Am 25. Januar hat die Bundesregierung den Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) beschlossen.
Das ursprüngliche Vorhaben der Bundesregierung ist es gewesen, dass über das NEMoG die Vergütung für die dezentrale Einspeisung „über vermiedene Netzentgelte“ schrittweise abgebaut wird.
Mittlerweile aber hat der Bundesrat sein Veto eingelegt bzw. gegen den Gesetzentwurf gestimmt; der Entwurf der Bundesregierung vom 25. Januar zum NEMoG wird in seiner ursprünglichen Form folglich nicht durchgehen.
Der Bundesrat hat nicht nur sein Veto zum ursprünglichen Gesetz eingelegt, sondern plädiert gleichzeitig für eine Differenzierung.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung beruht auf der Ansicht, dass die EEG-Anlagen immer weniger für den Stromverbrauch vor Ort gebaut werden, sondern zunehmend in die Netze einspeisen. Aus diesem Grund sollte die Begünstigungen für alle EEG-Anlagen peu à peu eingestellt werden.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Differenzierung sieht hingegen Folgendes vor: Einer Abschaffung bei Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solarstromanlagen stimme man zu. Bei Anlagen, die in Form von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betrieben werden, sind die Länder aber für die Beibehaltung der vermiedenen Netzentgelte.
Verändern wird sich die aktuelle Situation demnach voraussichtlich also nur für die Betreiber von Photovoltaik- oder Windanlagen.
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Durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Differenzierung des Gesetzes werden die folgenden Schritte der Abschaffung voraussichtlich nur für die Betreiber von Photovoltaik- oder Windanlagen gelten:
Zusätzlich sollen über das Gesetz auch die Netzentgelte bundesweit angeglichen werden. Die Angleichung soll bis 2023 in vier Schritten erfolgen. Diese Angleichung beruht auf der Initiative der Bundesländer Thüringen und Schleswig-Holstein, die sich durch die aktuellen Umlagemechanismen benachteiligt sehen. Im Gegensatz zu Industrieregionen in den alten Bundesländern müssen Haushalte in Regionen mit neueren Stromnetzen und höheren Kosten für die Integration von erneuerbaren Energien aktuell bis zu fünf Cent höhere Netzgebühren zahlen.
Anders als bei KWK-Anlagen sind diese Änderungen für Photovoltaik- und Windanlagen ohne gravierende Auswirkungen für die Betreiber. Grund dafür ist, dass die vermiedenen Netzentgelte immer dem EEG Konto des Nutzers gutgeschrieben wurden. Die Reduzierungen und Abschmelzungen wirken sich also nicht negativ auf Investitionen aus.
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