau wie die festgeschriebenen Preisobergrenzen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Für Verbrauchsstellen mit einem hohen Verbrauch rentiert sich der Wechsel vor allem durch die zusätzlichen Möglichkeiten und Funktionen der verbauten Zähler, die erhöhte Einsparpotenziale für Unternehmen mit sich bringen können – was es vorab zu prüfen gilt!
Ein Messkonzept deckt weitere Einsparpotenziale auf
Für Unternehmen empfiehlt es sich einen Wechsel des Messstellenbetreibers immer auch mit der Überarbeitung oder der Erstellung eines Messkonzeptes für die energetische Infrastruktur zu koppeln. Denn nur so kann das gesamte Einsparpotenzial durch eine unternehmensspezifische und zeitgerechte Messinfrastruktur gehoben werden.
Wann ein Messkonzept für Unternehmen verpflichtend ist, welche Vorteile ein Messkonzept mit sich bringt und welche Möglichkeiten sich durch ein unternehmensspezifische Messkonzept eröffnen, haben wir im Beitrag „Messkonzepte für Zähleranlagen: Hintergründe & Wissenswertes“ für Sie zusammengefasst.
Gerne können Sie uns bei Fragen auch direkt ansprechen.
Die wichtigsten Begriffe & Abkürzungen zum Thema
Die Betreuung einer Messstelle und die Bereitstellung der notwendigen Hardware, wie zum Beispiel eines Stromzählers, durch den Messstellenbetreiber werden als Messstellenbetrieb bezeichnet.
Damit eine Verbrauchsmessung möglich wird, hat jeder Anschlussnehmer in seiner elektrischen Anlage entsprechende Zählerplätze vorzusehen – Grundlage dafür ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Neben der eigentlichen Befestigungsmöglichkeit für den Stromzähler (Zählerfeld) werden alle weiteren Funktionsflächen, die z. B. Steuer- und Kommunikationsgeräte des Messstellenbetreibers aufnehmen, der sogenannten Messstelle zugeordnet.
Zum Messstellenbetrieb zählen sowohl der Einbau, die Bereitstellung und die Wartung der Messstelle als auch die Messung, welche die Ablesung und den Transfer der Ablesedaten beinhaltet. All dies wird vom Messstellenbetreiber geleistet.
Der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, abgekürzt gMSB, übernimmt den Messstellenbetrieb für den Großteil aller Verbrauchsstellen.
Denn solange und soweit sich ein Verbraucher nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entschieden hat, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber auch gleichzeitig der Messstellenbetreiber.
Wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) ist im Sinne des Gesetzes „ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 (MsbG) wahrnimmt.“.
Verbraucher müssen sich proaktiv darum kümmern, dass ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb für sie übernimmt.
Ihren aktuellen Messstellenbetreiber können Sie über ihre Stromrechnung herausfinden. In der Regel ist der Messstellenbetreiber dort bei den ausgewiesenen Kosten für den Stromzähler ausgewiesen.
Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.