Stromumlage: Aktuelle Umlagen und Abgaben im Überblick
Aktualisiert

Umlagen und Abgaben sind maßgebliche Bestandteile des Strompreises und somit ein wichtiger Faktor für die Zusammensetzung des Strompreises.
Die Stromumlagen und -abgaben haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Preisbildung und weisen unterschiedliche Einsparpotenziale für Unternehmen auf. Diese Potenziale können dabei helfen, die Stromkosten nachhaltig zu optimieren und zu senken.
Aktuelle Stromumlagen im Überblick
Die Übertragungsnetzbetreiber haben im Oktober die Stromumlagen für das Jahr 2023 bekanntgegeben. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sind die Umlagen in der Gesamthöhe deutlich gesunken.
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Konzessionsabgabe
Wollen Strom- und Gasnetzbetreiber auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen verlegen bzw. nutzen, müssen sie dafür Geld an die zuständige Kommune bezahlen – die sogenannte Konzessionsabgabe. Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt aktuell rund 6 Prozent. Da die Stromnetzbetreiber die Konzessionsabgabe über den Strompreis direkt an die Endverbraucher durchreichen, fließt die Konzessionsabgabe in die Berechnung des Strompreises mit ein. Endverbraucher in diesem Sinne sind auch Unternehmen.
Die Regelungen zur Konzessionsabgabe gehen auf das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 zurück. Das Gesetz wurde seitdem zwar mehrfach novelliert, hat aber im Grunde seit 1935 Bestand. Unter bestimmten Umständen können Unternehmen von verringerten Konzessionsabgaben profitieren.
KWK-Umlage sinkt in 2023
Die Umlage für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sinkt nach dem letztjährigen Aufstieg für 2023 wieder: So wird die Umlage von aktuell 0,378 auf 0,357 Cent pro kWh reduziert.
Die 2002 mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeführte Umlage, dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Die KWK-Technologie wird in Deutschland gesondert gefördert, da sie eine gute Umweltbilanz aufweist. Die Kraft-Wärme-Technologie ist sehr ressourcenschonend und trägt zu einer signifikanten Energieeinsparung bei – wie u. a. das Beispiel des Blockheizkraftwerks für das REWE Logistikzentrum in Eitting zeigt.
Die KWK-Umlage wird direkt über den Strompreis auf den Endverbraucher umgelegt.
Offshore-Netzumlage für 2023 steigt erneut deutlich
Nachdem die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2021 das letzte Mal gesenkt wurde, wird sie, wie für das Jahr 2022, erneut ansteigen – und zwar recht deutlich. 2022 wurde die Offshore-Netzumlage bereits auf 0,42 Cent pro kWh angehoben, für 2023 müssen die Letztverbraucher 0,59 Cent pro kWh zahlen. Das ist ein Anstieg von etwa 41 Prozent. Damit steigt diese Stromumlage erneut auf ein Allzeithoch.
Die Offshore-Netzumlage (bis 2018 Offshore-Haftungsumlage) ist seit dem 01. Januar 2013 ein Bestandteil des Strompreises. Mit dieser Umlage übernehmen alle Stromverbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch den verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch lange Netzunterbrechungen entstehen können. Die Offshore-Netzumlage ist damit quasi eine "Vollkasko-Versicherung für Netzbetreiber", nur dass die Versicherungsbeiträge der Verbraucher bezahlt.
Stromnetzentgeltverordnung: StromNEV-Umlage fällt um 4,6 Prozent
Nachdem die Umlage für die Stromnetzentgeltverordnung im Jahr 2022 mit 0,437 Cent pro kWh ein Allzeithoch seit 2012 erreicht hat, fällt diese Stromumlage das erste Mal seit Jahren. Für 2023 sinkt die StromNEV-Umlage auf 0,42 Cent pro kWh.
Lassen sich Unternehmen von den Netzentgelten befreien bzw. reduzieren diese, führt dies dazu, dass den Netzbetreibern Einnahmen entgehen. Für diesen Fall wurde 2012 die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) eingeführt. Mit dieser Umlage werden entgangene Erlöse der Verteilernetzbetreiber durch reduzierte Netzentgelte finanziert und auf die Endverbraucher umgelegt.
Abschaltbare Lasten-Umlage wird abgeschafft
Die Abschaltbare Lasten-Umlage ist für das Jahr 2022 deutlich auf 0,03 Cent pro kWh gesunken. Für das Jahr 2023 endet die Erhebung dieser Stromumlage. Bis zum 31. Dezember 2023 können Nachberechnungen stattfinden.
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) wurde 2014 eingeführt. Bei Ausfällen oder Spannungsproblemen im Netz kann es passieren, dass Teile des Stromnetzes abgeschaltet werden müssen. Dieser Prozess wird als Lastabwurf bezeichnet und ist die letzte Möglichkeit, um den drohenden Zusammenbruch eines Stromnetzes entgegenzuwirken.
Durch den Lastabwurf wird das verbliebene Netz stabilisiert. Somit kann die nationale Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Dies führt jedoch in den betroffenen Gebieten zu einem kurzfristigen Stromausfall. Die Kosten für eine solche kurzfristige Stromunterbrechung werden über die AbLa-Umlage auf den Strompreis umgelegt. Die Abschaltverordnung gilt allgemein als erster Schritt in Richtung eines Smart Grids.

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