Power Purchase Agreement: Grünstrom langfristig sichern

Aktualisiert

Power Purchase Agreement (PPA)
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Dank Power Purchase Agreements können Unternehmen ihre Grünstromversorgung dauerhaft sichern und kalkulierbar machen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Trend-Lieferverträge.

Definition: Was sind Power Purchase Agreeements?

Die Power Purchase Agreements, kurz PPA, sind Stromverträge zwischen Stromerzeuger auf der einen und Stromverbraucher oder Stromhändler auf der anderen Seite. Dabei ist die Stromkaufvereinbarung zwischen Verbraucher und Händler oftmals eher langfristiger Natur.

Häufig sind die PPAs ausdrücklich an einen bestimmten Wind- oder Solarpark gekoppelt, aus dem die erzeugte Energie stammen muss. Zum Nachweis dieser Herkunft erwirbt der Abnehmer des Grünstroms neben der eigentlichen Stromlieferung die entsprechenden Zertifikate. Nachdem das PPA in den USA und Skandinavien längst etabliert ist, wird es auch hierzulande ein immer verbreiteteres Instrument zur Vermarktung erneuerbarer Energien. Große Konzerne wie die Deutsche Bahn, der Onlineversandhändler Amazon oder der Werkstoffhersteller Covestro waren in Deutschland die Vorreiter und ihr Beispiel macht Schule.

Warum PPAs? Umwelt schützen & Marktpreisrisiken reduzieren

Abhängig von Regulierung und Marktumfeld können sich unterschiedliche Situationen ergeben, in denen PPAs eine vorteilhafte Form der Finanzierung sind. Wer sich für ein Power Purchase Agreement auf Basis eines neuen Wind- oder Solarparks entscheidet, leistet eine direkte Förderung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und reduziert den Carbon Footprint im Stromsektor. Ein solches PPA gilt gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung als ökologisches Investment und ist damit relevant für die nicht-finanzielle Berichterstattung.

Darüber hinaus haben gerade Unternehmen mit großem Stromverbrauch die Möglichkeit der langfristigen Absicherung gegen Preissteigerungen. Und diese Teuerungen sind angesichts einiger grundsätzlicher Entwicklungen wie Kohleausstieg oder CO2-Bepreisung durchaus zu erwarten.

Power Purchase Agreement als Win-win-Situation

Befeuert wird das Thema Power Purchase Agreement derzeit auch durch das Auslaufen der staatlichen Förderung vieler alter Erzeugungsanlagen. Ab 2021 endet für die ersten großen Anlagenparks die Subventionierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Deren Betreiber benötigen jetzt für einen profitablen Weiterbetrieb alternative Einnahmequellen zum Beispiel durch direkte Lieferverträge mit Stromverbrauchern. Viele dieser Energieabnehmer wiederum freuen sich über Möglichkeiten, mit denen sie ihre ambitionierten Nachhaltigkeitsziele erreichen können. Die Energieversorger übernehmen die Abwicklung der Lieferung und ergänzen die Reststrommengen, die nicht aus dem PPA kommen.

Was sollte vor Abschluss eines PPA bedacht werden?

Bei der konkreten Ausgestaltung von PPAs gibt es große Unterschiede, nicht nur im Hinblick auf die zugrunde liegende Erzeugungstechnologie – Wind oder Solar, Neuanlagen oder Altanlagen – sondern auch in Bezug auf die Preisgestaltung und die Laufzeit der Verträge.

Eine wesentliche Frage ist, welche Form der Stromlieferung vereinbart wird. Dabei gibt es grob drei Varianten:

  • „as-produced“: Der Abnehmer erhält exakt die Strommengen, die die betreffende Anlage produziert hat. Damit trägt er auch das Risiko von Prognoseabweichungen und entsprechenden Ausgleichsenergiekosten.
  • „as-forecasted“: Der Abnehmer erhält exakt die Menge an Strom, die vom Produzenten üblicherweise einen Tag vor Lieferung prognostiziert wurde. Das erhöht die Planbarkeit und verlagert das Ausgleichsenergierisiko auf den Lieferanten. Allerdings bleibt der Abnehmer auch hier mit den üblichen Schwankungen der Erzeugung aus Erneuerbaren Energien konfrontiert.
  • Als Band: Die Bandlieferung vermeidet das Problem von üblichen Schwankungen der Erzeugung. Dabei wird das ganze Jahr über eine konstante Strommenge zur Verfügung gestellt. Die Differenzen zwischen der tatsächlichen Erneuerbaren-Erzeugung und der Liefermenge wird dabei vom PPA-Anbieter ausgeglichen.

Last but not least stellt sich die Frage, welche Laufzeit für das PPA gewählt werden sollte. Die meisten PPA-Verträge haben eine relativ lange Laufzeit von 10 bis 15 Jahren. Vor allem bei Neuanlagen-PPAs benötigen die Anbieter eine lange Vertragslaufzeit, um überhaupt Finanzierungen für ihre Projekte zu erhalten. Allerdings werden auch deutliche kürzere Zeiträume zum Beispiel für Post-EEG-Lösungen vereinbart.

Stärkung von Power Purchase Agreements

Der Abschluss eines PPA beschränkt sich innerhalb der Europäischen Union meist noch auf wenige Länder und auf Großunternehmen. Daher hat die EU-Kommission bekundet, die bestehenden administrativen, technischen und finanziellen Hindernisse aus dem Weg zu räumen und so die PPAs fördern zu wollen. Auch den steigenden Strompreisen möchte die EU damit entgegenwirken.

In Deutschland haben die dena, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), und die Klimaschutz-Unternehmen eine Marktoffensive Erneuerbare Energien gestartet. Die Initiative hat das Ziel, Geschäftsmodelle für den direkten Bezug grüner Energie zu stärken und konzentriert ihre Aktivitäten aufgrund des großen unerschlossenen Marktpotenzials zunächst auf Corporate Green PPAs. Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung werden PPAs als Instrument zum beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien explizit erwähnt.

Auch deswegen ist zu erwarten, dass PPAs in naher Zukunft nicht mehr als exotischer Sonderfall bei der Strombeschaffung gelten, sondern ein wichtiger Baustein der Strombeschaffung werden.

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