Mittelstandsbericht 2023: Welche Energiethemen den Mittelstand beschäftigen

Der Mittelstand ist auf eine perspektivisch sichere Energieversorgung angewiesen. Im jetzt veröffentlichten Mittelstandsbericht 2023 gibt die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, zu der auch der Handelsverband Deutschland (HDE) gehört, konkrete energiepolitische Handlungsempfehlungen. Die Politik soll mit ihren Entscheidungen die Unternehmen in die Lage versetzen, ihr Transformationspotenzial voll ausschöpfen und so ihren Beitrag zum Gelingen der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende leisten zu können.
Bezahlbare und verfügbare Energie verfügbar machen
Ziel müsse es sein, Energie in Deutschland zu bezahlbaren und international konkurrenzfähigen Preisen dauerhaft und verlässlich verfügbar zu machen. Hierzu sei das gesamte Potenzial zur Energieerzeugung mit einem Fokus auf dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien auszuschöpfen.
Bei der Berechnung der Entlastungen im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsen, müsse der Referenzzeitraum für Unternehmen, die vom pandemiebedingten Lockdown betroffen waren, angepasst werden. Statt der Verbrauchsdaten aus 2021, die nicht dem normalen Geschäftsbetrieb entsprächen, sollten die Verbrauchsdifferenzen zwischen dem Jahr 2021 und dem Vor-Corona-Jahr 2019 das Entlastungskontingent erhöhen. Alternativ könnten diese Unternehmen so behandelt werden wie Unternehmen, deren Messdaten für 2021 nicht vollständig zur Verfügung stehen.
Kritik am Energieeffizienzgesetz
Kritik übt die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand am geplanten Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Eine Reihe von Verpflichtungen seien nicht zielführend und zudem mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden. Konkret sollte nicht nur auf international geltende ISO-Normen, sondern auch auf weitere bereits in Deutschland etablierte Systeme abgestellt werden. Der Gesetzentwurf gehe zudem über die Anforderungen der EED (Energy Efficiency Directive) hinaus, deren Revision abgewartet werden sollte.
Bürokratie als Hindernis für den Ausbau der Erneuerbaren
Der Mittelstandbericht fordert darüber hinaus, den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durch Bürokratie auszubremsen. Zu oft würden Dächer allein deshalb nicht mit Solarzellen belegt, weil die Weiterleitung des so erzeugten Stroms an einen Nachbarbetrieb komplex sei. Helfen würde eine Bagatellgrenze, um nicht sofort mit den administrativen Pflichten eines Stromlieferanten belegt zu werden. Ebenso fordern die Verbände eine Reform der Netzentgelte, Steuern und Umlagen gefordert. Eine Einführung von einheitlichen Vorgaben beim Netzanschluss und der Anmeldung würde zeitlichen Verzögerungen und Mehraufwand auflösen. Der regulatorische Flickenteppich an Länderregelungen sollte durch Bundesvorgaben vereinheitlicht werden.
Energiewirtschaftsgesetz als Gefahr für die Kühlkette
Bei der genauen Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes durch die Bundesnetzagentur komme es darauf an, dass die Besonderheiten mancher Anlagen zu berücksichtigen. Beispielsweise müssten Anlagen zur Kühlung von Lebensmitteln und anderen verderblichen Gütern von der Steuerung und Abregelung durch Netzbetreiber unberührt bleiben, damit die Temperaturen in der Kühlkette eingehalten werden können.

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