Power Purchase Agreement: Grünstrom langfristig sichern
Aktualisiert
Ein Power Purchase Agreement, abgekürzt PPA oder auf deutsch “Stromkaufvereinbarung” ist ein meist langfristig und auf Erneuerbaren Energien basierender Stromliefervetrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Stromverbraucher oder -händler.
Dank Power Purchase Agreements können Unternehmen ihre Stromversorgung dauerhaft sichern und kalkulierbar machen.
Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Trend-Lieferverträge.
Definition: Was sind Power Purchase Agreements?
Power-Purchase-Agreement (kurz: „PPA“), bedeutet übersetzt „Stromkaufvereinbarung“ oder “Strombezugsvertrag”.
PPAs sind Stromverträge zwischen Stromerzeuger auf der einen und Stromverbraucher oder Stromhändler auf der anderen Seite. Dabei ist die Stromkaufvereinbarung zwischen Verbraucher und Händler oftmals langfristiger Natur.
Häufig sind die PPAs ausdrücklich an einen bestimmten Wind- oder Solarpark gekoppelt, aus dem die erzeugte Energie stammen muss. Zum Nachweis dieser Herkunft erwirbt der Abnehmer des Grünstroms neben der eigentlichen Stromlieferung die entsprechenden Zertifikate.
Corporate Power Purchase Agreements (CPPA)
Ein Corporate Power Purchase Agreement, kurz CPPA, beschreibt ein PPA, mit einem verbrauchenden Unternehmen als Abnehmer.
Merchant Power Purchase Agreement (MPPA)
Ein Merchant Power Purchase Agreement, kurz MPPA, beschreibt ein PPA, mit einem Stromhändler als Abnehmer.
Der Stromhändler vermarktet den abgenommenen Strom dann entweder an der Strombörse und/oder gibt den Strom an ein verbrauchendes Unternehmen weiter, was dann wieder in einem CPPA mündet.
Green PPA
PPAs werden als “green” oder “grün” bezeichnet, wenn die Stromerzeugung auf Erneuerbaren Energieanlagen beruht.
Verschiedene Arten von PPAs
Bei PPAs wird zwischen unterschiedlichen Arten, je nach Vertragsgesteltung, unterschieden.
Physische PPAs: Onsite, Offsite & Sleeved PPAs
Vereinen tut die physischen PPAs, dass eine vertraglich vereinbarte Strommenge verkauft und geliefert wird – der physische Stromfluss und die finanziellen Stromflüsse sind gekoppelt. Der Verbraucher bekommt seinen Strom direkt aus der erzeugenden Anlage. Lediglich die Lieferwege unterscheiden sich bei den physischen PPAs.
Bei einem Onsite PPA befindet sich die Erzeugungsanlage in unmittelbarer Nähe zum Verbrauchsort, beispielsweise direkt auf dem Unternehmensgelände. Die unmittelbare Nähe ermöglicht es, dass der erzeugte Strom nicht durch das öffentlich Stromnetz geleitet werden muss, sodass beispielsweise keine Netzentgelte anfallen.
Bei einem Offsite PPA hingegen muss der erzeugte Strom durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden. Dies ermöglicht beispielsweise die flexible Anbindung einer Windkraft-Anlage in der Nordsee.
Für ein Sleeved PPA übernimmt ein Energiedienstleister verschiedene Aufgaben auf Basis eines Offsite PPAs.
Virtuelle PPAs
Bei den virtuellen PPAs, auch synthetische PPAs genannt, sind der physische Stromfluss und die finanziellen Stromflüsse voneinander entkoppelt.
Der Verbraucher bekommt zwar die vereinbarte Strommenge zum vereinbarten Preis. Der Strom kommt aber nicht zwangsläufig auch direkt aus der erzeugenden Anlage, was virtuelle PPAs in der Gestaltung flexibler macht als pyhsische PPAs.
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Abhängig von Regulierung und Marktumfeld können sich unterschiedliche Situationen ergeben, in denen PPAs eine vorteilhafte Form der Finanzierung sind.
- Direkte Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien
Wer sich für ein Power Purchase Agreement auf Basis eines neuen Wind- oder Solarparks entscheidet, leistet eine direkte Förderung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und reduziert den Carbon Footprint im Stromsektor. - Tätigung eines Ökologischen Investments gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung
Ein solches PPA gilt gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung als ökologisches Investment und ist damit relevant für die nicht-finanzielle Berichterstattung. - Absicherung des eigenen Stromverbrauchs und gegen Strompreisschocks
Gerade Unternehmen mit großem Stromverbrauch haben die Möglichkeit der langfristigen Absicherung gegen Preissteigerungen. Und diese Teuerungen sind angesichts einiger grundsätzlicher Entwicklungen wie Kohleausstieg oder CO2-Bepreisung durchaus zu erwarten.
