Netznutzungsentgelte – die Basis für das Stromnetz
Aktualisiert

Damit der Strom vom Produzenten zum Verbraucher gelangen kann, bedarf es eines funktionierenden Stromnetzes. Damit dies gewährleistet werden kann, wird eine Art Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes erhoben.
Das Netznutzungsentgelt, oder in Kurzform: Netzentgelt.
Das Stromnetz als Bestandteil des Strommarktes
Für den Strommarkt in Deutschland ist das Stromnetz ein elementarer Bestandteil.
Betrieben wird das Stromnetz von Übertragungsnetzbetreibern, die für die überregionale Verteilung des Stroms zuständig sind, und Verteilernetzbetreibern, die für die regionale Verteilung verantwortlich sind. Das überregionale Verteilungsnetz ist dabei in vier Gebiete aufgeteilt – den Norden, den Osten, den Süden und den Westen.
Netzentgelte decken Kosten für Netzinfrastruktur
Netznutzungsentgelte werden erhoben, um die Kosten zu decken, die den Netzbetreibern aus der Bereitstellung der Netzinfrastruktur und dem Betrieb der Netze entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel die Wartung und Instandhaltung des Netzes.
Dies kann man sich vorstellen wie erhobenen Steuern, die für die Instandhaltung von Straßen oder Autobahnen eingesetzt werden.
Netzentgelte – Erhebung und Umlage auf Endverbraucher
Die Netzbetreiber können die Kosten, die für den Betrieb des Stromnetzes anfallen, den Stromanbietern anteilig in Rechnung stellen. Die Stromanbieter wiederum legen diese Kosten über den Strompreis, mit der Stromrechnung, auf die Endverbraucher um.
Wie hoch die Netznutzungsentgelte sind, richtet sich nach dem Netzgebiet des zuständigen Netzbetreibers. Für diesen besteht eine Veröffentlichungspflicht seiner Entgelte im Internet.
Höhe der Netzentgelte – bundesweite Angleichung beschlossen
Aktuell ist die Höhe der Netzentgelte in Deutschland noch unterschiedlich. Vereinfacht gesagt: Je höher die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Netze in bestimmten Regionen, desto höher sind auch die erhobenen Netzentgelte in diesen Regionen.
Besonders deutlich ist dies in Regionen, in denen hohe Investitionen für erneuerbare Energien getätigt worden sind, also beispielsweise Windkraftanlagen gebaut wurden. Dies gilt u.a. für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Damit der dort erzeugte Strom auch ins Netz eingespeist werden kann, bedarf es kostenintensiver Umbaumaßnahmen des Stromnetzes. Diese Kosten schlagen sich unmittelbar auf die Netzentgelte nieder.
Übersicht der Netzentgelte in Deutschland für Gewerbe

Strom-Netzentgelte von Netzbetreibern in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für gewerbliche Verbraucher mittlerer Größe mit einem Verbrauch zwischen 20 und 500 MWh im Jahr, Quelle: Bundesnetzagentur
Da der im Norden produzierte Strom auf Dauer aber auch in den Süden transportiert werden soll, ist es ungerecht, dass nur die Verbraucher im Norden für die Kosten aufkommen müssen.
Am 25.04.2018 hat die Bundesregierung die Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Die Angleichung der Netzentgelte erfolgt in Umsetzungen des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) in fünf Schritten, sodass zum 01.01.2023 deutschlandweit einheitliche Netzentgelte gelten.

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