Was bringt das Energiejahr 2023? – ein Interview mit Jan-Oliver Heidrich

Was bringt das Energiejahr 2023? – ein Interview mit Jan-Oliver Heidrich, EHA-Geschäftsführer und Vorsitzender des Energieausschusses beim Handelsverband Deutschland (HDE)
Jan-Oliver Heidrich, EHA-Geschäftsführer und Vorsitzender des Energieausschusses beim Handelsverband Deutschland (HDE)

Energiebeschaffung bleibt weiter anspruchsvoll – von Niedrigpreisen sind wir weit entfernt.

Die Preise für Energie sind zuletzt stark gefallen, aber immer noch deutlich über dem Preisniveau der Finanzkrise von 2009, eine Entspannung ist also nur relativ erreicht. Welche Ziele verfolgt EHA bezüglich der Energiebeschaffung in 2023?

Die aktuellen Erfahrungen bestärken uns darin, die Beschaffung möglichst breit aufzustellen und mittel- bis langfristig zu planen. In 2023 werden wir zum Beispiel weiterhin auf Power Purchase Agreements setzen, um zumindest Teile der Energieversorgung dauerhaft zu Festpreisen zu sichern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei der Photovoltaikerzeugung. Innerhalb der REWE Group haben wir bereits zahlreiche PV-Anlagen installiert und werden das in diesem Jahr fortsetzen. So wollen wir unseren Teil zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen.

In Sachen Risikoabsicherung schauen wir auch auf die europäischen Nachbarländer, hier gibt es Vorbilder in Sachen modernes Marktdesign (u. a. in Skandinavien) oder auch neue Ideen zum Schutz vor volatilen Preisentwicklungen (z. B. Contracts for Difference und symmetrische Marktprämien) deren Nutzen es zu prüfen gilt.

Die Energiewende wird in 2023 weiter vorangetrieben. Was genau hat der Gesetzgeber im Sinn?

Ein zentraler Aspekt ist der Ausbau der technischen Infrastruktur für die Energiewende, Stichwort Digitalisierung. Der forcierte Einbau intelligenter Strommesssysteme soll eine effizientere Nutzung von Energie und eine Entlastung des Stromnetzes ermöglichen. Das Bundeskabinett hat hier einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts beschlossen. Bereits in diesem Frühjahr soll das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft treten. Darin wird ein Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen und konkretem Zeitrahmen verankert; die sog. Drei-Hersteller-Regel entfällt.

Was heißt das für die Unternehmen?

Die Neuerungen haben auch Auswirkungen auf das nachgeordnete Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Anforderungen an die Messeinrichtungen steigen. Ein Beispiel ist die netzorientierte Steuerung der Verbrauchseinrichtungen (nach § 14a EnWG). Wir als EHA werden Technik und Prozesse frühzeitig anpassen, um unsere Kunden weiterhin optimal unterstützen zu können.

Der Einzelhandel ist durch seine Rolle beim Ausbau der Ladeinfrastruktur ein zentraler Akteur der Mobilitätswende. Wird 2023 ein gutes Jahr für die E-Mobility?

Prognosen fallen schwer. Jedenfalls wird das für den Ausbau der Ladeinfrastruktur maßgebliche Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr überarbeitet und soll dann ambitioniertere Zielsetzungen enthalten. Im krassen Widerspruch dazu stehen allerdings die Aktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dort plant man im Zuge der Neufassung des § 14a EnWG neue Regelungen zur netzdienlichen Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wozu auch Elektroautos zählen. Die Idee: Bei hohen Netzlasten reduziert oder stoppt der Netzbetreiber temporär den Strombezug für E-Autos, auf der anderen Seite wird der Endverbraucher durch reduzierte Netzentgelte entlastet. Wenn das so kommt, würden die Ladesäulen des Handels regelmäßig „weggeregelt“ – ein untragbarer Zustand, der die Investitionen des Handels in die E-Mobility in Frage stellen würde.

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