Stromumlage: Aktuelle Umlagen und Abgaben im Überblick

Stromumlage: Die neuen Umlagen für 2024 im Überblick
Credits: Maria Fuchs / www.adobestock.com

Umlagen und Abgaben sind maßgebliche Bestandteile des Strompreises und somit ein wichtiger Faktor für die Zusammensetzung des Strompreises.

Die Stromumlagen und -abgaben haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Preisbildung und weisen unterschiedliche Einsparpotenziale für Unternehmen auf. Diese Potenziale können dabei helfen, die Stromkosten nachhaltig zu optimieren und zu senken.

Aktuelle Stromumlagen im Überblick

Die Übertragungsnetzbetreiber haben wie üblich im Oktober die Stromumlagen für das Jahr 2024 bekanntgegeben.

Konzessionsabgabe

Wollen Strom- und Gasnetzbetreiber auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen verlegen bzw. nutzen, müssen sie dafür Geld an die zuständige Kommune bezahlen – die sogenannte Konzessionsabgabe. Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt aktuell rund 6 Prozent. Da die Stromnetzbetreiber die Konzessionsabgabe über den Strompreis direkt an die Endverbraucher durchreichen, fließt die Konzessionsabgabe in die Berechnung des Strompreises mit ein. Endverbraucher in diesem Sinne sind auch Unternehmen.

Die Regelungen zur Konzessionsabgabe gehen auf das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 zurück. Das Gesetz wurde seitdem zwar mehrfach novelliert, hat aber im Grunde seit 1935 Bestand. Unter bestimmten Umständen können Unternehmen von verringerten Konzessionsabgaben profitieren.

KWK-Umlage wird weiter gesenkt

Die Umlage für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird nach der letztjährigen Reduzierung auch für das Jahr 2024 weiter gesenkt: So wird die Umlage von aktuell 0,357 auf 0,275 Cent pro kWh reduziert.

Entwicklung der KWKG-Umlage bzw. des KWK-Aufschlags

Quelle: netztransparenz.de

Die 2002 mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeführte Umlage, dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Die KWK-Technologie wird in Deutschland gesondert gefördert, da sie eine gute Umweltbilanz aufweist. Die Kraft-Wärme-Technologie ist sehr ressourcenschonend und trägt zu einer signifikanten Energieeinsparung bei – wie u. a. das Beispiel des Blockheizkraftwerks für das REWE Logistikzentrum in Eitting zeigt.

Die KWK-Umlage wird direkt über den Strompreis auf den Endverbraucher umgelegt.

Offshore-Netzumlage für 2024 steigt erneut

Nachdem die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2021 das letzte Mal gesenkt wurde, wird sie, wie in den Vorjahren auch schon, erneut ansteigen. 2023 wurde die Offshore-Netzumlage bereits auf 0,591 Cent pro kWh angehoben, für 2024 müssen die Letztverbraucher 0,656 Cent pro kWh zahlen.

Entwicklung Offshore-Netzumlage

Quelle: netztransparenz.de

Die Offshore-Netzumlage (bis 2018 Offshore-Haftungsumlage) ist seit dem 01. Januar 2013 ein Bestandteil des Strompreises. Mit dieser Umlage übernehmen alle Stromverbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch den verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch lange Netzunterbrechungen entstehen können. Die Offshore-Netzumlage ist damit quasi eine "Vollkasko-Versicherung für Netzbetreiber", nur dass die Versicherungsbeiträge der Verbraucher bezahlt.

Stromnetzentgeltverordnung: StromNEV-Umlage fällt erneut

Nachdem die Umlage für die Stromnetzentgeltverordnung im Jahr 2022 mit 0,437 Cent pro kWh ein Allzeithoch seit 2012 erreicht hat, fällt diese Stromumlage nun das zweite Jahr in Folge und sinkt auf 0,403 Cent pro kWh.

Entwicklung der §19 StromNEV-Umlage

Quelle: netztransparenz.de

Lassen sich Unternehmen von den Netzentgelten befreien bzw. reduzieren diese, führt dies dazu, dass den Netzbetreibern Einnahmen entgehen. Für diesen Fall wurde 2012 die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) eingeführt. Mit dieser Umlage werden entgangene Erlöse der Verteilernetzbetreiber durch reduzierte Netzentgelte finanziert und auf die Endverbraucher umgelegt.

EHA-Newsletter

Immer auf dem Laufenden: Trends, Insights und Potentiale – Energiewirtschaft auf Augenhöhe!

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen unserer Datenschutzerklärung.

Abschaltbare Lasten-Umlage wurde abgeschafft

Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) wurde 2014 eingeführt. Die Erhebung dieser Umlage endete für das Jahr 2023, wobei bis zum 31. Dezember 2023 Nachberechnungen stattfinden können.

Bei Ausfällen oder Spannungsproblemen im Netz kann es passieren, dass Teile des Stromnetzes abgeschaltet werden müssen. Dieser Prozess wird als Lastabwurf bezeichnet und ist die letzte Möglichkeit, um den drohenden Zusammenbruch eines Stromnetzes entgegenzuwirken.

Durch den Lastabwurf wird das verbliebene Netz stabilisiert. Somit kann die nationale Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Dies führt jedoch in den betroffenen Gebieten zu einem kurzfristigen Stromausfall. Die Kosten für eine solche kurzfristige Stromunterbrechung werden über die AbLa-Umlage auf den Strompreis umgelegt. Die Abschaltverordnung gilt allgemein als erster Schritt in Richtung eines Smart Grids.

Artikel herunterladen

PDF
EHA Logo

Über EHA

Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.

Ihre Frage, Hinweise und Anregungen an unsere Experten

*

* Pflichtfelder bitte ausfüllen

Am meisten gelesen