Individuelle Netzentgelte: Stromintensive & atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV

Aktualisiert

Stromnetzentgeltverordnung
Westend61Premium (Dieter Heinemann) / www.westend61.de

Netzentgelte zählen für viele Unternehmen zu den größten Bestandteilen ihrer Stromrechnung.

Oft bleibt jedoch ungenutzt, dass sich diese Kosten beeinflussen lassen – etwa dann, wenn der Stromverbrauch besonders gleichmäßig erfolgt oder bewusst außerhalb kritischer Lastzeiten liegt.

Dieser Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV in Anspruch nehmen können – sowohl bei stromintensiver als auch bei atypischer Netznutzung – und wie diese Regelungen mit dem Aufschlag für besondere Netznutzung zusammenhängen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen können ihre Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV auf bis zu 20 % des regulären Satzes reduzieren.
  • Entlastungen gibt es für eine gleichmäßige Bandlast oder für atypisches Verbrauchsverhalten außerhalb der Hochlastzeitfenster.
  • Großverbraucher profitieren zusätzlich von reduzierten Sätzen beim Aufschlag für besondere Netznutzung.

Netzentgeltreduzierung nach § 19 StromNEV für Unternehmen

Die Stromnetzentgeltverordnung sieht in § 19 Absatz 2 für zwei Anwendungsfälle die Gewährung von individuellen Netzentgelten für Unternehmen vor.

Die StromNEV unterscheidet dabei zwei Fallgruppen, in denen individuelle Netzentgelte möglich sind:

  • stromintensive Netznutzung
  • atypische Netznutzung

Die Regelungen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf internationalen Märkten zu sichern, indem sie stromintensiven Betrieben finanzielle Entlastungen ermöglichen.

Gut zu wissen: Was ist die StromNEV?

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bildet die gesetzliche Grundlage für die Berechnung und Festlegung der Netzentgelte in Deutschland. Sie definiert, nach welchen Prinzipien Netzbetreiber ihre Kosten ermitteln und in welcher Form diese an Letztverbraucher weitergegeben werden.

Die wichtigsten Aspekte, die aus der StromNEV hervorgehen sind:

Festlegung der jährlichen Netzentgelte: Basierend auf der Verordnung (und ergänzender Festlegungen der Bundesnetzagentur) legen die Netzbetreiber Deutschlands in der Regel jährlich die Höhe der Netzentgelte fest, die dann als Bestandteil des Strompreises auf den Stromrechnungen der Letztverbraucher aufgeführt sind.

Grundsatz der Netzkostenermittlung: Die Verordnung definiert den kalkulatorischen Rahmen für die Netzkosten.

Veröffentlichungspflicht: Verteilernetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Netzentgelte zum 15. Oktober für das Folgejahr vorläufig zu veröffentlichen, um Planungssicherheit für Unternehmen und Haushalte zu schaffen.

Grundlage für individuelle Netzentgelte: Die StromNEV regelt explizit die Bedingungen für individuelle Netzentgelte (§ 19 Abs. 2), die stromintensiven Unternehmen Kostenvorteile ermöglichen.

Alle Informationen rund um das Thema Netzentgelte finden Sie in unserem Beitrag „Netzentgelte Strom – die Basis für das Stromnetz“.

Individuelles Netzentgelt bei stromintensiver Netznutzung

Voraussetzung für individuelle Netzentgelte sind 7.000 Benutzungsstunden pro Zählpunkt und ein Verbrauch an dieser Abnahmestelle von über 10.000.000 kWh bzw. 10 GWh.

Benutzungsstunden für stromintensive Unternehmen

Die Anforderung von mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Kalenderjahr an der betreffenden Abnahmestelle spielt eine zentrale Rolle für die Einstufung als stromintensives Unternehmen.

Die Anzahl der Benutzungsstunden ist ein Maß dafür, wie gleichmäßig ein Unternehmen das Stromnetz über das Jahr hinweg in Anspruch nimmt.

Sie werden berechnet, indem der jährliche Stromverbrauch (in kWh) durch die höchste abgerufene Leistung (in kW) im selben Zeitraum geteilt wird.

Unternehmen mit einer gleichmäßigen Stromabnahme verursachen weniger kurzfristige Lastspitzen. Damit verringert sich der Aufwand für Netzbetreiber, zusätzliche Kapazitäten zur Stabilisierung des Stromnetzes vorzuhalten.

Ein Beispiel für stromintensive Netznutzung:

Ein Unternehmen, das jährlich 70 Millionen kWh Strom verbraucht und dabei eine höchste Leistungsaufnahme von 10.000 kW (10 MW) hat, erreicht 7.000 Benutzungsstunden:

70.000.000 kWh / 10.000 kW = 7.000 Benutzungsstunden

Die Schwelle von 7.000 Benutzungsstunden stellt sicher, dass nur Unternehmen mit einer besonders gleichmäßigen und planbaren Stromabnahme in den Anwendungsbereich der individuellen Netzentgelte fallen.

