Pooling von Stromzählern: virtuelles Zusammenlegen von Zählern

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Pooling von Stromzähler: virtuelles Zusammenlegen von Zählern
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Unternehmen mit Shop-in-shop Konzepten oder allgemein Unternehmen mit mehreren Stromzählern an einem Standort, stehen oft vor der Herausforderung die Stromverbräuche optimal abzubilden.

Pooling von Stromzählern ist die Alternative zum aufwändigen und kostenintensiven physischen Zusammenlegen von Stromzählern.

Dabei bleibt hinsichtlich der technischen Infrastruktur und Hardware alles unverändert und das Pooling kann somit leicht rückgängig gemacht werden.

Wann ist Pooling sinnvoll?

Beispielsweise Unternehmen mit Shop-in-shop Konzepten oder allgemein Unternehmen mit mehreren Stromzählern an einem Standort stehen oft vor der Herausforderung die Stromverbräuche optimal abzubilden – hier bietet sich Pooling als sinnvolle Lösung an.

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Einzelne Stromzähler in einem Supermarkt

Mehrere Stromzähler für unterschiedliche Gebäudeteile

Bei größeren Abnahmestellen von Strom, wie etwa Industrieanlagen oder Märkten des Lebensmitteleinzelhandel, kommt es vor, dass es mehrere Stromzähler für unterschiedliche Gebäudeteile oder Bereiche gibt. Hier kann es schwierig werden, ein differenziertes Energiecontrollingsystem aufzubauen.

So kann es einen einzelnen Zähler für den Supermarkt, einen für den Bäcker im Vorkassenbereich, einen für den Metzger im Markt und zusätzlich einen Zähler für den angebundenen Getränkemarkt geben.

Pooling als kostengünstige Alternative zur Zusammenlegung von Stromzählern

Die Alternative zur aufwändigen und kostenintensiven Zusammenlegung von Stromzählern ist das sogenannte Pooling.

Pooling ist auf Basis des § 17 Abs. 2a StromNEV seit 2017 möglich.

Beim Pooling werden die einzelnen Stromzähler nicht physisch zusammengelegt, sondern nur virtuell. Aus technischer Sicht bleibt also alles unverändert.

Um die Stromzähler zusammenzulegen, musste in der Vergangenheit ein Elektriker die bestehende Verkabelung bzw. die bestehenden Leitungen unter großem Aufwand und meistens auch hohen Kosten zusammenlegen – sofern dies überhaupt möglich war.

Auch wenn hierdurch erhöhte Messkosten über den Messstellenbetreiber zustande kommen, ist das Pooling in der Regel günstiger als das physische Zusammenlegen von Stromzählern.

Pooling von Stromzählern beantragen

Für das Pooling kann der Stromversorger beim Netzbetreiber beantragen, mehrere einzelne Stromzähler kaufmännisch bilanziell zusammenzulegen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Beide bzw. alle betroffenen Stromzähler gehören zum gleichen Endkunden.
  • Die Stromzähler befinden sich im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück – genau genommen muss der Bezug vom selben Netzknotenpunkt erfolgen, was leider nur schwer selbst zu überprüfen ist.
  • Die Stromzähler haben die gleiche Spannungsebene (z. B. Niederspannung).
  • Die betreffenden Stromzähler sind leistungsgemesse Zähler, sogenannte RLM-Zähler.

Pooling sorgt für bessere Konditionen

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden die einzelnen Zähler zu einem virtuellen Zählerpunkt, über den anschließend die kumulierte Strommenge abgerechnet wird.

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Beispiel Pooling anhand eines Supermarktes

Durch die kumuliert abgerechnete Strommenge profitieren fortan der Kunde von besseren Konditionen bei den Netzentgelten und die Konzessionsabgaben.

Kleinere und mittlere Energieabnehmer haben, vor allem was die Netzentgelte und die Konzessionsabgabe angeht, im Vergleich zum großen Abnehmer deutlich schlechtere Konditionen.

Anwendungsfall für separate Stromzähler

Pooling geht im Gegensatz zur tatsächlichen Zusammenlegung von Stromzählern mit mehr Flexibilität einher. So einfach, wie Zähler virtuell zusammengelegt werden können, kann das Pooling auch rückgängig gemacht werden.

Dennoch gibt es auch Anwendungsfälle, wo das Zusammenlegen von Stromzählern sinnvoller erscheint. Separate Stromzähler sind zum Beispiel sinnvoll, wenn in einem Markt des Lebensmitteleinzelhandel ein unabhängiger Bäcker niedergelassen ist.

Durch separate Stromzähler kann der Stromverbrauch individuell abgerechnet werden. Hier braucht es von Seiten des Supermarkts dann keine aufwändig selbst erstellte Nebenkostenabrechnung mehr. Zusätzlich hat der Bäcker die freie Wahl des Stromversorgers.

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