E-Rechnung So stellt EHA auf die E-Rechnung um
E-Rechnung wird Standard: Was sich ab 2027 für Sie ändert
Die elektronische Rechnung wird im Geschäftsverkehr zunehmend zum Standard. Bereits seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Vorgaben für E-Rechnungen zwischen Unternehmen. Ab 2027 greift die nächste Stufe der gesetzlichen Regelungen. Auch EHA bereitet deshalb die Umstellung seiner Rechnungen vor.
Was bedeutet das konkret für Ihre EHA-Rechnung? Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was eine E-Rechnung eigentlich ist, welche Fristen wichtig sind und wie EHA die Umstellung umsetzt.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung, die als PDF per E-Mail verschickt wird. Sie enthält Rechnungsinformationen in einem strukturierten elektronischen Format, sodass die Daten elektronisch und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Ein herkömmliches PDF allein erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Das soll insbesondere die digitale Verarbeitung von Rechnungen erleichtern. Rechnungsdaten können beispielsweise direkt in entsprechende Systeme übernommen werden, anstatt Informationen manuell übertragen zu müssen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Die Einführung der E-Rechnung erfolgt schrittweise:
- Seit Januar 2025: Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Ab Januar 2027: Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro endet die allgemeine Übergangsfrist. Für die von der Regelung erfassten Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ist dann grundsätzlich eine E-Rechnung erforderlich.
- Ab Januar 2028: Die umsatzabhängige Übergangsfrist endet. Damit ist die E-Rechnung bei den von der Regelung erfassten Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich verpflichtend.
Damit dürfte die E-Rechnung ab 2027 im Geschäftsalltag noch deutlich präsenter werden.
So stellt EHA auf die E-Rechnung um
EHA setzt bei der E-Rechnung auf das ZUGFeRD-Format. Dabei bleibt die Rechnung als PDF lesbar. Gleichzeitig enthält die Datei strukturierte XML-Daten für die elektronische Verarbeitung.
Das bisherige Rechnungsdokument soll ab dem 1. Januar 2027 durch die ZUGFeRD-Rechnung als offizielles Dokument ersetzt werden. Im Rahmen der Umstellung kann Ihre E-Rechnung zusätzlich ein Begleitdokument enthalten, das der bisherigen Rechnung entspricht.
So verbindet ZUGFeRD die gewohnte lesbare Darstellung mit strukturierten Daten, die durch entsprechende Buchhaltungssoftware automatisiert verarbeitet werden können.
Was sollten Sie jetzt beachten?
Prüfen Sie, wie Ihr Unternehmen E-Rechnungen verarbeitet und ob Ihre Buchhaltungssoftware eingebettete Dokumente darstellen kann. Nicht jede Software visualisiert diese automatisch.
Im Zuge der EHA-Umstellung spielt außerdem die Frage eine Rolle, ob Sie Ihre E-Rechnung künftig mit oder ohne zusätzliches Begleitdokument erhalten möchten.
Fragen zur E-Rechnung?
Was genau hinter dem Begleitdokument steckt, welche Besonderheiten es bei der Umstellung gibt und was Sie dabei beachten müssen, haben wir in unseren FAQ zur E-Rechnung für Sie zusammengestellt.
Bei individuellen Fragen hilft Ihnen Ihr EHA-Ansprechpartner gerne weiter.