MsbG-Novelle
MsbG-Novelle: „Unternehmen sollten Umstieg auf leistungsbezogene Abrechnung prüfen“

Hoffnungsträger Smart Meter – die intelligenten Messsysteme sollen in Deutschland einen Zusammenbruch des immer stärker belasteten Stromnetzes verhindern. Die Bundesregierung treibt ihren Einbau mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts voran.
Am 20. April ist das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) in Kraft getreten, welches auch Auswirkungen auf das nachgeordnete Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat. Jörg Geurink, Abteilungsleiter Metering & Solutions bei EHA, erläutert die Neuerungen sowie deren Effekte und gibt Unternehmen Tipps.

Herr Geurink, warum brauchen wir einen Neustart der Digitalisierung der Energiewende?
Die Stromnetze werden schon bald viel mehr leisten müssen. Erneuerbare Energien haben eine fluktuierende Erzeugung, Wärmepumpen und Elektromobilität sorgen für einen enormen Nachfrageschub und zugleich speisen immer mehr Photovoltaikanlagen immer größere Energiemengen ein. Weil ein Ausbau der Kabel keine realistische Option ist, setzt die Politik ihre Hoffnung auf das „Allheilmittel“ der Digitalisierung. Der Smart Meter Rollout soll beschleunigt werden und für eine effizientere Nutzung von Strom sowie eine Entlastung der Netze sorgen. Die neuen Gateways werden die Stromzähler von Millionen Verbrauchern mit den Netzbetreibern und Versorgern verknüpfen.
Zur Vermeidung von Stromausfällen sind die dann intelligenten Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG netzorientiert steuerbar. Im Klartext: Wer Einschränkungen durch Herunterregeln oder Abschaltungen akzeptiert, wird an anderer Stelle, z.B. bei den Netzentgelten entlastet.
Wie bewerteten Sie diese Pläne?
Das Gesetz ist politisch nachvollziehbar. Allerdings resultiert es aus einer Verlegenheit und etabliert die Verbrauchsdrosselungen als Exit, daher bedeutet es trotz des Schlagworts „Digitalisierung“ keinen Fortschritt im eigentlichen Sinne. EHA bietet den Kunden Systeme für die registrierende Leistungsmessung an, die technisch ausgefeilter sind und deutlich mehr Möglichkeiten für das Energiecontrolling eröffnen.
Was ist vor diesem Hintergrund Ihr Rat an die Unternehmen?
Insbesondere Unternehmen, die mehr als 30.000 kWh jährlich bei konstant hoher Leistung verbrauchen, profitieren von einer registrierenden Leistungsmessung. Weil diese aber mit den Smart Meter Gateways gemäß den eichrechtlichen Bestimmungen nicht mehr möglich sein wird, sollte jetzt unbedingt der Umstieg auf eine registrierende Leistungsmessung geprüft werden, welche dann acht Jahre lang Bestandsschutz genießt.
Wer hingegen Anlagen betreibt, die nicht permanent laufen, hat keine Nachteile durch die Smart Meter Gateways.
Eile ist geboten
Müssen Fristen beachtet werden?
Wer noch auf eine registrierende Leistungsmessung umsteigen will, sollte keine Zeit verlieren. Der Rolloutstart ist zwar bis spätestens 2028 vorgesehen, kann aber möglicherweise sofort erfolgen. Bei Endverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh/pro Jahr und Anlagenbetreibern mit mindestens 25 kW Leistung ist nämlich auch ein „agiler Rollout“ möglich, das heißt der grundzuständige Messstellenbetreiber kann damit loslegen, sobald er über zertifizierte Messsysteme verfügt. Und diese sind inzwischen auf dem Markt verfügbar.
Was bedeuten die neuen Regelungen für EHA als wettbewerblichen Messstellenbetreiber?
Zunächst erfahren wir eine Restriktion unserer möglichen Messprodukte. Unsere Stromzähler bieten, wie gesagt, ein höheres Potenzial, das das dann leider nicht mehr ausgeschöpft werden kann. Natürlich werden wir Technik und Prozesse frühzeitig anpassen, um unsere Kunden weiterhin optimal zu unterstützen.

Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.