Netzentgelte Strom – die Basis für das Stromnetz

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Freileitungsmasten sichern die Stromversorgung
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Damit der Strom vom Produzenten zum Verbraucher gelangen kann, bedarf es ein funktionierendes Stromnetz. Damit dies gewährleistet werden kann, wird eine Art Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes erhoben.

Das Netznutzungsentgelt, oder in Kurzform: Netzentgelt.

Das Stromnetz als Bestandteil des Strommarktes

Für den Strommarkt in Deutschland ist das Stromnetz ein elementarer Bestandteil.

Betrieben wird das Stromnetz von Übertragungsnetzbetreibern, die für die überregionale Verteilung des Stroms zuständig sind, und Verteilernetzbetreibern, die für die regionale Verteilung verantwortlich sind.

Das überregionale Verteilungsnetz ist dabei in vier Gebiete aufgeteilt, für die es jeweils einen Verteilernetzbetreiber gibt – den Norden, den Osten, den Süden und den Westen.

Netzentgelte decken Kosten für Netzinfrastruktur

Netznutzungsentgelte werden erhoben, um die Kosten zu decken, die den Netzbetreibern aus der Bereitstellung der Netzinfrastruktur und dem Betrieb der Netze entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel die Wartung und Instandhaltung des Netzes.

Dies kann man sich vorstellen wie erhobenen Steuern, die für die Instandhaltung von Straßen oder Autobahnen eingesetzt werden.

Netzentgelte – Erhebung und Umlage auf Endverbraucher

Die Netzbetreiber können die Kosten, die für den Betrieb des Stromnetzes anfallen, den Stromanbietern anteilig in Rechnung stellen. Die Stromanbieter wiederum legen diese Kosten über den Strompreis, mit der Stromrechnung, auf die Endverbraucher um.

Wie hoch die Netznutzungsentgelte sind, richtet sich nach dem Netzgebiet des zuständigen Netzbetreibers. Für diesen besteht eine Veröffentlichungspflicht seiner Entgelte im Internet.

Höhe der Netzentgelte

Mit Blick auf die Höhe der Netzentgelte muss zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Verteilernetzbetreibern unterschieden werden.

Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber

Die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sind seit 2023 vereinheitlicht.

Die Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2024 können im Bundeseinheitlichen Preisblatt eingesehen werden.

Für das Jahr 2024 wurden die erhobenen Netzentgelte von 3,12 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2023 auf 6,43 Cent erhöht– begründet wurde dies mit dem Wegfall einer eigentlich von der Bundesregierung zugesagten Subvention, die aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage zurückgenommen wurde.

Für das Jahr 2025 sollen die Netzentgelte auf 6,65 Cent pro Kilowattstunde angehoben werden. Das haben die Übertragungsnetzbetreiber im vorläufigen Bundeseinheitlichen Preisblatt für 2025 bekanntgeben. Die entgültigen Netzentgelte für 2025 werden bis Ende des Jahres veröffentlicht.

Netzentgelte der Verteilernetzbetreiber

Die Höhe der Netzentgelte der Verteilernetzbetreiber unterscheiden sich innerhalb von Deutschland deutlich (siehe Karte unten).

Vereinfacht gesagt: Je höher die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Netze in bestimmten Regionen, desto höher sind auch die erhobenen Netzentgelte in diesen Regionen.

Übersicht der Netzentgelte in Deutschland für Gewerbe

Verteilung der Nettonetzentgelte für Gewerbekunden in Deutschland, 2022

Netzentgelte für Gewerbe in Deutschland

Strom-Netzentgelte von Netzbetreibern in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für gewerbliche Verbraucher mittlerer Größe mit einem Verbrauch zwischen 20 und 500 MWh im Jahr, Quelle: Bundesnetzagentur

Die vergleichsweisen großen Unterschiede bei den Nettonetzentgelte für Gewerbekunden fallen für Industriekunden (Abnahmefall 24GWh/Jahr) ebenso ins Gewicht, auch wenn hier die Netzentgelte pro kWh geringer ausfallen.

Verteilung der Nettonetzentgelte für Industriekunden in Deutschland, 2022

Netzentgelte für Industrie in Deutschland

Strom-Netzentgelte von Netzbetreibern in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für gewerbliche Großverbraucher mit einem Verbrauch von 24GWh im Jahr, Quelle: Bundesnetzagentur

Besonders deutlich ist dies in Regionen, in denen hohe Investitionen für erneuerbare Energien getätigt worden sind, also beispielsweise Windkraftanlagen gebaut wurden. Dies gilt u. a. für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Damit der dort erzeugte Strom auch ins Netz eingespeist werden kann, bedarf es kostenintensiver Umbaumaßnahmen des Stromnetzes. Diese Kosten schlagen sich unmittelbar auf die Netzentgelte nieder.

Solidarische Verteilung der Kosten kommt 2025

Um die Belastung durch die kostenintensiven Umbaumaßnahmen bundesweit solidarischer zu verteilen, hat die Bundesnetzagentur im Dezember 2023 zunächst in einem Eckpunktpapier einen Vorschlag veröffentlicht, wie die Netzbetreiber, die mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung belastet sind, zukünftig entlastet werden können.

Im August 2024 hat die Bundesnetzagentur nun entschieden, dass die vorgeschlagene faire Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien Anfang 2025 kommen wird.

Errechnet werden soll die anteilige Entlastung der Netzbetreiber auf Basis der ans Netz angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsleistung, sodass die getätigten Investitionen mit der Entlastung im Einklang stehen. Laut Bundesnetzagentur ist eine Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern ab Mitte Oktober 2024 möglich.

In einer Beispielrechnung für das Jahr 2023 ermittelte die Bundesnetzagentur eine Entlastung von rund 1,55 Mrd. Euro, die auf die einzelnen Netzbetreiber verteilt werden würde. Dies würde gleichermaßen zu sinkenden Netzentgelten für die Stromverbraucher in den betroffenen Regionen führen. Die Bundesnetzagentur gibt an, dass die Netzentgelte in den am stärksten entlasteten Regionen um bis zu 39 Prozent sinken könnten.

Die Entlastung würde finanziert durch eine Erhöhung der Umlage für die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage) von derzeit 0,403 ct/kWh um 0,605 ct/kWh auf 1,008 ct/kWh im Jahr, was bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr zu Mehrkosten von ca. 21 Euro führen würde.

Erste Netzbetreiber, wie die Wemag Netz GmbH, haben bereits bekanntgegeben, dass sie die Netzentgelte, auf Basis der angestrebten solidarischen bundesweiten Verteilung der Kosten, für das Jahr 2025 senken werden.

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