Was bringt das Energiejahr 2023? – ein Interview mit Dirk Mithöfer

Was bringt das Energiejahr 2023? – ein Interview mit Dirk Mithöfer, EHA-Geschäftsführer
Dirk Mithöfer, EHA-Geschäftsführer

Strom- und Gaspreisbremse auch für EHA-Kunden? Langfristige Beschaffung zahlt sich aus.

Im vergangenen Jahr haben die Energiekosten ungeahnte Höhen erreicht. Jetzt will die Bundesregierung die Unternehmen von den stark gestiegenen Preisen entlasten. Wie funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse?

Genau wie für private Verbraucher wird auch für Unternehmen die Basisversorgung vergünstigt. Ab 1. März 2023 erfolgt rückwirkend zum 1. Januar eine Auszahlung durch die Versorger. Bei Gas gilt für Großverbraucher der Verbrauch von 2021 als Referenzwert. Der Preis wird für sie mit einem Kontingent von 70 Prozent des damaligen Jahresverbrauchs auf 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Danach greift der Marktpreis. Beim Strom liegt der Deckel für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch pro Standort bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Für den darüber liegenden Verbrauch zählt wiederum der reguläre Marktpreis.

Die Unternehmen müssen Meldepflichten nachkommen, die sich nach der Größe des Verbrauchs staffeln: Sie sind am geringsten bei einer Gesamtentlastung durch diverse staatliche Subventionen unterhalb 2 Millionen Euro und am höchsten, wenn Unternehmen von den größten Beihilfekategorien in Höhe von 50, 100 oder 150 Millionen Euro profitieren wollen. Wer monatlich mit mehr als 150 000 Euro entlastet wird, hat eine Mitteilungspflicht: Bis 31. März 2023 muss den Lieferanten per Selbsterklärung mitgeteilt werden, welche voraussichtlichen Höchstgrenzen anwendbar sind und wie die Entlastungsbeträge auf verschiedene Lieferstellen verteilt werden sollten; zum Ende des Jahres müssen diese Unternehmen dann ihrem Versorger die endgültigen Höchstgrenzen nennen. Unternehmen, die über 2 Millionen Euro Gesamtentlastung in Anspruch nehmen, haben erweiterte Mitteilungspflichten an den Versorger und die Prüfbehörde. 

Inwieweit sind die EHA-Kunden davon betroffen?

Bei manchen Kunden sehen wir derzeit Preise nahe den Grenzwerten. Für einige unserer Kunden ist folglich noch nicht klar, ob die Strom- und Gaspreisbremse gezogen werden müssen. Gerade jetzt zahlt sich unser langfristiges Beschaffungsmodell aus, mit denen wir uns von volatilen Preisen abkoppeln. Zudem sind die Marktpreise für Strom und Gas zuletzt wieder deutlich gesunken. Für uns als Energiedienstleister bedeutet die Maßnahme der Bundesregierung allerdings viel Aufwand und systemische Umstellungen. 

Die Bundesregierung hat für 2023 ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz angekündigt, das an die Stelle des Energiedienstleistungsgesetzes treten soll. Wie konkret sind diese Vorhaben und was bedeuten sie für Unternehmen?

Ein solches Energieeffizienzgesetz sieht neben erstmals verbindlichen Zielen zur Energieeffizienzsteigerung auch Bestimmungen für die Hebung von Energieeffizienzpotenzialen in Unternehmen vor. Bestimmte Maßnahmen, die für ein Unternehmen eindeutig wirtschaftlich vorteilhaft und aus vorliegenden Energieaudits bzw. Energiemanagementsystemen bereits bekannt sind, sollen künftig verpflichtend umgesetzt werden. Allerdings ist das Gesetz erst in der Abstimmung und es wurde bisher noch kein konkreter Entwurf vorgelegt.

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