Ihre Energieversorgung ist gesichert

Corona-Krise Ihre Energieversorgung ist gesichert

Corona-Krise: Wir stellen weiterhin Ihre Energieversorgung sicher

Die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) beeinträchtigt stark das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland. Auf die sichere Versorgung mit Energie hat die Pandemie derzeit aber keine Auswirkung.

EHA ist für die Ausnahmesituation gut aufgestellt und wir tun alles, um den Betrieb wie gewohnt aufrechtzuerhalten.

Geschäftsführer Dirk Mithöfer

Zur Risikominimierung ist der Großteil unserer Mitarbeiter für unsere Kunden von Zuhause aus im Einsatz.

Fragen und Antworten

Beliefert EHA weiter zuverlässig meine Standorte mit Strom und Gas?

Ja, unter den gegenwärtigen Bedingungen beliefert EHA auch in Corona-Zeiten die Kunden zuverlässig mit Strom und Gas. Unsere vielfältigen Energiedienstleistungen können wir bis auf wenige Ausnahmen (Stichwort Zählerumbau) derzeit zudem weiter erbringen.

Welche Einschränkungen gibt es hinsichtlich der Stromzähler?

Zurzeit wurden wegen des behördlich ausgesprochenen Kontaktverbotes alle Montageeinsätze ausgesetzt. Das heißt Zähler können aktuell nicht ausgetauscht oder vom Experten abgelesen werden.

Bei Störungen werden weiterhin Einsätze getätigt, um diese zu beheben. Einschränkungen gelten folglich nur für planbare Einsätze. Auch in diesem Punkt erfüllt EHA alle vertraglichen Vereinbarungen.

Kann ich für mein Unternehmen jetzt die Abschläge anpassen lassen?

Für die von behördlichen Maßnahmen (insbesondere Betriebsschließungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie) betroffenen Unternehmen aus dem Einzelhandel findet eine Bewertung der aktuell verbrauchten Strom- und Gasmengen statt. Das ist über den Messstellenbetrieb möglich. Eine angemessene Anpassung der Abschläge ist voraussichtlich für einen Zeitraum von 2 Monaten möglich.

Welche Verpflichtungen habe ich als Kunde EHA gegenüber?

EHA verantwortet weiterhin eine sichere Versorgung. EHA geht dafür finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten wie Netzbetreibern und Großhandelspartnern ein. Da auch in der aktuellen Situation Strom und Gas verbraucht wird, behalten Verträge ihre volle Gültigkeit.

Kann ich jetzt mein Zahlungsziel anpassen lassen?

Bitte wenden sie sich hierzu direkt an Ihren persönlichen Kundenbetreuer oder den allgemeinen EHA Kundenservice unter 040 80 60 06 333.

Was passiert wenn Forderungen der EHA nicht von mir beglichen werden können?

Schauen Sie in Ihren Vertrag mit EHA. Alle vertraglichen Regelungen hierzu behalten grundsätzlich ihre volle Wirksamkeit.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) haben Sie als Kleinstunternehmer (bis 9 Beschäftigte, max. 2 Mio. EUR Umsatz p. a.) die Möglichkeit einer befristeten Stundung für Zahlungen auf Strom-, Gas- oder Fernwärmelieferungen; Bedingung dafür ist unter anderem, dass ihr Liquiditätsengpass auf der COVID-19-Pandemie beruht. Gestundete Beträge sind nachzuzahlen, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Preisnachlässe oder kostenfreie Belieferung mit Energie. Sprechen Sie EHA gern an, wenn Sie durch die Corona-Krise in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sollten. Gemeinsam werden wir versuchen, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.

Haben Schließungen von Filialen oder Standorten Auswirkungen auf meinen Energievertrag?

Auch hierfür gelten Ihre vertraglichen Regelungen mit EHA. Einzelne Schließungen von Filialen und Standorten bleiben von der aktuellen Situation regelmäßig unberührt. Teilen Sie uns diese gerne mit. EHA nimmt dafür entsprechende Meldungen über die Beendigung der Versorgung an die Netzbetreiber und Handelspartner vor. Sofern Sie als Kleinstunternehmer durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, beachten Sie bitte auch die vorstehende Frage.