Power Purchase Agreement als Win-win-Situation
Befeuert wird das Thema Power Purchase Agreement derzeit auch durch das Auslaufen der staatlichen Förderung vieler alter Erzeugungsanlagen. Ab 2021 endete für die ersten großen Anlagenparks die Subventionierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Deren Betreiber benötigen jetzt für einen profitablen Weiterbetrieb alternative Einnahmequellen, zum Beispiel durch direkte Lieferverträge mit Stromverbrauchern. Viele dieser Energieabnehmer wiederum freuen sich über Möglichkeiten, mit denen sie ihre ambitionierten Nachhaltigkeitsziele erreichen können. Die Energieversorger übernehmen die Abwicklung der Lieferung und ergänzen die Reststrommengen, die nicht aus dem PPA kommen.
Was sollte vor Abschluss eines PPA bedacht werden?
Bei der konkreten Ausgestaltung von PPAs gibt es große Unterschiede, nicht nur im Hinblick auf die zugrunde liegende Erzeugungstechnologie – Wind oder Solar, Neuanlagen oder Altanlagen – sondern auch in Bezug auf die Preisgestaltung und die Laufzeit der Verträge.
Die Form der Stromlieferung
Eine wesentliche Frage ist, welche Form der Stromlieferung vereinbart wird. Dabei gibt es grob drei Varianten:
- „as-produced“: Der Abnehmer erhält exakt die Strommengen, die die betreffende Anlage produziert hat. Damit trägt er auch das Risiko von Prognoseabweichungen und entsprechenden Ausgleichsenergiekosten.
- „as-forecasted“: Der Abnehmer erhält exakt die Menge an Strom, die vom Produzenten üblicherweise einen Tag vor Lieferung prognostiziert wurde. Das erhöht die Planbarkeit und verlagert das Ausgleichsenergierisiko auf den Lieferanten. Allerdings bleibt der Abnehmer auch hier mit den üblichen Schwankungen der Erzeugung aus Erneuerbaren Energien konfrontiert.
- Als Band: Die Bandlieferung vermeidet das Problem von üblichen Schwankungen der Erzeugung. Dabei wird das ganze Jahr über eine konstante Strommenge zur Verfügung gestellt. Die Differenzen zwischen der tatsächlichen Erneuerbaren-Erzeugung und der Liefermenge wird dabei vom PPA-Anbieter ausgeglichen.
Die Laufzeit des PPAs
Zuletzt stellt sich die Frage, welche Laufzeit für das PPA gewählt werden sollte. Die meisten PPA-Verträge haben eine relativ lange Laufzeit von 10 bis 15 Jahren. Vor allem bei Neuanlagen-PPAs benötigen die Anbieter eine lange Vertragslaufzeit, um überhaupt Finanzierungen für ihre Projekte zu erhalten. Allerdings werden auch deutliche kürzere Zeiträume zum Beispiel für Post-EEG-Lösungen vereinbart.
Stärkung von Power Purchase Agreements
Der Abschluss eines PPA beschränkt sich innerhalb der Europäischen Union meist noch auf wenige Länder und auf Großunternehmen. Daher hat die EU-Kommission bekundet, die bestehenden administrativen, technischen und finanziellen Hindernisse aus dem Weg zu räumen und so die PPAs fördern zu wollen. Auch den steigenden Strompreisen möchte die EU damit entgegenwirken.
In Deutschland haben die dena, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), und die Klimaschutz-Unternehmen eine Marktoffensive Erneuerbare Energien gestartet. Die Initiative hat das Ziel, Geschäftsmodelle für den direkten Bezug grüner Energie zu stärken und konzentriert ihre Aktivitäten aufgrund des großen unerschlossenen Marktpotenzials zunächst auf Corporate Green PPAs. Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung werden PPAs als Instrument zum beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien explizit erwähnt.
Auch deswegen ist zu erwarten, dass PPAs in naher Zukunft nicht mehr als exotischer Sonderfall bei der Strombeschaffung gelten, sondern ein wichtiger Baustein der Strombeschaffung werden.
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