 In der Praxis bedeutet dies oft eine Reduzierung der Netzentgelte auf bis zu 20 % des regulären Satzes.

Zudem profitiert ein solches Unternehmen durch die hohe Abnahmemenge (über 1 GWh) von den vergünstigten Sätzen für den Aufschlag für besondere Netznutzung der Letztverbrauchergruppen B oder – bei Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe – C.

Über dieses Bandlastprivileg wird ein Anreiz für Unternehmen geschaffen, auf eine gleichmäßige Netznutzung hinzuarbeiten.

Darüber muss ein Nachweis über an Dritte gelieferte Verbrauchsmengen oder eine Bestätigung über den Eigenverbrauch erbracht werden, der auf einer geeichten Messeinrichtung beruht.

Außerdem wichtig ist, dass diese Informationen beim zuständigen Netzbetreiber fristgerecht und schriftlich eingereicht werden.

Atypische Netznutzung

Auch Unternehmen mit einer sogenannten atypischen Netznutzung können individuelle Netzentgelte beantragen. Voraussetzung ist, dass ihre Jahreshöchstleistung außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt oder deutlich von der gleichzeitigen Höchstlast anderer Entnahmestellen in derselben Netzebene abweicht.

Vereinfacht gesagt liegt eine atypische Netznutzung dann vor, wenn ein Unternehmen Strom vor allem in Zeiten verbraucht, in denen das Stromnetz insgesamt nur gering ausgelastet ist.

Dank des flächendeckenden Smart-Meter-Rollouts und dem Einsatz intelligenter Messsysteme (iMSys) erfolgt dieser Nachweis immer häufiger vollautomatisch und hochpräzise, da die viertelstündlichen Lastgangdaten direkt und rechtssicher an den Netzbetreiber übermittelt werden.

Ein Beispiel für eine atypische Netznutzung:

Ein Unternehmen betreibt eine Produktionsanlage, die rund um die Uhr läuft, aber die höchste Leistungsaufnahme nicht während der Hauptlastzeiten (HLZF), z. B. werktags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, erreicht, sondern in den sogenannten lastschwachen Zeiten, z. B. am frühen Morgen (siehe nachfolgende Grafik).

Hochlastzeitfenster (HLZF)

Grafische Darstellung eines Hochlastzeitfensters (HLZF)
HLZF: Hochlastzeitfenster - Stromverbrauch in kW und Uhrzeit
Bildquelle: EHA

Da die Spitzenlast nicht während der Hochlastzeiten entsteht, muss der Netzbetreiber keine zusätzlichen Kapazitäten vorhalten, um diese Lastspitze abzufedern. Bei Anerkennung der atypischen Netznutzung wird nicht die absolute Leistungsspitze im Jahr zur Abrechnung herangezogen, sondern lediglich die Leistungsspitze, die innerhalb der kritischen Hochlastzeitfenster (HLZF) abgerufen wurde. Dies reduziert die Kosten für den Netzbetrieb, wovon das Unternehmen durch niedrigere Netzentgelte profitiert.

Ein Praxisbeispiel für Einsparungsmöglichkeiten im Hochlastzeitfenster

Wie stark sich eine Spitzenlastreduktion (Peak Shaving) im Hochlastzeitfenster finanziell auswirken kann, zeigt ein Praxisfall aus dem EHA-Alltag nach § 19 Abs. 2 StromNEV:

Ein Kunde konnte seine maximale Leistung innerhalb der Hochlastzeitfenster (HLZF) durch gezieltes Lastmanagement innerhalb der Hochlastzeitfenster von 1.447,20 kW auf 1.096,80 kW reduzieren. Bei einem angenommenen Leistungspreis von 54,60 €/kW ergibt sich daraus folgende Rechnung:

  • Leistungsreduktion: 350,40 kW
  • Jährliche Einsparung: ca. 19.132 €

Finanzierung der individuellen Netzentgelte durch den Aufschlag für besondere Netznutzung

Die Finanzierung der individuellen Netzentgelte erfolgt durch den Aufschlag für besondere Netznutzung – ein Refinanzierungsinstrument für die Energiewende und die Standortsicherung Deutschlands.

Ob individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV in Frage kommen, hängt maßgeblich vom konkreten Lastverlauf, den Benutzungsstunden sowie der zeitlichen Lage der Leistungsspitzen ab. Eine genaue Analyse der Verbrauchsdaten ist daher die zentrale Grundlage für eine fundierte Bewertung.

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